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BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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230 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Abschnitt
I.
Additivfach Rheumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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II.
Additivfach Sportorthopädie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Sportorthopädie umfasst die präventive Erfassung von Pathologien am Bewegungsapparat und deren Behandlung, die konservative Behandlung von Sportschäden am Bewegungsapparat einschließlich der Adaption von Sportgeräten an die individuelle Anatomie sowie die operative Behandlung von chronischen Sportschäden am Bewegungsapparat.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Sportorthopädie
BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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230 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Abschnitt
I.
Additivfach Rheumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Rheumatologie umfasst die Pathogenese, die Pathologie, das klinische Erscheinungsbild, die Ätiologie, die Epidemiologie, die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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II.
Additivfach Sportorthopädie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Sportorthopädie umfasst die präventive Erfassung von Pathologien am Bewegungsapparat und deren Behandlung, die konservative Behandlung von Sportschäden am Bewegungsapparat einschließlich der Adaption von Sportgeräten an die individuelle Anatomie sowie die operative Behandlung von chronischen Sportschäden am Bewegungsapparat.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Sportorthopädie