Anl. 26 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Neurochirurgie umfasst die Diagnostik, operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen, insbesondere des Hirnschädels, der Schädelbasis und der Wirbelsäule, des peripheren und vegetativen Nervensystems sowie die entsprechenden Voruntersuchungen und konservativen Behandlungsverfahren.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Neurologie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Neuropathologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen26 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Neurochirurgie umfasst die Diagnostik, operative Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen, insbesondere des Hirnschädels, der Schädelbasis und der Wirbelsäule, des peripheren und vegetativen Nervensystems sowie die entsprechenden Voruntersuchungen und konservativen Behandlungsverfahren.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Neurologie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Neuropathologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen26 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

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