Anl. 25 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Neurobiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Neurobiologie umfasst die Kenntnisse der morphologischen, biophysikalischen und biochemischen Grundlagen von der Struktur, der Funktion und den Erkrankungen des Nervensystems, die wichtigsten Methoden zur Erforschung dieser Grundlagen sowie die Beeinflussung der Struktur, der Funktion und von Erkrankungen durch am Nervensystem wirksame Substanzen25 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische Leistungsphysiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anatomie, Histologie und Embryologie, Hygiene und Mikrobiologie, Immunologie, Medizinische Genetik, Neurochirurgie, Neurologie, Neuropathologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Virologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Neurobiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Neurobiologie umfasst die Kenntnisse der morphologischen, biophysikalischen und biochemischen Grundlagen von der Struktur, der Funktion und den Erkrankungen des Nervensystems, die wichtigsten Methoden zur Erforschung dieser Grundlagen sowie die Beeinflussung der Struktur, der Funktion und von Erkrankungen durch am Nervensystem wirksame Substanzen25 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische Leistungsphysiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anatomie, Histologie und Embryologie, Hygiene und Mikrobiologie, Immunologie, Medizinische Genetik, Neurochirurgie, Neurologie, Neuropathologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Virologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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