Anl. 23 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Medizinische Leistungsphysiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Medizinische Leistungsphysiologie umfasst Kenntnisse über den Einfluss von körperlicher Aktivität und Bewegungsmangel unter Berücksichtigung der verschiedensten Umweltbedingungen auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsvoraussetzung des Menschen jeder Altersstufe, alle dazu notwendigen diagnostischen Prüfverfahren, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit qualitativ und quantitativ festzustellen und deren Ergebnisse im Rahmen von Beratung anwenden zu können, sowie die Anwendung dieser Kenntnisse in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, in der Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sowie im Behinderten-, Gesundheits-, Leistungs- und Hochleistungssport unter besonderer Berücksichtigung der Doping-Problematik23 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine Ausbildung in Kardiologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist

2.2.

Drei Monate Neurologie

2.3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

2.4.

Drei Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Medizinische Leistungsphysiologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Medizinische Leistungsphysiologie umfasst Kenntnisse über den Einfluss von körperlicher Aktivität und Bewegungsmangel unter Berücksichtigung der verschiedensten Umweltbedingungen auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsvoraussetzung des Menschen jeder Altersstufe, alle dazu notwendigen diagnostischen Prüfverfahren, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit qualitativ und quantitativ festzustellen und deren Ergebnisse im Rahmen von Beratung anwenden zu können, sowie die Anwendung dieser Kenntnisse in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, in der Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sowie im Behinderten-, Gesundheits-, Leistungs- und Hochleistungssport unter besonderer Berücksichtigung der Doping-Problematik23 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine Ausbildung in Kardiologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist

2.2.

Drei Monate Neurologie

2.3.

Drei Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

2.4.

Drei Monate Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

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