Anl. 22 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik umfasst die Anwendung morphologischer, biologischer, chemischer, molekularer, physikalischer und spezieller immunologischer Untersuchungsverfahren auf Körpersäfte, die Beurteilung ihrer morphologischen Bestandteile sowie von ab- und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften, krankhafter Zustände und Verlaufskontrolle einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen und diagnostischen Eingriffen samt fachspezifischen Begutachtungen, weiters die Beratung der Patientinnen/Patienten und Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum vor allem auf Probennahmen, Gerinnungsuntersuchungen, Antikoagulantieneinstellungen, Medikamentenüberwachung, Funktionstests, Therapie-, Krankheitsverlaufs-Kontrollen und Immunitätskontrollen erstreckt.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Neun Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurochirurgie, Neurologie

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Gerichtsmedizin, Hygiene und Mikrobiologie, Immunologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische Genetik, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Psychiatrie, Sozialmedizin, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Virologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann22 ÄAO 2006 (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologieweggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik umfasst die Anwendung morphologischer, biologischer, chemischer, molekularer, physikalischer und spezieller immunologischer Untersuchungsverfahren auf Körpersäfte, die Beurteilung ihrer morphologischen Bestandteile sowie von ab- und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften, krankhafter Zustände und Verlaufskontrolle einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen und diagnostischen Eingriffen samt fachspezifischen Begutachtungen, weiters die Beratung der Patientinnen/Patienten und Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum vor allem auf Probennahmen, Gerinnungsuntersuchungen, Antikoagulantieneinstellungen, Medikamentenüberwachung, Funktionstests, Therapie-, Krankheitsverlaufs-Kontrollen und Immunitätskontrollen erstreckt.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Neun Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurochirurgie, Neurologie

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Gerichtsmedizin, Hygiene und Mikrobiologie, Immunologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische Genetik, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Psychiatrie, Sozialmedizin, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin, Virologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann22 ÄAO 2006 (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologieweggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

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