Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
2. Abschnitt
I.
Additivfach Intensivmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen19 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffenseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Intensivmedizin
II.
Additivfach Zytodiagnostik
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
|
|
BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
2. Abschnitt
I.
Additivfach Intensivmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen19 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffenseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Intensivmedizin
II.
Additivfach Zytodiagnostik
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
|
| |||||||||
|
|