Anl. 19 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Lungenkrankheiten umfasst die Prävention, die Diagnostik, die Behandlung einschließlich Palliation sowie die Rehabilitation aller Erkrankungen der Lunge; insbesondere die Ätiologie, Symptomatologie, Epidemiologie, Diagnostik und Differenzialdiagnostik aller bronchopulmonalen und thorakalen Erkrankungen, sämtliche Untersuchungsmethoden zur fachspezifischen Diagnostik und Differenzialdiagnostik, therapeutische Verfahren zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von bronchopulmonalen und thorakalen Erkrankungen, Indikationsstellungen für Operationen sowie die fachspezifische Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen, speziell mit Fachärzten für Strahlentherapie-Radioonkologie.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr und drei Monate Innere Medizin (einschließlich sechs Monate Kardiologie und sechs Monate Intensivmedizin), wobei hierauf eine Ausbildung in Neurologie, Psychiatrie oder Lungenkrankheiten in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Radiologie

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen19 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffenseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

II.

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Lungenkrankheiten umfasst die Prävention, die Diagnostik, die Behandlung einschließlich Palliation sowie die Rehabilitation aller Erkrankungen der Lunge; insbesondere die Ätiologie, Symptomatologie, Epidemiologie, Diagnostik und Differenzialdiagnostik aller bronchopulmonalen und thorakalen Erkrankungen, sämtliche Untersuchungsmethoden zur fachspezifischen Diagnostik und Differenzialdiagnostik, therapeutische Verfahren zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von bronchopulmonalen und thorakalen Erkrankungen, Indikationsstellungen für Operationen sowie die fachspezifische Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen, speziell mit Fachärzten für Strahlentherapie-Radioonkologie.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr und drei Monate Innere Medizin (einschließlich sechs Monate Kardiologie und sechs Monate Intensivmedizin), wobei hierauf eine Ausbildung in Neurologie, Psychiatrie oder Lungenkrankheiten in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Radiologie

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen19 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffenseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

II.

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

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