Anl. 18 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von im Kindes- und Jugendalter auftretenden psychischen und psychosomatischen Krankheiten und Störungen sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten einschließlich der psychiatrischen Behandlung von neurologischen Erkrankungen und entwicklungsbedingten psychischen Erkrankungen sowie die fachspezifische Begutachtung.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Zehn Monate Kinder- und Jugendheilkunde

2.2.

Acht Monate Psychiatrie

2.3.

Sechs Monate Neurologie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Neuropädiatrie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Neuropädiatrie18 ÄAO 2006 (Neurologie des Kindes- und Jugendaltersweggefallen) umfasst die Prävention, Abklärung, Diagnostik, konservative Behandlung, und Rehabilitation von Erkrankungen und Störungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur des Kindes und Jugendlichenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Neuropädiatrie

2.

Ein Jahr Kinder- und Jugendheilkunde

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von im Kindes- und Jugendalter auftretenden psychischen und psychosomatischen Krankheiten und Störungen sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten einschließlich der psychiatrischen Behandlung von neurologischen Erkrankungen und entwicklungsbedingten psychischen Erkrankungen sowie die fachspezifische Begutachtung.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Zehn Monate Kinder- und Jugendheilkunde

2.2.

Acht Monate Psychiatrie

2.3.

Sechs Monate Neurologie

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

Additivfach Neuropädiatrie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Neuropädiatrie18 ÄAO 2006 (Neurologie des Kindes- und Jugendaltersweggefallen) umfasst die Prävention, Abklärung, Diagnostik, konservative Behandlung, und Rehabilitation von Erkrankungen und Störungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur des Kindes und Jugendlichenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Neuropädiatrie

2.

Ein Jahr Kinder- und Jugendheilkunde

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