Anl. 14 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Immunologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Immunologie umfasst die Erforschung der natürlichen Abwehrsysteme des Menschen, die Anwendung serologischer, zellulärer, chemischer und molekularbiologischer Untersuchungsverfahren zur Analyse des Immunsystems, die Interpretation der diesbezüglich erhobenen Befunde, die immunologische Beratung der in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, die Durchführung immunologischer Analyseverfahren sowie die Herstellung und Prüfung immunologischer Präparate14 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Sechs Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Hygiene und Mikrobiologie, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Neuropathologie, Pathologie, Pathophysiologie und Pharmakologie, Toxikologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Immunologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Immunologie umfasst die Erforschung der natürlichen Abwehrsysteme des Menschen, die Anwendung serologischer, zellulärer, chemischer und molekularbiologischer Untersuchungsverfahren zur Analyse des Immunsystems, die Interpretation der diesbezüglich erhobenen Befunde, die immunologische Beratung der in der Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, die Durchführung immunologischer Analyseverfahren sowie die Herstellung und Prüfung immunologischer Präparate14 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Sechs Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde

3.1.2.

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Hygiene und Mikrobiologie, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Neuropathologie, Pathologie, Pathophysiologie und Pharmakologie, Toxikologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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