Anl. 9 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung sowie die Rehabilitation hinsichtlich aller organischen, funktionellen und ästhetischen Erkrankungen und Störungen des Fachbereichs, zu dem das äußere, mittlere und innere Ohr und der innere Gehörgang, die innere und äußere Nase und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle mit ihren Strukturen, der Pharynx einschließlich der Tonsillen, der Larynx, die Halsabschnitte von Trachea und Ösophagus, das Lymphabflussgebiet des Kopfes und Halses, die Speicheldrüsen, die Schilddrüse, der Nervus facialis sowie die übrigen Hirnnerven im Bereich des Kopfes und Halses, das Stützgerüst und die Weichteile des Gesichtsschädels sowie die Sinnesfunktionen Gehör, Gleichgewicht, Geruch und Geschmack gehören Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten beinhaltet auch die Audiologie, die Phoniatrie, die Pädaudiologie sowie die Endoskopie und endoskopische Therapie des Fachbereichs.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Drei Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

29 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Abschnitt

Additivfach Phoniatrie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Phoniatrie umfasst die Diagnostik und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie von kindlichen Hörstörungen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Phoniatrie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung sowie die Rehabilitation hinsichtlich aller organischen, funktionellen und ästhetischen Erkrankungen und Störungen des Fachbereichs, zu dem das äußere, mittlere und innere Ohr und der innere Gehörgang, die innere und äußere Nase und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle mit ihren Strukturen, der Pharynx einschließlich der Tonsillen, der Larynx, die Halsabschnitte von Trachea und Ösophagus, das Lymphabflussgebiet des Kopfes und Halses, die Speicheldrüsen, die Schilddrüse, der Nervus facialis sowie die übrigen Hirnnerven im Bereich des Kopfes und Halses, das Stützgerüst und die Weichteile des Gesichtsschädels sowie die Sinnesfunktionen Gehör, Gleichgewicht, Geruch und Geschmack gehören Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten beinhaltet auch die Audiologie, die Phoniatrie, die Pädaudiologie sowie die Endoskopie und endoskopische Therapie des Fachbereichs.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Gefäßchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Drei Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

29 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Abschnitt

Additivfach Phoniatrie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Phoniatrie umfasst die Diagnostik und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie von kindlichen Hörstörungen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Phoniatrie

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