Anl. 8 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Gerichtsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Gerichtsmedizin umfasst die angewandte Medizin, Toxikologie, Serologie und Spurenkunde im Dienste der Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitswesens, insbesondere die Untersuchung, Beurteilung, Rekonstruktion und Aufklärung im Zusammenhang mit natürlichen und gewaltsamen Todesfällen, Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen und Verletzungsfolgen bei Lebenden, Vergiftungen, der Wirkung von Alkohol und Suchtgiften, Leichen und Leichenteilen zur Identitätsfeststellung, Sexualdelikten, Kindesmisshandlungen, strittigen Abstammungsverhältnissen, medizinischen Behandlungsfehlern, Spuren und Spurenbildern sowie die medizinischfachliche Bearbeitung von medizinisch-juristischen Fragen, insbesondere die Tätigkeit als Sachverständige/-r vor Gerichten und Verwaltungsbehörden8 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische Leistungsphysiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Gerichtsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Gerichtsmedizin umfasst die angewandte Medizin, Toxikologie, Serologie und Spurenkunde im Dienste der Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitswesens, insbesondere die Untersuchung, Beurteilung, Rekonstruktion und Aufklärung im Zusammenhang mit natürlichen und gewaltsamen Todesfällen, Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen und Verletzungsfolgen bei Lebenden, Vergiftungen, der Wirkung von Alkohol und Suchtgiften, Leichen und Leichenteilen zur Identitätsfeststellung, Sexualdelikten, Kindesmisshandlungen, strittigen Abstammungsverhältnissen, medizinischen Behandlungsfehlern, Spuren und Spurenbildern sowie die medizinischfachliche Bearbeitung von medizinisch-juristischen Fragen, insbesondere die Tätigkeit als Sachverständige/-r vor Gerichten und Verwaltungsbehörden8 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische Leistungsphysiologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

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