Anl. 7 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung von Funktionsstörungen der Organe des weiblichen Beckens und Beckenbodens, der weiblichen Brust sowie von krankhaften Zuständen und Komplikationen in der Schwangerschaft, die Vorbereitung, Leitung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten einschließlich der Vornahme geburtshilflicher Operationen, die Prävention unerwünschter Schwangerschaften, die Infertilitätsbehandlung sowie Maßnahmen im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bei Frauen.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Urologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann7 ÄAO 2006 (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologieweggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung von Funktionsstörungen der Organe des weiblichen Beckens und Beckenbodens, der weiblichen Brust sowie von krankhaften Zuständen und Komplikationen in der Schwangerschaft, die Vorbereitung, Leitung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten einschließlich der Vornahme geburtshilflicher Operationen, die Prävention unerwünschter Schwangerschaften, die Infertilitätsbehandlung sowie Maßnahmen im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bei Frauen.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Urologie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

2.3.

Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann7 ÄAO 2006 (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologieweggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Zwei Jahre Zytodiagnostik

2.

Ein Jahr Pathologie

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