Anl. 6 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Chirurgie umfasst die akute und geplante Behandlung von Patientinnen/Patienten jeden Alters mit angeborenen oder erworbenen operativ zu therapierenden Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen, die chirurgische Diagnostik mittels aller nichtinstrumenteller und instrumenteller Verfahren, insbesondere der Endoskopie mit starren und flexiblen Geräten und der fachspezifischen sonographischen Methoden, die gesamte gastrointestinale und anorektale Funktionsdiagnostik, die operative Behandlung aller Organbereiche, die fachspezifische Onkologie, die fachspezifische Intensivmedizin, therapeutisch endoskopische Methoden, den gesamten prä-, peri- und postoperativen Bereich sowie die fachspezifische Nachsorge, Rehabilitation und Präventivmedizin.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie in der Dauer von höchstens einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Immunologie oder Medizinische und Chemische Labordiagnostik in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Unfallchirurgie

2.3.

Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Sechs Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anatomie, Gerichtsmedizin, Pathologie

3.2.2.

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Kinder- und Jugendchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Unfallchirurgie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen mit Ausnahme jener des Herzens einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen6 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

III.

Additivfach Sporttraumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die konservative und operative Diagnostik und Behandlung von Sportschäden sowie die Prävention und Rehabilitation auf dem Gebiet der Sportmedizin.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Sporttraumatologie

IV.

Additivfach Viszeralchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Viszeralchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe unter besonderer Berücksichtigung der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile sowie der Transplantationschirurgie.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Viszeralchirurgie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Chirurgie umfasst die akute und geplante Behandlung von Patientinnen/Patienten jeden Alters mit angeborenen oder erworbenen operativ zu therapierenden Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen, die chirurgische Diagnostik mittels aller nichtinstrumenteller und instrumenteller Verfahren, insbesondere der Endoskopie mit starren und flexiblen Geräten und der fachspezifischen sonographischen Methoden, die gesamte gastrointestinale und anorektale Funktionsdiagnostik, die operative Behandlung aller Organbereiche, die fachspezifische Onkologie, die fachspezifische Intensivmedizin, therapeutisch endoskopische Methoden, den gesamten prä-, peri- und postoperativen Bereich sowie die fachspezifische Nachsorge, Rehabilitation und Präventivmedizin.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie in der Dauer von höchstens einem Jahr anzurechnen ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Immunologie oder Medizinische und Chemische Labordiagnostik in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Sechs Monate Unfallchirurgie

2.3.

Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

3.1.1.

Sechs Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anatomie, Gerichtsmedizin, Pathologie

3.2.2.

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Kinder- und Jugendchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Unfallchirurgie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen mit Ausnahme jener des Herzens einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen6 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

III.

Additivfach Sporttraumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die konservative und operative Diagnostik und Behandlung von Sportschäden sowie die Prävention und Rehabilitation auf dem Gebiet der Sportmedizin.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Sporttraumatologie

IV.

Additivfach Viszeralchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Viszeralchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe unter besonderer Berücksichtigung der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile sowie der Transplantationschirurgie.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Viszeralchirurgie

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