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BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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2. Abschnitt
I.
Additivfach Gefäßchirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen mit Ausnahme jener des Herzens einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Gefäßchirurgie
II.
Additivfach Intensivmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen6 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Intensivmedizin
III.
Additivfach Sporttraumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die konservative und operative Diagnostik und Behandlung von Sportschäden sowie die Prävention und Rehabilitation auf dem Gebiet der Sportmedizin.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Sporttraumatologie
IV.
Additivfach Viszeralchirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Viszeralchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe unter besonderer Berücksichtigung der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile sowie der Transplantationschirurgie.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Viszeralchirurgie
BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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2. Abschnitt
I.
Additivfach Gefäßchirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen mit Ausnahme jener des Herzens einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Gefäßchirurgie
II.
Additivfach Intensivmedizin
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen6 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Intensivmedizin
III.
Additivfach Sporttraumatologie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Sporttraumatologie umfasst die konservative und operative Diagnostik und Behandlung von Sportschäden sowie die Prävention und Rehabilitation auf dem Gebiet der Sportmedizin.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Sporttraumatologie
IV.
Additivfach Viszeralchirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Additivfach Viszeralchirurgie umfasst die Prävention, Diagnostik, operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe unter besonderer Berücksichtigung der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile sowie der Transplantationschirurgie.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
Drei Jahre Viszeralchirurgie