Anl. 3 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Arbeitsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Arbeitsmedizin umfasst die Beschäftigung mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, wobei sich das Aufgabengebiet der Arbeitsmedizin insbesondere auf die Erkennung gesundheits- und leistungsrelevanter Faktoren im betrieblichen Geschehen, die Bewertung der Auswirkungen dieser Faktoren auf den Menschen und den betrieblichen Ablauf, die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, die Abklärung von Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen sowie auf die Mitwirkung bei medizinischen Maßnahmen bei durch Arbeitsunfälle und durch das Arbeitsgeschehen verursachten Erkrankungen einschließlich der Durchführung berufsfördernder Rehabilitation erstreckt3 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre einschließlich eines zwölfwöchigen theoretischen und praktischen arbeitsmedizinischen Kurses an einer Akademie für Arbeitsmedizin, der auch geblockt veranstaltet werden kann

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Lungenkrankheiten in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Vier Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in der Dauer von zwei Monaten anzurechnen ist

2.3.

Vier Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wobei davon zumindest zwei Monate in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe zu absolvieren sind

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Vier Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest zwei Monaten zu absolvieren ist:

Augenheilkunde und Optometrie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hygiene und Mikrobiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Medizinische Leistungsphysiologie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Psychiatrie, Sozialmedizin, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Arbeitsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Arbeitsmedizin umfasst die Beschäftigung mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, wobei sich das Aufgabengebiet der Arbeitsmedizin insbesondere auf die Erkennung gesundheits- und leistungsrelevanter Faktoren im betrieblichen Geschehen, die Bewertung der Auswirkungen dieser Faktoren auf den Menschen und den betrieblichen Ablauf, die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, die Abklärung von Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen sowie auf die Mitwirkung bei medizinischen Maßnahmen bei durch Arbeitsunfälle und durch das Arbeitsgeschehen verursachten Erkrankungen einschließlich der Durchführung berufsfördernder Rehabilitation erstreckt3 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre einschließlich eines zwölfwöchigen theoretischen und praktischen arbeitsmedizinischen Kurses an einer Akademie für Arbeitsmedizin, der auch geblockt veranstaltet werden kann

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Lungenkrankheiten in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Vier Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Unfallchirurgie oder Orthopädie und Orthopädische Chirurgie in der Dauer von zwei Monaten anzurechnen ist

2.3.

Vier Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wobei davon zumindest zwei Monate in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe zu absolvieren sind

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Vier Monate in einem oder zwei der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest zwei Monaten zu absolvieren ist:

Augenheilkunde und Optometrie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hygiene und Mikrobiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Medizinische und Chemische Labordiagnostik, Medizinische Leistungsphysiologie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Psychiatrie, Sozialmedizin, Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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