Anl. 1 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999

Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine und regionale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen1 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffen, erforderlichenfalls unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzteseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, auch des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre einschließlich eines theoretischen Kurses in Form einer universitären Lehrveranstaltung an einer Ausbildungsstätte für Anästhesiologie und Intensivmedizin, die auch geblockt veranstaltet werden kann

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Herzchirurgie, Thoraxchirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015

Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine und regionale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen1 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffen, erforderlichenfalls unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzteseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, auch des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre einschließlich eines theoretischen Kurses in Form einer universitären Lehrveranstaltung an einer Ausbildungsstätte für Anästhesiologie und Intensivmedizin, die auch geblockt veranstaltet werden kann

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Innere Medizin

2.2.

Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Herzchirurgie, Thoraxchirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

Keine

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