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Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin
AAnl. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine und regionale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen1 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffen, erforderlichenfalls unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzteseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, auch des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin
AAnl. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine und regionale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen1 ÄAO 2006 (Organversagenweggefallen) einschließlich der Stabilisierung nach großen chirurgischen Eingriffen, erforderlichenfalls unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzteseit 01.06.2015 weggefallen. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoring) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, auch des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer
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