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Legende:
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Sofern in der fachärztlichen Ausbildung Zeiten im bezeichnungsrelevanten Gebiet des Additivfaches absolviert und hiebei die im entsprechenden Ausmaß für das Additivfach erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt wurden, sind diese auf die Additivfachausbildung in einem Höchstausmaß von einem Jahr anzurechnen, sofern in den Anlagen nicht anderes bestimmt ist ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Allfällige Anrechnungsmöglichkeiten hinsichtlich der restlichen Additivfachausbildungszeit bleiben davon unberührt.
Sofern in der fachärztlichen Ausbildung Zeiten im bezeichnungsrelevanten Gebiet des Additivfaches absolviert und hiebei die im entsprechenden Ausmaß für das Additivfach erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt wurden, sind diese auf die Additivfachausbildung in einem Höchstausmaß von einem Jahr anzurechnen, sofern in den Anlagen nicht anderes bestimmt ist ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Allfällige Anrechnungsmöglichkeiten hinsichtlich der restlichen Additivfachausbildungszeit bleiben davon unberührt.