§ 13 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Die fachärztliche Ausbildung für jedes Sonderfach erfolgt in den in der betreffenden Anlage festgelegten Ausbildungsfächern in der dort festgelegten Ausbildungsdauer und beinhaltet

1.

das gewählte Sonderfach als Hauptfach sowie

2.

weitere Sonderfächer als Nebenfächer (Pflichtnebenfächer und allfällige Wahlnebenfächer), wobei auch ein bestimmtes Teilgebiet eines Sonderfaches Ausbildungsfach sein kann.

§ 13 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Die fachärztliche Ausbildung für jedes Sonderfach erfolgt in den in der betreffenden Anlage festgelegten Ausbildungsfächern in der dort festgelegten Ausbildungsdauer und beinhaltet

1.

das gewählte Sonderfach als Hauptfach sowie

2.

weitere Sonderfächer als Nebenfächer (Pflichtnebenfächer und allfällige Wahlnebenfächer), wobei auch ein bestimmtes Teilgebiet eines Sonderfaches Ausbildungsfach sein kann.

§ 13 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

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