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Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin gemäß § 5 durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen/Patienten notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin gemäß Paragraph 5, durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen/Patienten notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in
Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin gemäß § 5 durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen/Patienten notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin gemäß Paragraph 5, durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen/Patienten notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in