Arzneimittel-Untersuchungsanstaltenverordnung 2006 (ArznUAVO) Fundstelle

Arzneimittel-Untersuchungsanstaltenverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Festlegung der Untersuchungsanstalten die berechtigt sind, Nahrungsergänzungsmittel auf Inhaltsstoffe mit Arzneimittelwirkung zu untersuchen (Arzneimittel-Untersuchungsanstaltenverordnung 2006)
StF: BGBl. II Nr. 78/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 76a Abs. 7 Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2005, wird, hinsichtlich § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Festlegung der Untersuchungsanstalten die berechtigt sind, Nahrungsergänzungsmittel auf Inhaltsstoffe mit Arzneimittelwirkung zu untersuchen (Arzneimittel-Untersuchungsanstaltenverordnung 2006)
StF: BGBl. II Nr. 78/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 76a Abs. 7 Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2005, wird, hinsichtlich § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, verordnet:

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