§ 2 ArznbVO (weggefallen)

Arzneibuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Bei der Herstellung und Prüfung können auch andere Methoden angewandt und andere Geräte benützt werden, als im Arzneibuch beschrieben sind, sofern nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft gewährleistet ist, daß die gleichen Ergebnisse wie mit den im Arzneibuch beschriebenen Methoden und Geräten erzielt werden§ 2 ArznbVO seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.09.1990 bis 31.12.2018
Bei der Herstellung und Prüfung können auch andere Methoden angewandt und andere Geräte benützt werden, als im Arzneibuch beschrieben sind, sofern nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft gewährleistet ist, daß die gleichen Ergebnisse wie mit den im Arzneibuch beschriebenen Methoden und Geräten erzielt werden§ 2 ArznbVO seit 31.12.2018 weggefallen.

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