Anl. 1 ARG-VO

Arbeitsruhegesetz-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.04.2019 bis 31.12.9999
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe (Ausnahmekatalog) I. Urproduktion
  1. 1.Ziffer einsBergbau
    1. a)Litera aArbeiten, die keine Unterbrechung erleiden dürfen;
    2. b)Litera bArbeiten, die nur zu einer Zeit vorgenommen werden können, in welcher der Betrieb ruht;
    3. c)Litera cArbeiten, die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen, zum Schutz der Umwelt oder von Lagerstätten oder für den Bestand oder die Betriebsfähigkeit eines Bergbaues unaufschiebbar sind.
  2. 2.Ziffer 2Blumen und Pflanzen (einschließlich Champignonzucht)
    1. a)Litera aDie notwendige Pflege von Blumen, Pflanzen und Sämereien;
    2. b)Litera bunaufschiebbare Arbeiten am lebenden Pflanzenmaterial, Fertigung von Gebinden und Dekorationen zwecks Belieferung von Veranstaltungen (insbesondere Hochzeiten, Firmungen, Bällen, Kongressen, Begräbnissen), sofern diese Tätigkeiten außerhalb der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe nicht ausgeführt werden können;
    3. c)Litera cin Betrieben der Bundesinnung der Gärtner und Blumenbinder die Betreuung der Kunden im Detailverkauf
      1. aa)Sub-Litera, a, abei Friedhöfen während der Öffnungszeiten und bei Krankenanstalten während der Besuchszeiten;
      2. bb)Sub-Litera, b, ban sechs Sonn- oder Feiertagen im Jahr und an Samstagen, die vor folgenden Festtagen liegen, bis 17 Uhr: Neujahr, Valentinstag, Ostern, Muttertag, Pfingsten, Allerheiligen (zwei Samstage vorher), Adventsonntage, Weihnachten.
  3. 3.Ziffer 3KlenganstaltenDörren, Ausnehmen der gedörrten Zapfen, Absieben des Samens aus den Zapfen. 1. Oktober bis 30. April.
  4. 4.Ziffer 4Hopfendarren und HopfenschwefeleienÜbernahme des Grünhopfens;Darren des Grünhopfens; Schwefeln des Hopfens; Schütten desgetrockneten und geschwefelten Hopfens.1. August bis 30. November.
  5. 5.Ziffer 5Anbau von Feldfrüchten in landwirtschaftlichen Betrieben Anbau von Feldfrüchten in der Anbauzeit an Samstagen bis 18 Uhr.
  6. 6.Ziffer 6ErntearbeitenErnten sowie die Einbringung und Lagerung der Ernte, wenn dies mit Rücksicht auf die Verderblichkeit der Produkte und die Witterung erforderlich ist.
  7. 7.Ziffer 7Forstaufsicht, Forst-, Jagd- und Fischereibetriebs- und -schutzdienstAlle Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8Forstarbeiten auf TruppenübungsplätzenSchlägerungs- und Bringungsarbeiten (Auszeige) in Forstbetrieben des Bundes an Samstagen bis 18 Uhr, sofern diese während der Woche infolge Nutzung der Forstfläche als Truppenübungsplatz nicht durchgeführt werden können.
II. Steine, Erden, Ton und Glasrömisch II. Steine, Erden, Ton und Glas
  1. 1.Ziffer einsSteinbrücheAusführung von Gesteinsschnitten im gewachsenen Gestein mit Hilfe von Drahtseilen.
  2. 2.Ziffer 2Stahlsandgatter und Stahlsandtrennsägen für Granit und Marmorsorten, die nicht auf Diamantgatter gesägt werden können Bedienung der im ununterbrochenen Betrieb stehenden Säge- und Schnittgutfördereinrichtungen bei Blöcken, deren Schnitt voraussichtlich länger als 144 Stunden dauert.
  3. 3.Ziffer 3KalkbrennereienKontinuierlich betriebene Kalkbrennöfen.Beschicken der Öfen, Überwachen des Brennprozesses, Ziehen sowie Vermahlung und Hydration des erzeugten Kalkes.
  4. 4.Ziffer 4QuarzbrennereienKontinuierlich betriebene Schachtöfen.Beschicken der Öfen, Überwachen des Brennprozesses und Ziehen des Materials.
  5. 5.Ziffer 5GipsbrennereienKontinuierlich betriebene Gipsbrenn- und -trocknungsanlagen. Beschicken der Brennanlagen, Überwachen des Brenn- und Trocknungsprozesses und Ziehen bzw. Abtransport des gebrannten Materials.
  6. 5a.Ziffer 5 aGipskartonplattenerzeugungBedienung der Dosier- und Mischstation, der Formstation und des Formstranges, Beaufsichtigung und Regelung des kontinuierlichen Trocknungsprozesses, Beaufsichtigung und Regelung der Formatsäge einschließlich Abnahme und Lagerung sowie die im kontinuierlichen Prozeß erforderliche Qualitätskontrolle.
  7. 6.Ziffer 6MagnesitbrennereienDer Brenn- und Schmelzprozeß, Vortrocknen und Aufbereiten des Rohmaterials, Brikettieren des Ofenaufgabematerials, Beschicken der Öfen, Ziehen, Fortschaffen und Aufbereiten des gebrannten oder geschmolzenen Materials.
  8. 7.Ziffer 7Magnesit-DolomitbrennereienDer Brenn- und Schmelzprozeß; Brechen, Mischen und Pressen des gesinterten Materials sowie das Brennen, Teertränken, Tempern und Verpacken von Magnesit-Dolomit und Dolomitmaterialien, die der Gefahr des raschen Verderbens als Rohstoff ausgesetzt sind.
  9. 8.Ziffer 8ZementerzeugungVortrocknen und Zerkleinern des Rohmaterials, Aufbereiten einschließlich des Brikettierens des Ofenaufgabematerials, Beschicken der Brenn- bzw. Schmelzöfen, Überwachen des Brenn- bzw. Schmelzprozesses, Ziehen, Fortschaffen und Aufbereiten des gebrannten bzw. geschmolzenen Materials; bei Drehöfen auch der Betrieb der Schlämmgruben und der Kohlenstauberzeugung.
  10. 9.Ziffer 9Feuerfeste Steine; gebrannte Karborundum- und Schmirgelscheiben
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung des Trocknungsprozesses;
    2. b)Litera bÜberwachung des Brennprozesses einschließlich der Brennstoffzubringung, Beschicken der Öfen, Ziehen und Fortschaffen des gebrannten Materials, sofern das Brennen in Öfen erfolgt, die infolge ihrer Bauart das Entleeren der Öfen mittels mechanischer Transportvorrichtungen selbsttätig und ständig besorgen (Tunnel- oder Kanalöfen);
    3. c)Litera cim unmittelbaren Stofffluß das anschließende Tränken des gebrannten Steines mit Teer oder Pech.
  11. 10.Ziffer 10Ziegeleien
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung der im unmittelbaren Stofffluß liegenden Formungsprozesse, die wegen der Kontinuität des gesamten Produktionsprozesses nicht unterbrochen werden können;
    2. b)Litera bBeaufsichtigung und Regelung des Trocknungsprozesses;
    3. c)Litera cder Brennprozeß einschließlich der Brennstoffzubringung, Beschicken der Öfen, Ziehen und Fortschaffen des gebrannten Materials, sofern das Brennen in Öfen erfolgt, die infolge ihrer Bauart das Entleeren der Öfen mittels mechanischer Transportvorrichtungen selbsttätig oder ständig besorgen (Tunnel- oder Kanalöfen), jedoch mit der Beschränkung, daß das Unterzünden der Öfen mit ununterbrochener Feuerung spätestens Samstag um 18 Uhr zu erfolgen hat.
  12. 11.Ziffer 11Tonwaren und Porzellan
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung der Trocknung;
    2. b)Litera bBedienung der Tunnel-, Kammer- und Herdwagenöfen.
  13. 12.Ziffer 12Glaserzeugung, Glasbe- und Glasverarbeitung, Erzeugung von SteinwolleWannenöfen, Hafenöfen, Tageswannen, kontinuierlich betriebene Gesteinsschmelzöfen, Maschinen für die vollautomatische Glasverarbeitung und synchrongeschaltete Bearbeitungsmaschinen, KühlöfenBedienung der Gasgeneratoren und Heizungseinrichtungen, Aufbereiten, Befördern und Einlegen des Gemenges und der Scherben, Führung des Schmelzprozesses und Warmhalten der Öfen, Qualitätskontrolle, die im kontinuierlichen Anschluß erforderliche Verpackung und der Abtransport ins Lager.
  14. 13.Ziffer 13Doppelwände und Elementdecken aus Beton im durchgehend vernetzten CAD/CIM-Verfahren auf Basis individuellen Plottens, Bewehrens und BetonierensMagazinieren und Reinigen auf der Palettenstation; Transport und Reinigung der Paletten und Schalungen; Aufplotten der Bauteilkonturlinien und Einbauteilpositionen im Maßstab 1:1; Absetzen von Schalungen und Abstellern aus Stahl, Holz, Kunststoff; Befestigen der Schalung; Herstellen von Sonderschalungsteilen; Schneiden, Biegen und Schweißen der Bewehrung; plangemäßes Einbringen der Bewehrung; Absetzen von Einbauteilen und der Bewehrung; Einbringen und Verdichten des Betons; Einstapeln in die Härtekammer; Beaufsichtigung und Regelung des Härteprozesses; Entschalen und anschließendes Einstapeln der Fertigteile auf den Lagerplatz.
  15. 14.Ziffer 14FaserzementplattenerzeugungAufbereiten der Rohstoffe und Herstellung der Materialmischung; Beschicken der Faserzementplattenmaschine mit dem Rohstoffgemisch; Abnehmen, Ablängen, Stanzen, Beschichten, Pressen, Lösen von der Form (Ausblechen) - jeweils im kontinuierlichen Stofffluss; Transporte und Nachbehandlung.
III. Hüttenwerke und Metallverarbeitungrömisch III. Hüttenwerke und Metallverarbeitung
  1. 1.Ziffer einsEisenhüttenwerke
    1. a)Litera aKokereien (einschließlich ihrer Nebengewinnungsanlagen) Zulieferung, Aufbereitung und Mischung der Kohle, Transport des Kokses zum Hochofen, zu den Versandstellen oder Lagern;
    2. b)Litera bHochofenanlagen (einschließlich der Erzvorbereitungsanlagen) Zufuhr von Möllerungsmaterial und Betreiben aller Hochofennebenanlagen einschließlich des Granulierens und Schäumens und im unmittelbaren Stofffluß das anschließende Brechen und Sieben der Schlacke sowie Abfuhr sämtlicher Hochofenerzeugnisse und Nebenprodukte;
    3. c)Litera cStahlwerke, die nach dem Sauerstofffrischverfahren arbeiten, Martinanlagen sowie Elektrostahl- und Induktionsöfen, die durch Verwendung flüssigen Einsatzes oder von Hochofengas zu Feuerungs- oder Kraftzwecken mit dem Hochofen in unmittelbarer Verbindung stehenZufuhr des geschmolzenen Roheisens und der notwendigen Zuschläge und Legierungen zu den Konvertern, Martinöfen, Mischern und Elektroöfen, Bedienung der Generatoren und Gebläse, Chargieren und Schmelzarbeiten in den Konvertern, Martinöfen, Mischern und Elektroöfen, Abstich des fertigen Produktes in Kokillen und Stranggußanlagen sowie dessen Transport, Transport der Schlacken auf die Lagerplätze;
    4. d)Litera dSiemens-Martin-, Elektro- und Induktionsofenanlagen, die nicht mit Hochöfen in Verbindung stehenZufuhr des festen oder flüssigen Einsatzes zu den Schmelzöfen, die Bedienung der Krane und Gebläse, das Chargieren und Schmelzen, das Vergießen des flüssigen Stahles in Kokillen und Stranggußanlagen, das Ziehen und Transportieren der Blöcke (mit den dazugehörigen Nebenarbeiten, insbesondere der Oberflächenbearbeitung der Rohstahlblöcke und Brammen durch Flämmen), den Transport der Zaggeln und Plantinen in die Tieföfen bzw. auf die Lagerplätze, das Zurichten der Gruben, Pfannen, Kokillen und Stranggußanlagen, den Transport von Schlacke und Schutt auf die Lagerplätze bzw. Halden, das Putzen und Markieren der gegossenen Blöcke an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr;
    5. e)Litera eElektroschlackenumschmelzanlagenEinbau der Kokillen und Elektroden, Vorschmelzen der Schlacke, Schmelzen des Blockes, Ausbauen und Ausheben des Blockes von der Anlage; Warmtransport an die Verformungsbetriebe;
    6. f)Litera fWalzwerke oder Schmieden (einschließlich ihrer Adjustagen und Scherenstraßen), die auf Grund der vorgeschalteten Stahlwerk- oder Walzwerkanlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erreichen müssen oder die bei der Edelstahlerzeugung eine vollkontinuierlich betriebene Wärmebehandlung beliefern Übernahme der Blöcke und Strangguß-Produkte vom Stahlwerk, Einsatz in Tief-, Stoß- und Herdwagenöfen und ähnlichen Erwärmungseinrichtungen; Aufheizen auf Verarbeitungstemperatur für die nachgeschalteten Verformungseinrichtungen; Betrieb von Walzstraßen einschließlich ihrer Entzunderungseinrichtungen, Betrieb von Schmiedepressen und Hämmern, Anlieferung in den Adjustagen und Betrieb der Adjustageneinrichtungen wie Scherenstraßen, Besäumeeinrichtungen, Richtmaschinen, Brenn-, Flämm- und Schneideeinrichtungen, Übergabe und Übernahme der in den vorstehend angeführten Anlagen erzeugten Produkte an die nachgeschalteten Lager, Vorbereitungen für das Walzplattieren von Blechen, deren metallurgische Zusammensetzung ein Schweißen im warmen Zustand erfordert;
    7. g)Litera gGlüh- und Warmbehandlungsöfen (in der Edelstahlerzeugung einschließlich ihrer Adjustagen mit deren Einrichtungen wie Richtaggregaten, Schneid- und Zerspanungseinrichtungen, Prüfanlagen und der zur Betreibung der Anlagen erforderlichen Infrastruktur), wenn der Erzeugungsprozeß technologisch eine Warmbehandlung in unmittelbarem Anschluß an die vorgeschalteten Warmverformungsbetriebe im Sinne der vorstehenden lit. b bis e oder eine Ofenverweildauer von mehr als 24 Stunden erfordertGlüh- und Warmbehandlungsöfen (in der Edelstahlerzeugung einschließlich ihrer Adjustagen mit deren Einrichtungen wie Richtaggregaten, Schneid- und Zerspanungseinrichtungen, Prüfanlagen und der zur Betreibung der Anlagen erforderlichen Infrastruktur), wenn der Erzeugungsprozeß technologisch eine Warmbehandlung in unmittelbarem Anschluß an die vorgeschalteten Warmverformungsbetriebe im Sinne der vorstehenden Litera b bis e oder eine Ofenverweildauer von mehr als 24 Stunden erfordertBeschicken und Bedienen der Glüh- und Warmbehandlungsöfen;
    8. h)Litera hGlüheinrichtungen, bei denen der Abkühl- und Anfahrvorgang wegen Explosionsgefahr eine dauernde Aufsicht erfordert Betreiben dieser Anlage;
    9. i)Litera iSchweiß- und SchneidearbeitenSchweiß- und Schneidearbeiten an Großgußstücken und legierten Gußstücken, bei denen aus metallurgischen Gründen das Anwärmen und Abkühlen länger als 24 Stunden dauert.
  2. 2.Ziffer 2Glüh-, Verzinn-, Verzink- und Vergüteanlagen; Massegalvanik
    1. a)Litera aBeschicken und Bedienen der Anlagen, Entnahme, Löschen sowie die unbedingt notwendige Prüfung des Produktes;
    2. b)Litera bBedienung der Massegalvanikanlagen in Verbindung mit Zinktrommelstraßen, bei denen die Abwasserentgiftung und -neutralisation durch eine automatische Kontrolle über PH-Schreiber erfolgt.
  3. 3.Ziffer 3Metallurgische Produkte
    1. a)Litera aHüttenmännische Gewinnung der ProdukteBetrieb der Öfen (Röst-, Reduktions- und Schmelzöfen), Raffinieren und Gießen des geschmolzenen Produktes in Barren, Blöcke, Platten usw.; Vorbereiten der Formen bzw. des Gußbettes und das Räumen derselben;
    2. b)Litera bGewinnung der Produkte auf elektrothermischem oder elektrolytischem WegeDer im ununterbrochenen Stofffluß vorgeschaltete Betrieb der Erzvorbehandlung, der Erzlaugerei und der Laugenvorbereitung; Betrieb der Elektroöfen, Schmelzöfen, Elektrolysebäder einschließlich der Gaswaschanlagen, Kryolitrückgewinnung, Soederbergfabrik bzw. Anodenfabrik, Anodenanschlägerei, Kathodenreparatur sowie der Zersetzungsapparate, Raffinieren und Gießen der geschmolzenen Produkte in Barren, Blöcke, Platten usw.;Vorbereiten der Formen bzw. des Gußbettes und das Räumen desselben; Raffinieren und Verpacken des Ferrosiliziums;
    3. c)Litera cWalz- und Preßwerke, die aus technologischen Gründen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erreichen müssenÜbernahme und Vorbereiten der Stranggußprodukte von der Gießerei, Einsatz in Erwärmungseinrichtungen, Aufheizen auf Verarbeitungstemperatur für die nachgeschalteten Verformungseinrichtungen, Betrieb von Walzstraßen und Strangpreßanlagen, Anlieferung an die Adjustagen und Betrieb von Adjustageeinrichtungen wie Scherenstraßen, Besäumeeinrichtungen, Richtmaschinen, Reck- und Ziehanlagen, Schneideeinrichtungen.
    4. d)Litera dSchleiferei/PreßblechfertigungDas Schleifen von Preßblechen (Fertigschliff) in kontinuierlicher Fertigung, sofern für die Einhaltung engster Dickentoleranzen und Planparallelitäten die Beibehaltung einer für die gesamte Einheit konstanten Betriebstemperatur erforderlich ist.
    5. e)Litera eHerstellung von atomisierten (verdüsten) Metallpulvern mittels Versprühen von flüssigem Metall mit komprimierten GasenBetrieb der Öfen und Vorbereitung der technologischen Produktionseinrichtungen; Transport des flüssigen Metalls vom Schmelzofen zum Verdüsungsraum; Austausch und innerbetrieblicher Transport der Auffangbehälter.
  4. 4.Ziffer 4Gießereien
    1. a)Litera aEisen- und StahlgießereienElektro-, Schmelz- und Warmhalteanlagen wie Lichtbogenöfen und Induktionsofenanlagen in Gießereien, die automatische Form- oder Gießanlagen betreiben oder Großgußstücke, deren Auskühlzeit mehr als acht Stunden beträgt, herstellen Beschicken und Anheizen von Schmelzöfen und Schmelzen, Anwärmen der Formen und der Kokillen an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr, Warmhalten und Nachbehandeln von Großgußstücken mit einer Auskühlzeit von mehr als acht Stunden, Trocknen von Formen, deren Herstellung und Trocknung mehr als fünfeinhalb Tage erfordern, Beaufsichtigen und Warmhalten der Öfen;
    2. b)Litera bNichteisenmetallgießereienElektro-, Schmelz- und Warmhalteanlagen wie Induktionsofenanlagen sowie Fertigungsanlagen wie Induktionserwärmungsanlagen und Druckgießmaschinen im kontinuierlichen, vollautomatisierten Betrieb in Nichteisengießereien;Beschicken und Anheizen von Schmelzöfen sowie Schmelzen, Anwärmen der Formen und der Kokillen an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr;Warmhalten und Nachbehandeln von Großgußstücken mit einer Auskühlzeit von mehr als acht Stunden, Trocknen von Formen, deren Herstellung und Trocknung mehr als fünfeinhalb Tage erfordern;Beaufsichtigen und Warmhalten der Öfen;Beschicken der Induktionserwärmungsanlage mit im Strangguß gerührten feinstkörnigen Aluminium-Bolzenabschnitten, welche nach Vollendung der Erwärmung im Temperaturbereich zwischen Solidus und Liquidus thixotrope Eigenschaften aufweisen und unter stabiler Verarbeitungstemperatur ohne Schwankungsbreiten kontinuierlich und vollautomatisiert in einer Druckgießmaschine oder vergleichbaren Presse verarbeitet werden.
    3. c)Litera cUmschmelzen von verunreinigten Aluminiumschrotten Vorbereitung der Schrotte auf den Schmelzbetrieb, Beschickung und Betrieb der Schmelz- und Gießöfen, Behandlung der Schmelze, Abgießen zu Massel und Umreifung der Massel.
  5. 5.Ziffer 5EmaillierenWarmhalten oder Fortführen der Glüh- und Brenndauer der eingesetzten Öfen, nicht jedoch das Beschicken und Entleeren.
  6. 6.Ziffer 6Halbfabrikate aus Eisen, Stahl und anderen metallischen Werkstoffen im WarmbetriebDer kontinuierliche Betrieb von Warmbehandlungsöfen.
  7. 7.Ziffer 7Kabel
    1. a)Litera aDer Betrieb an den Barrenöfen, Drahtglühöfen und Emailöfen (Lackdrahtöfen);
    2. b)Litera bder Trocken- und Tränkprozeß für Starkstromkabel.
  8. 8.Ziffer 8LackdrahterzeugungDrahtziehen; der Betrieb an den Barrenöfen und Emailöfen (Lackdrahtöfen); Prüfen; Umspulen und Verpacken von Feindraht bis 0,1 mm.
  9. 9.Ziffer 9AkkumulatorenBetrieb von Bleikugelmühlen sowie Durchführung von Formierungsprozessen von Großoberflächen und Panzerplatten.
  10. 10.Ziffer 10Elektrische Großmaschinen und Großtransformatoren
    1. a)Litera aDer Trocken- und Tränkprozeß der Wicklungen für elektrische Großmaschinen;
    2. b)Litera bTrocknung und Ölfüllung von Großtransformatoren;
    3. c)Litera cPrüfung von elektrischen Großmaschinen und Großtransformatoren ab 20 MVA Nennleistung.
  11. 11.Ziffer 11Präparation von StahlflaschenBeschicken und Entleeren von Trocken- und Härteöfen für die Präparationsmasse.
  12. 12.Ziffer 12StahlcorderzeugungEinsetzen von Vormaterialspulen, Anschweißen, Patentieren und Vermessingen, Drahtziehen, Verseilen, Umspulen und der mit dem jeweiligen Produktionsvorgang verbundene Spulenwechsel sowie Verpacken.
  13. 13.Ziffer 13Gemüse- und ObstkonservendosenerzeugungSofern der Vorrat an gebrauchsfähigem Lagergut wegen des starken Anfalls von verderblichen Produkten nicht ausreicht:Bedienung der Dosenfertigungsanlage, die unmittelbar anschließende Verpackung des fertigen Produktes und der Abtransport ins Zwischenlager, Auslieferung des Produktes zum Konservenabfüller: 1. Juni bis 31. Oktober und an zwei Samstagen im November.
  14. 14.Ziffer 14Fertigung von Antriebselementen und Zahnrädern Arbeiten an Antriebselementen und Zahnrädern - Endverzahnung, Schlichtspan, Schleifen des Zahnrades, Härtevorgang -, sofern diese aus technologischen Gründen vollkontinuierlich durchgeführt werden müssen.
  15. 15.Ziffer 15Integrierte SchaltungenDie Fertigung von integrierten Schaltungen, soweit diese aus technologischen Gründen vollkontinuierlich durchgeführt werden muß.
  16. 16.Ziffer 16BimetallbandfertigungDas Elektronenstrahlschweißen von Bimetallbändern im Durchzugsverfahren, sofern für die Einhaltung der optimalen Nahtausführung und Konstanz der Schweißparameter die Beibehaltung einer für die gesamte Einheit konstanten Betriebstemperatur erforderlich ist.
  17. 17.Ziffer 17Herstellung von FarbbildröhrenDie Bedienung von Glühöfen zur Maskenkonditionierung und oxydierenden Behandlung der Metallteile, Pressen der konditionierten Masken, die Bedienung von synchrongeschalteten Bearbeitungsmaschinen zum Aufbringen der Leuchtstoffe, der Aluminiumschicht, zum Verschmelzen von Glasschirm und Glaskonus, des Elektronenstrahlsystems mit dem Glaskörper und zum Evakuieren und Verschließen des Glaskörpers.
  18. 18.Ziffer 18Herstellung keramischer Vielschichtbauelemente und von Elektrokeramik-Bauelementen.Die Fertigung von keramischen Vielschichtbauelementen und von Elektrokeramik-Bauelementen, soweit dazu thermische Prozesse notwendig sind, sowie die Durchführung von Messungen an solchen Bauteilen.
  19. 19.Ziffer 19Herstellung von Leiterplatten in FeinstleitertechnologieDas Bohren der Leiterplatten, das galvanische Aufbringen von Kupfer und die Strukturierung der Leiterplatten mittels Fotoprozeß.
  20. 20.Ziffer 20Herstellung von Aluminium-GetränkedosenStanzen und Ziehen des Aluminium-Bandmaterials, Reinigung und Behandlung der Blankdose, Vorlackieren und Drucken einschließlich der Trocknung, Innenlackieren, Necken und Bördeln, Testen sowie Palettieren.
  21. 21.Ziffer 21Beschichtung von Preßwalzen für Papiermaschinen mit Granitersatz-Keramikbezügen Sandstrahlen, Korrosionsbeschichtung und Aufbringung der Granitersatz-Schicht.
  22. 22.Ziffer 22Bestücken von PrintplattenBestücken von Printplatten in Verbindung mit elektromechanischen Großkomponenten (Laufwerken) unter Verwendung der Spitzenfertigungstechnologien des Wellen- und Reflowlötens (Feinstleitertechnik) in Größtserienfertigung.
  23. 23.Ziffer 23Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser mit Längen von mindestens 50 km
    1. a)Litera aHochfahren des Lasers auf Betriebstemperatur;
    2. b)Litera bProbeproduktion zur Einstellung der Laserparameter und Qualitätssicherung;
    3. c)Litera cProduktion der Edelstahlröhrchen (Formen, Einbringen der Glasfaser und des Gels, Verschweißen, Durchmesserkalibrieren, Reinigen und Bedrucken, Aufwickeln auf Spule).
IV. Holzverarbeitungrömisch IV. Holzverarbeitung
  1. 1.Ziffer einsSpanplattenerzeugung
    1. a)Litera aBetreiben der Anlagen zur Erzeugung der Vormaterialien, wie Leim bzw. Bindemittel, die auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, einschließlich Trocknung, Aufarbeitung und Lagerung;
    2. b)Litera bBetreiben der Späneerzeugung und der Trockner, der im kontinuierlichen Stofffluß unmittelbar anschließenden Silo- und Verleimstationen, der Schüttstation und des Formstranges sowie der Heißpressen, Aufteilsäge, Zuschnitt, Nachbearbeitung und Schleifstraße einschließlich Abnahme, Klimatisierung und Lagerung, der Beharzungs-, Imprägnier- und Beschichtungsanlagen einschließlich Zuschnitt, Nachbearbeitung, Veredelung und Lagerung, der Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, die für die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebes erforderlich sind, sowie Abluftreinigung.
  2. 2.Ziffer 2Faserplattenerzeugung
    1. a)Litera aBetreiben der Anlagen zur Erzeugung der Vormaterialien, wie Leim bzw. Bindemittel, die auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, einschließlich Trocknung, Aufarbeitung und Lagerung;
    2. b)Litera bBetreiben der im kontinuierlichen Stofffluß unmittelbar anschließenden Defibratoren und Refiner, der Materialzufuhr, der Stoffaufbereitungs- und Verleimungsanlagen einschließlich Kalandrierung und Vernadelung, der Langsiebmaschine sowie der Heißetagenpresse bzw. der Trockner, Aufteilsäge und Schleifstraße einschließlich Abnahme, Klimatisierung und Lagerung des gepreßten Produktes, der Beharzungs-, Imprägnier- und Beschichtungsanlagen einschließlich Zuschnitt, Nachbearbeitung, Veredelung und Lagerung, der Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, die für die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebes erforderlich sind, sowie Abluft- und Wasserreinigung.
  3. 3.Ziffer 3HolztrockenkammernDie für mehrtägige Holztrocknungsprozesse unbedingt erforderlichen Arbeiten bei Trockenkammern und Trockenkanälen, wie die rechtzeitige Entladung und Beschickung dieser mit vorbereitetem Holz, sowie der Betrieb der Anlagen zur Bereitstellung der Wärmeenergie.
  4. 4.Ziffer 4Brettschichtholzerzeugung im Durchlaufpressverfahren Beschicken und Bedienen der Vorhobelanlage, der Beleimung und der Durchlaufleimpresse und der Nachhobelung einschließlich Lagerung des fertigen Produktes.
V. Bauwirtschaftrömisch fünf. Bauwirtschaft
  1. 1.Ziffer einsVermessungenAusführung von Vermessungsarbeiten, bei denen nur während der Ruhezeiten einwandfreie geophysikalische Untersuchungsergebnisse erzielt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Bauarbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen
    1. a)Litera aAuf öffentlichen Verkehrswegen,
    2. b)Litera bauf gefährlichen Böden,
    3. c)Litera czur Fortführung von Betonierungsvorgängen (zB bei Gleitschalungsbauten), die einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden in Anspruch nehmen,
    4. d)Litera dbei Stollen und Tunnels,
    5. e)Litera ebei Wasserbauten,
    sofern alle diese Arbeiten aus Gründen der Sicherheit der Allgemeinheit bzw. der Beschäftigten oder aus bautechnischen Gründen während der Wochenend- oder Feiertagsruhezeit nicht unterbrochen oder nur in diesen Zeiten durchgeführt werden können;
    1. f)Litera fEinbauten und Montagen auf Baustellen von Kraftwerken, die nur während der Durchführung der Bauarbeiten im Sinne der lit. c bis e durchgeführt werden können.Einbauten und Montagen auf Baustellen von Kraftwerken, die nur während der Durchführung der Bauarbeiten im Sinne der Litera c bis e durchgeführt werden können.
  3. 3.Ziffer 3TransportbetonBelieferung von während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführten gesetzlich erlaubten öffentlichen Bauvorhaben, der Betrieb der Mischanlage und das Abfüllen in die Fahrmischer.
  4. 4.Ziffer 4GleitbauarbeitenGleitbauarbeiten (z. B. bei der Neuerrichtung von Silos), die aus bautechnischen Gründen einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden erfordern.
VI. Leder und Textilrömisch VI. Leder und Textil
  1. 1.Ziffer einsGerberei
    1. a)Litera aChrom- und pflanzliche Gerberei; Weiß- und SämischgerbereiAn Vormittagen bis 12.00 Uhr:
      1. aa)Sub-Litera, a, aÜbernahme, Aufsalzen oder Einweichen der am Vortag eingelieferten frischen Häute 1. Mai bis 30. September;
      2. bb)Sub-Litera, b, bWechseln des Weichwassers, Aufschlagen und Bewegen der Häute, Einäschern der Häute, Entnahme der Häute aus den Gerbfässern, Umhängen oder Abnehmen der Leder im Trockenraum; in der Chrom- und Weißgerberei auch Schwöden und Enthaaren der Felle, die am Vortag geschwödet worden sind.
    2. b)Litera bHerstellung chromfreier Leder auf Wet-White-Basis
      1. aa)Sub-Litera, a, aEntnahme der Häute aus den Gerbfässern, Bedienen der Reckmaschine, Nassstutzen der Wet-White im Rahmen des Trocknungsprozesses, Befüllung und Bedienung der Vakuumierungs- und Konditionierungsanlage, Regelung der Betriebstemperatur und des Trocknungsprozesses sowie Durchführung der Qualitätskontrolle;
      2. bb)Sub-Litera, b, bKontroll-, Regelungs- und Steuertätigkeiten im Zuge des Produktionsprozesses, Weiterführung von kontinuierlichen Herstellungsprozessen mittels eines Prozessleitstandes, die einen ununterbrochenen Fortgang von der Gerbung bis zur Trocknung erfordern;
      3. cc)Sub-Litera, c, cBeschicken und Bedienen zur Auf- und Verarbeitung von Leimleder dienenden Anlagen zur Gewinnung von Nebenprodukten und Stoffen aus den durch den kontinuierlichen Produktionsprozess anfallenden biogenen Stoffen, deren Herstellung eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluss erfordert.
  2. 2.Ziffer 2Herstellung von hochgedrehten Garnen und Zwirnen aus synthetischen Spinnstoffen Bedienen der Texturiermaschinen und Zwirnmaschinen für texturierte und umsponnene Garne.
  3. 3.Ziffer 3SpinnereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Fasern aller Art zu Garnen und Zwirnen
    1. a)Litera anach dem Openend-Spinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken und Spinnen;
    2. b)Litera bnach dem Baumwollspinnverfahren mit und ohne Flyern:Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken, Flyern und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen und der Zwirnmaschinen;
    3. c)Litera cnach dem Kammgarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Kämmen, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen;
    4. d)Litera dnach dem Halbkammgarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen;
    5. e)Litera enach dem Leinengarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Hecheln, Kardieren, Kämmen, Strecken, Vorspinnen, Vorgarnbleichen, Spinnen, Spulen, Garnbleichen und Zwirnen.
  4. 4.Ziffer 4WebereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Herstellung von Geweben aus Fasern aller Art auf schützenlosen Webmaschinen:Einlegen der Kette, Einziehen und Anknüpfen an der Webmaschine, Bedienen der Webmaschine.
  5. 5.Ziffer 5StrickereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Chemiefasern und deren Mischungen mit Naturfasern zu
    1. a)Litera agestrickter Oberbekleidung auf Single-Ringel-Maschinen, Single-Wrapper-Maschinen und Interlock-Ringel-Maschinen:Einziehen und Anknüpfen, Bedienen der genannten Maschinen;
    2. b)Litera bStrumpferzeugnissen unter Verwendung von elastischen Garnen:Einlegen der Kette und/oder Mustertrommel, Einziehen und Anknüpfen an den Strickmaschinen, Bedienen der genannten Maschinen sowie der Relaxier-Anlagen.
    3. c)Litera cStoffen für Autoinnenausstattungen auf Henkelplüschstrickmaschinen sowie die unmittelbar damit im Zusammenhang stehende Ausrüstung und Veredelung der Stoffe, insbesondere Scheren, Waschen, Fixieren und Beschichten;
    4. d)Litera dgewirkten Einlagestoffen auf Wirk- und Raschelmaschinen;
    5. e)Litera edurchwirkten Vliesen auf Vliesraschelmaschinen.
  6. 6.Ziffer 6Textilveredlung
    1. a)Litera aUnbedingt notwendige Arbeiten an jenen Feiertagen, die auf einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fallen;
    2. b)Litera bunbedingt notwendige Arbeiten an zwölf Wochenenden im Kalenderjahr, wenn die Fortführung der am Freitag eingeleiteten Chargenprozesse einen ununterbrochenen Fortgang erfordern.
VII. Zellstoff und Papierrömisch VII. Zellstoff und Papier
  1. 1.Ziffer einsZellstofferzeugung
    1. a)Litera aBedienen der im kontinuierlichen Produktionsfluß den Zellstofferzeugungsanlagen unmittelbar vorgeschalteten Holzvorbereitungsanlagen und der Anlagen zur Gewinnung der Kochflüssigkeit;
    2. b)Litera bBeschicken und Bedienen der Zellstoffkocher, der Wasch-, Sortier- und Entwässerungsvorrichtungen sowie Erfassen, Eindämpfen und Verbrennen der Kocherablauge in kontinuierlich betriebenen Einrichtungen; Bedienen der Anlagen zur Gewinnung von Nebenprodukten und Stoffen aus der durch den kontinuierlichen Produktionsprozeß anfallenden Kocherablauge, soweit die Fortführung von Gewinnungsprozessen aus biologischen oder ökologischen Gründen unbedingt notwendig ist;
    3. c)Litera cBedienen der Anlagen für die der Bleiche vorgeschaltete Bereitung und Lagerung von Bleichmitteln, der Anlagen der Bleicherei sowie der Anlagen im Rahmen des Trocknungsprozesses.
  2. 2.Ziffer 2Papier- und KartonerzeugungBedienen der im kontinuierlichen Produktionsfluß unmittelbar vorgeschalteten Rohstoffaufbereitungsanlagen, der Stoffaufbereitungsanlagen, der Papier- und Kartonmaschinen, der Umroller und Rollenschneidemaschinen, Papier- und Kartonveredlungsmaschinen, Papier- und Kartonausrüstung, soweit alle diese Tätigkeiten im ununterbrochenen Produktionsfluß erforderlich sind.
  3. 3.Ziffer 3HolzschleifereienBedienen der Holzschleifereianlagen mit Wasserantrieb oder solcher, die Kraftstrom ausschließlich von Wasserkraftwerken beziehen, bei eingetretenem Wassermangel an 15 Sonntagen im Kalenderjahr.
VIII. Lebensmittel (Nahrungs- und Genußmittel)römisch VIII. Lebensmittel (Nahrungs- und Genußmittel)
  1. 1.Ziffer einsGetreideÜbernahme und Einlagerung des in die Mühle oder in die Außenlager während der Erntezeit zugeführten Getreides.
  2. 2.Ziffer 2Kartoffelstärke
    1. a)Litera aEntnahme der Kartoffeln aus den Lagern, Waschen und Reiben, Ausbringen der Stärke, Gewinnung und Reinigung der Rohstärke sowie der Nebenprodukte (Kartoffeleiweiß, Kartoffelpülpe), Verarbeitung der Abfallstärke, Entwässern, Trocknen und Verpacken bzw. Lagern der gereinigten Produkte während der Zeit der Industriekartoffelkampagne;
    2. b)Litera bganzjährig die Aufbereitung und Beseitigung der während der Kampagne anfallenden Abwässer.
  3. 3.Ziffer 3Getreidestärken (Mais-, Reis- und Weizenstärke) Entnahme des Rohstoffes aus den Lagern, Reinigen, Quellen, Vermahlen und Anteigen, Gewinnung, Reinigung und Trocknung der Stärke sowie der Nebenprodukte, deren Sichtung, Abfüllung und Lagerung.
  4. 4.Ziffer 4Dextrin und andere abgebaute und modifizierte Stärken Einbringen und Vorkonditionieren der Stärken, Durchführung des Aufschlusses, Einbringen der Chemikalien, Durchführung der chemischen Reaktion, Reinigen, Trocknen, Kühlen, Befeuchten, Mischen, Sichten, Abfüllen (ausgenommen in Kleinpackungen) und Lagern.
  5. 5.Ziffer 5StärkeverzuckerungsprodukteEinbringen, Verflüssigen und Verzuckern der Stärke mittels Säure oder Enzymen, Neutralisation, Raffinieren und Eindampfen; bei Trockenstärkesirup auch die Sprühtrocknung; bei Stärke- und Traubenzucker auch Kristallisation und Trocknen; bei allen die Abfüllung. Ferner die Aufbereitung und Abfüllung der anfallenden Nebenprodukte.
  6. 6.Ziffer 6Kartoffeldauerprodukte in Stücken, in Flocken-, Grieß- oder PulverformWährend der Zeit der Industriekartoffelkampagne die Entnahme der Kartoffeln aus den Lagern, Sortieren, Waschen, Schälen, Auslesen, Reiben oder Schneiden, Blanchieren, Kochen und Trocknen, Vermahlen, Mischen und Sichten der Produkte und Nebenprodukte und deren Lagerung; bei Püree und Kartoffelteig auch die Abfüllung in Kleinpackungen.
  7. 7.Ziffer 7Chips und MinifrittesÜbernahme der Frühkartoffeln, Waschen, Schälen, Ausstechen, Schneiden, Sortieren, Rösten und Würzen, Verpacken und Lagern. 1. Juni bis 31. Juli.
  8. 8.Ziffer 8Frittaten und BackerbsenÜberwachung der Erzeugung von Frittaten und Backerbsen an jedem zweiten Wochenende.
  9. 9.Ziffer 9ZuckererzeugungWährend der Zeit der Zuckerrüben- und Raffinationskampagne
    1. a)Litera aÜbernahme und Lagerung von Zuckerrüben;
    2. b)Litera bdie Verladung von Zuckerrüben, soweit aus Witterungsgründen ein Transport in die Fabriken notwendig ist;
    3. c)Litera cdie Rohzuckererzeugung und Raffination des Zuckers einschließlich Einlagerung der fertigen Ware;
    4. d)Litera dBetrieb von Schnitzeltrocknungs- und Melasseentzuckerungsanlagen, Lagerung der Rübenschnitzel sowie Verladung der Schnitzel;
    5. e)Litera eAbfüllen von Liefergrünsirup und Melasse.
  10. 10.Ziffer 10Milch und Milchprodukte
    1. a)Litera aRohmilch, Rohrahm, Babymilch und molkereimäßig behandelte MilchSammlung, Übernahme, Qualitätskontrolle, molkereimäßige Behandlung, Versand an Be- und Verarbeitungsbetriebe; für Frischmilch „Baby“ zusätzlich noch die Abfüllung;
    2. b)Litera bMilchprodukteBelieferung bei Messe-, Sport-, Fest- und marktähnlichen Veranstaltungen sowie an Bäder und Eissalons. Weiters an Sonn- und Feiertagen vor Werktagen ab 18 Uhr Beginn der notwendigen Vorarbeiten und anschließend die Belieferung des Groß- und Kleinhandels sowie sonstiger Großverbraucher mit Milch und Milchprodukten; bei mehreren aneinanderschließenden Sonn- und Feiertagen am letzten Ruhetag auch Abfüllen der Trinkmilch und flüssiger Milchprodukte;
    3. c)Litera cButterFetteinstellung und Ansäuerung des Rahms, Verbutterung von Käsereirahm und Abpackung der dabei hergestellten Butter;weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen auch Verbutterung des Molkereirahms und Abpackung der dabei hergestellten Butter;
    4. d)Litera dKäse und Topfen
      1. aa)Sub-Litera, a, aFrischkäse und TopfenFüllen der Fertiger, Einstellen des Fettgehaltes und Behandlung der Kesselmilch; weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen auch die Topfenerzeugung und Abpackung in Großpackungen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bWeich-, Schnitt- und HartkäseFüllen der Fertiger, Einstellen des Fettgehaltes, Behandeln der Kesselmilch und Weiterverarbeitung des Käsebruches sowie die unbedingt notwendigen Arbeiten am Salzbad und in den Reifungs- und Lagerräumen; weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen Abpackung von Weich- und Schnittkäse bei Gefahr des sonstigen raschen Verderbens beim Versand;
    5. e)Litera eDauermilchprodukte
      1. aa)Sub-Litera, a, aMilch-, Buttermilch- und Molketrocknung sowie die Herstellung von Milchkonzentraten zur Weiterverarbeitung und die Herstellung von FuttermittelnTankversand zum und vom Trockenwerk, Übernahme, Qualitätskontrolle, Einstellen des Fettgehaltes, molkereimäßige Behandlung, Konditionieren, Eindampfen, Trocknen, Sichten, Abfüllen in Großpackungen und Lagern;
      2. bb)Sub-Litera, b, bKaseintrocknungÜbernahme, Einbringung und Qualitätskontrolle, Zerkleinern, Trocknen, Mahlen, Sichten, Abfüllen in Großpackungen und Lagern des Produktes;
      3. cc)Sub-Litera, c, cNaßkaseinerzeugung und die im kontinuierlichen Stofffluß erfolgende KaseintrocknungZerkleinern, Mahlen und Sichten an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen.
  11. 11.Ziffer 11Frische FischeVerarbeitung einschließlich des Einlegens in das Garbad.
  12. 12.Ziffer 12RohwürsteLagern und Wenden der Ware, Überwachung und Steuerung des Trocknungsprozesses.
  13. 13.Ziffer 13Tiefgefrierwaren (Gemüse und Obst)Übernahme der frisch geernteten Ware, die erforderliche Verarbeitung einschließlich Abfüllen und Einlagern in das Tiefkühllager
    1. a)Litera aKochsalat - 1. Juni bis 15. August
    2. b)Litera bErdbeeren - 1. Juni bis 15. Juli
    3. c)Litera cErbsen - 1. Juni bis 31. Juli
    4. d)Litera dgrüne und gelbe Bohnen - 4 Wochenenden während der Erntezeit und am 15. August
    5. e)Litera eBlattspinat - 10. April bis 15. Juni, 16. August bis 15. November
    6. f)Litera fTomatenmark - 1 Wochenende und 1 Feiertag im August
    7. g)Litera gsonstige Tiefgefrierwaren - insgesamt 5 Wochenenden und 1 Feiertag während der Erntezeit
  14. 14.Ziffer 14Gemüse- und Obstkonserven
    1. a)Litera aaa) Erbsen1. Juni bis 31. Juli;
      1. bb)Sub-Litera, b, bgrüne und gelbe Bohnenvier Wochenenden während der Erntezeit und am 15. August;
      2. cc)Sub-Litera, c, cTomatenmark15. August bis 30. September;
      3. dd)Sub-Litera, d, dGurken10. Juli bis 10. September;
      4. ee)Sub-Litera, e, eZuckermais15. August bis 30. September;
      5. ff)Sub-Litera, f, fKirschen15. Juni bis 30. Juli;
      6. gg)Sub-Litera, g, gPflaumen1. September bis 30. September;
      Übernahme der Ware, die erforderliche Verarbeitung der frisch geernteten Ware einschließlich Abfüllen und Verpacken, wenn dies im kontinuierlichen Stofffluß erfolgt sowie Lagern.
      1. b)Litera baa) SauerprodukteÜberwachung des Gär- oder Säuerungsvorganges;
      2. bb)Sub-Litera, b, bErdbeerenÜbernahme der geernteten Ware; Reinigen, Sortieren (Verlesen), Vermarken oder Pulpen in Großgebinde, 1. Juni bis 15. Juli;
      3. cc)Sub-Litera, c, cMarillenÜbernahme der geernteten Ware; Reinigen, Sortieren (Verlesen), Vermarken oder Pulpen in Großgebinde, 15. Juli bis 15. August;
      4. dd)Sub-Litera, d, dWaldpilzeÜbernahme der Ware, Blanchieren, Bereitstellen der Hüllgüter und des Packmediums, Verpacken, Verschließen, Sterilisieren, Verpacken und Etikettieren, wenn dies im kontinuierlichen Stofffluß erfolgt, Lagern, 1. Juli bis 30. September;
      5. ee)Sub-Litera, e, esonstiges leicht verderbliches Obst und Gemüse Übernahme und Lagern,15. Mai bis 31. Oktober.
  15. 15.Ziffer 15Verarbeitung von Beeren-, Stein- und Kernobst sowie Gemüse zu Säften und anderen Produkten der gärungslosen Obst- und GemüseverwertungÜbernahme, Sortieren, Waschen, Zerkleinern, Pressen (oder Dämpfen, Passieren, Homogenisieren); Klären, Konzentrieren, Haltbarmachen, Abfüllen und Lagern.
    1. 1.Ziffer einsjuni bis 15. Dezember.
  16. 16.Ziffer 16Kaffeemittel- und Instantkaffee-Erzeugung
    1. a)Litera aDarren
      1. aa)Sub-Litera, a, aZichorieÜbernahme der Zichorienwurzeln, Waschen, Zerkleinern, Darren und Kühlen, Verladen, Lagern,1. September bis 15. Dezember;
      2. bb)Sub-Litera, b, bRohfeigenÜbernahme, Ausleeren und Aufschütten auf die Darranlage, Darren und Kühlen, Verpacken und Lagern, 1. November bis 30. Juni;
    2. b)Litera bExtrahieren und Sprühtrocknen von Bohnenkaffee und KaffeemittelextraktenMischen, Füllen der Extraktionsanlage, Extrahieren und Kühlen, Sprühtrocknen des Extraktes, Verpacken und Zwischenlagern des Extraktes.
  17. 17.Ziffer 17MälzereiEinweichen, Überwachung des Weichprozesses, Ausweichen, Überwachung des Keim- und Röstprozesses des Getreides und des Darrprozesses sowie Entkeimen des Malzes.
  18. 18.Ziffer 18Bierbrauerei
    1. a)Litera aFührung der Haupt- und Nachgärung;
    2. b)Litera bBrauen im Sudhaus am Sonntag ab 20 Uhr;
    3. c)Litera cZulieferung des Bieres in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 15. Mai bis 31. August und zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  19. 19.Ziffer 19Zustelldienst von alkoholfreien GetränkenZulieferung alkoholfreier Getränke in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 15. Mai bis 31. August und zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  20. 20.Ziffer 20Zustelldienst von SpeiseeisZulieferung von Speiseeis in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 1. Mai bis 30. September, während der gesetzlichen Schulferien nach § 2 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, sowie zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.Zulieferung von Speiseeis in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 1. Mai bis 30. September, während der gesetzlichen Schulferien nach Paragraph 2, des Schulzeitgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 77, sowie zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  21. 21.Ziffer 21Zustelldienst von Tiefkühlkost
    1. a)Litera aZulieferung von Tiefkühlkost zu behördlich genehmigten Veranstaltungen;
    2. b)Litera bZulieferung von Tiefkühlkost zur Versorgung der Fremdenverkehrsbetriebe am Samstagnachmittag vom 1. Mai bis 30. September und während der gesetzlichen Schulferien nach § 2 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77.Zulieferung von Tiefkühlkost zur Versorgung der Fremdenverkehrsbetriebe am Samstagnachmittag vom 1. Mai bis 30. September und während der gesetzlichen Schulferien nach Paragraph 2, des Schulzeitgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 77.
  22. 22.Ziffer 22Äthylalkoholerzeugung
    1. a)Litera aAuf Basis von Melasse und Liefergrünsirup
      1. aa)Sub-Litera, a, aÜbernahme der Melasse und des Liefergrünsirups während der Kampagne;
      2. bb)Sub-Litera, b, bBereitung der Maischen und Überwachung des im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Gär-, Destillations- und Raffinationsprozesses an Feiertagen und an drei Wochenenden im Jahr;
    2. b)Litera bAuf Basis von Knollen- und Körnerfrüchten sowie deren NebenproduktenEntnahme der Rohstoffe aus den Lagern, Aufschluß, Bereitung der Maischen, Bedienung und Überwachung des im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Gär-, Destillations- und Raffinationsprozesses sowie Lagerung und Kontrolle der anfallenden Erzeugnisse durch einen Zeitraum von 10 Monaten im Jahr.
  23. 23.Ziffer 23Backhefeerzeugung
    1. a)Litera aÜbernahme der Melasse und des Liefergrünsirups während der Kampagne;
    2. b)Litera bBereitung der Melassemaischen und Nährsalzlösungen, Herführung der Anstellhefen, Fermentation, Hefezentrifugierung und Zwischenlagerung an Feiertagen und an drei Wochenenden im Jahr;
    3. c)Litera cHefeentwässerung, Hefepfundierung, Verpackung sowie Transport in die Kühlräume an drei Wochenenden im Jahr.
  24. 24.Ziffer 24Erzeugung von GärungsessigEinstoßen der Essigmaische in die Essigbildner, Überwachung des Gärprozesses und der Essigbildner, Ausstoßen des Essigs aus den Essigbildnern.
  25. 25.Ziffer 25Weinkellereien, Winzergenossenschaften
    1. a)Litera aZufuhr, Übernahme und Lagerung der Trauben und des Mostes;
    2. b)Litera bAbpressen der Trauben und der Weinmaische einschließlich der Einlagerung;
    3. c)Litera cÜberwachung des Gärprozesses.
  26. 26.Ziffer 26Gewinnung von QuellwässernTransport der Flaschen zur Quelle (Brunnen), Füllen und Verschließen, Transport zum Lager. 15. Mai bis 31. August.
  27. 27.Ziffer 27Konditoren (Zuckerbäcker) im Sinne des § 94 Z 40 GewO 1994 und Speiseeiserzeuger Tätigkeiten einschließlich der Erzeugung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste und Kunden (Endverbraucher) erforderlich sind.Konditoren (Zuckerbäcker) im Sinne des Paragraph 94, Ziffer 40, GewO 1994 und Speiseeiserzeuger Tätigkeiten einschließlich der Erzeugung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste und Kunden (Endverbraucher) erforderlich sind.
  28. 28.Ziffer 28BandtabakBedienung der Stoffaufbereitungsanlagen, der Bandtabakformer und der Trocknungs- und Zerkleinerungsanlagen, soweit alle diese Tätigkeiten im kontinuierlichen Stofffluß erforderlich sind.
  29. 29.Ziffer 29Industrielle Gewinnung von Pflanzenrohölen.Die im Zusammenhang mit der Produktion stehenden Überwachungs-, Kontroll- und Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung und die Produktverladung.
  30. 30.Ziffer 30Vollkontinuierliche industrielle Herstellung von Flach- und RollwaffelnEntnahme der Rohstoffe aus den Lagern, Zubereitung der Teig-, Creme- und Schokolademassen, Bedienung und Überwachung des Back- und Verarbeitungsprozesses, Kontrolle, Verpackung und Lagerung der anfallenden Erzeugnisse.
IX. Chemierömisch IX. Chemie
  1. 1.Ziffer einsSchwefelsäure, schwefelige Säure, deren Anhydride und Salze
    1. a)Litera aSchwefeldioxyd (schwefelige Säure), Schwefelsäure Aufbereitung der Rohstoffe durch Brechen, Mahlen, Sichten, Mischen, Homogenisieren und Granulieren; Bedienen der Anlagen zur Erzeugung von Schwefeldioxyd durch Rösten von Kiesen, Blenden und gebranchten Gasreinigungsmassen, durch Verbrennen von Elementarschwefel und durch Reduktion von Kalziumsulfat; Entstauben und Reinigen der schwefeldioxydhältigen Gase, Trocknen und Verflüssigen des Schwefeldioxyds, Oxydation nach dem Turmverfahren oder in Kontaktanlagen; kontinuierliche Umsetzung von Schwefeltrioxyd mit organischen Substanzen zu organischen Sulfonaten und Sulfaten; Absorption des Schwefeltrioxyds und Einstellen der Säure auf den erforderlichen Gehalt (einschließlich Oleum); Speichern und Abfüllen in Transport- und Betriebsbehälter;
    2. b)Litera bChemisch reine SchwefelsäureBeschicken und Bedienen der Destillationsgefäße und der Kühlvorrichtungen für die Säuredämpfe; Abziehen der chemisch reinen Säure in die Gefäße;
    3. c)Litera cKupfervitriolBedienen der Schmelz- und Röstöfen, der Türme, der Laugerei und Kristallisationsanlagen, der Zentrifugen und Waschanlagen, Abfüllen des Produktes;
    4. d)Litera dandere Salze der Schwefelsäure und der schwefeligen Säure Bedienen der Absorptionsgefäße für die Salze; Bereitung und Konzentration der Laugen; Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen, Trocknungs- und Zerkleinerungsapparate, Abfüllen der Produkte ausgenommen in Kleinpackungen.
  2. 2.Ziffer 2Salpetersäure, Nitrate und Nitrite
    1. a)Litera aSalpetersäureBedienen der Gebläse zur Förderung des Ammoniak-Luftgemisches zu den Verbrennungsöfen und der nitrosen Gase zur Absorption; Bedienen der Abhitzekessel nach den Ammoniakverbrennungsöfen sowie der Anlagen zur Absorption und Oxydation der Nitrose, Konzentrieren und Abfüllen der Säure;
    2. b)Litera bNitrate und NitriteBedienen der Absorptionsgefäße für die Salze, Bereitung und Konzentration der Laugen; Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen, Trocknungs- und Zerkleinerungsapparate; Abfüllen der Produkte ausgenommen in Kleinpackungen.
  3. 3.Ziffer 3SalzsäureBetrieb der Synthese-, Zersetzungs- und Absorptionsapparate, der Öfen, der Laugenbereitung und der Kristallisationsanlagen, der Zentrifugen, Abfüllen ausgenommen in Kleingebinde, Lagern.
  4. 4.Ziffer 4Phosphorsäure, phosphorsaure Salze, Superphosphat, Komplex- und Mischdünger sowie Nebenprodukte der Phosphorsäureerzeugung Mahlen und Aufschluß der Rohphosphate; Abtrennen und Aufbereiten der Phosphorsäure und ihrer Nebenprodukte, insbesondere Konzentrieren, Mischen der Düngerkomponenten, Granulieren, Waschen, Trocknen, Brennen, Klassieren und Einspeichern.
  5. 5.Ziffer 5Kieselfluorwasserstoffsäure, Silicofluoride und Fluoride Bedienen der Anlagen zur Erzeugung von Kieselfluorwasserstoffsäure durch Auswaschen der Abgase beim Aufschluß von Rohphosphaten, Wartung der Umsetz-, Fällungs- und Zentrifugiereinrichtungen zur Gewinnung von Silicofluoriden und Fluoriden, Überwachung der Trocknungs- bzw. Kalziniereinrichtungen, Abfüllen und Lagern.
  6. 6.Ziffer 6Soda und deren Nebenprodukte; kohlensaurer Kalk Bereiten und Verarbeiten der Salzsole; Verarbeiten des Bikarbonates und der Laugen zu kalzinierter Soda und Chlorkalzium; Bedienen der Kristallisationsanlagen; Betrieb der Kalköfen; Erzeugung der Kalkmilch und deren Verarbeitung zu kohlensaurem Kalk; Herstellung von Reinbikarbonat, Entschwefelungsgranulat (Soda und Kalksteinmehl) und Ätznatron, Mahlen, Sichten, Abfüllen und Lagern der genannten Produkte.
  7. 7.Ziffer 7Ätzalkalien (Ätznatron und Ätzkali); Chlor und Chlorprodukte, erzeugt auf elektrolytischem Weg
    1. a)Litera aBereiten der Salzsole; Elektrolyse, Eindampfen der Lauge oder Abfüllen der Lauge, ausgenommen in Kleingebinde;Bedienen der Schmelzkessel, Gießen, Zerkleinern und Verpacken der Produkte;
    2. b)Litera bVerarbeitung des anfallenden gasförmigen Chlors durch Trocknung, Kompression und Verflüssigung des Chlors oder durch Herstellung von organischen oder anorganischen Chlorverbindungen, Abfüllen, ausgenommen in Flaschen, Lagern.
  8. 8.Ziffer 8WasserglasBetrieb der Wannenöfen und Ausgießen. 9. Ammoniak,
  9. 9.Ziffer 9Ammoniak, Ammoniaklösungen, Ammonsalze
    1. a)Litera aAmmoniak, AmmoniaklösungenBedienen der Spalt- und Konvertierungsanlagen, der Anlagen für die Reinigung des Synthesegases und der Drucksyntheseanlagen, Abfüllen und Lagern des flüssigen Ammoniaks;
    2. b)Litera bAmmonnitratBedienen der Neutralisations- und Verdampferanlagen, Wartung des Prillturmes zur Erzeugung des technischen Ammonnitrates, Verpacken und Lagern;
    3. c)Litera cKalkammonsalpeterBedienen der Kalksteinmühlen und Mischaggregate, Überwachen der Granulierungs-, Trocknungs-, Klassierungs-, Kühl- und Konditionierungseinrichtungen, Silolagerung;
    4. d)Litera dAmmonsulfatBedienen der Kalzinierungseinrichtungen für Fällungsgips;Überwachen der Absorptions-, Misch- und Trenneinrichtungen, Bedienen der Eindampf-, Kristallisations-, Trocknungs- und Klassierungsanlagen, Silolagerung.
  10. 10.Ziffer 10NatriumperboratLösen und Reinigen von Rohboraten, Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen und Trockner, Absieben und Abfüllen.
  11. 11.Ziffer 11Natriumchlorid und dessen NebenprodukteVerarbeiten von Sole zu Salz in der Solereinigung und im Eindampfprozeß; Betrieb der Trocknungsanlagen, Abfüllen und Lagern der genannten Produkte.
  12. 12.Ziffer 12Karbiderzeugung auf elektrothermischem Weg Rohstoffaufbereitung, Betrieb der Elektroöfen, Zerkleinern, Abfüllen und Verpacken des fertigen Produktes sowie Betrieb der Kalköfen.
  13. 13.Ziffer 13Korunderzeugung auf elektrothermischem WegZulieferung, Aufbereitung und Mischung der Roh- und Zuschlagstoffe, Beschicken, Bedienen und Entleeren der Elektroöfen, Zerkleinern der Blöcke; Glühen und Klassieren, Abfüllen und Lagern.
  14. 14.Ziffer 14Email und EmailtrübungsmittelBetrieb der Naßmühlen, Schmelzrührwerke, Schmelzmuffel, Schmelztrommel, Filterpressen und Zentrifugen, Eindampfen der Laugen und Glühen des Produktes, Ablassen der Schmelze.
  15. 15.Ziffer 15Bor, Molybdän, Nickel, Niob, Vanadium, Wolfram, Tantal, Titan und seltene Erdmetalle sowie deren Oxyde, Salze und KarbideBetrieb der Aufschlußanlagen (wie Röst-, Muffel-, Glühöfen), der Extraktionsanlagen und der Karburierungsanlagen, der Fällungs- und Trocknungsanlagen, der Absorptionsapparate, der Kristallisationsanlagen, der Reduktionsöfen, der Sinteranlagen, insoweit sie mit Reduktionsöfen in Verbindung stehen, Schmelzen, Reduzieren, Laugen, Gewinnung des Wasserstoffgases.
  16. 16.Ziffer 16UltramarinÜberwachen des Ofenbetriebes und Bedienen der Naßmühlen.
  17. 17.Ziffer 17Zinkweiß und ZinkgrauAnheizen und Warmhalten der Schmelz- und Verbrennungsöfen.
  18. 18.Ziffer 18Minium und BleiglätteBetrieb der Schmelzkessel und Öfen, Mahlen und Sichten sowie Abfüllen des Produktes.
  19. 19.Ziffer 19Extrakte aus Farb- und GerbmaterialienAuslaugen der Rohprodukte und Eindampfen der Extrakte.
  20. 20.Ziffer 20Kohle- und Graphitelektroden sowie andere Gegenstände, die aus amorphem Kohlenstoff, Elektrographit oder Sondergraphit hergestellt werdenBedienen der Pressen, der Trocken- und Brennöfen mit ununterbrochener Feuerung sowie der Graphitöfen mit ununterbrochenem Ein- und Ausbau.
  21. 21.Ziffer 21WasserstoffperoxydBetrieb der Elektrolysen, der Hydrier-, Oxydations-, Extraktions-, Destillations- und Kondensationsanlagen, Abfüllen des Produktes.
  22. 22.Ziffer 22Verdichtete oder verflüssigte Gase
    1. a)Litera aSauerstoff, Stickstoff, EdelgaseBedienen der Kompressoren, der Gasverflüssigungs- und Gastrennungsanlagen, Abfüllen und Einlagern der Produkte;
    2. b)Litera bKohlensäureTätigkeiten im Sinne der lit. a, jedoch nur vom 15. Mai bis einschließlich 15. August;Tätigkeiten im Sinne der Litera a,, jedoch nur vom 15. Mai bis einschließlich 15. August;
    3. c)Litera cWasserstoffBedienen der Anlagen zur Elektrolyse bzw. zur oxydativen Spaltung; Konvertierung und CO-Wäsche, Komprimieren, Abfüllen und Lagern;
    4. d)Litera dStickoxydul aus AmmonnitratBedienen der Zersetzungsapparate, der Gaswäscher und der Kompressoren, Abfüllen und Lagern;
    5. e)Litera eAzetylenBedienen der Gasentwicklungsanlagen, Komprimieren, Abfüllen und Lagern.
  23. 23.Ziffer 23Methanol, Formaldehyd und MethylalBetrieb der Destillations-, Zersetzungs- und Kontaktanlagen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern.
  24. 24.Ziffer 24Organische Säuren, deren Anhydride, Ester und Salze
    1. a)Litera aEssigsäure, Essigsäureester, Lösungsmittel und aus diesen Stoffen hergestellte organische Grundchemikalien Betrieb der Destillations-, Zersetzungs- und Kontaktapparate, Abfüllen und Lagern;
    2. b)Litera bZitronensäureBetrieb der Rohstoffaufbereitungsanlagen, des Gärhauses, der Filterstation, der Kalkstation, der Maischeaufbereitungsanlage samt Kristallisation, Abfüllen und Lagern;
    3. c)Litera cBenzoesäure und NatriumbenzoatBetrieb der Reaktoren und der Kompressoren, Vakuumdestillation und Neutralisation, Betrieb der Gegenstromwäscher, Oxydation und Filtration, Betrieb der Walzensprühtrockner, Mahlen, Abfüllen und Lagern;
    4. d)Litera dandere organische Säuren (insbesondere Dicarbonsäuren wie Phthal-, Malein-, Fumar-, Apfel- und Weinsäure sowie Formamidinsulfinsäure und Polyoxycarbonsäuren), deren Anhydride, Ester und SalzeBetrieb der Verdampfer-, Autoklaven-, Oxydations-, Hydrier-, Sublimations-, Destillier-, Kristallisations-, Veresterungs- und Trocknungsanlagen sowie der Lagerungsanlagen der Schmelzen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern oder auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß bedingen; Abfüllen und Lagern;
    5. e)Litera eGleichgewichtsperessigsäureBetrieb der Abmischanlagen, Abfüllen und Lagern.
  25. 25.Ziffer 25Fructose-GlucoseZuckerauflösung und Hydrolyse, fraktionierte Kristallisation von Fructose und Glucose, Entwässerung, Verdampfung und Rektifikation im Verdampfer- und Kolonnensystem.
  26. 26.Ziffer 26Harnstoff und Harnstoffderivate
    1. a)Litera aHarnstoffBedienen der Reinigungs-, Kompressions- und Hochdrucksyntheseanlagen sowie der Anlagen zur Aufarbeitung des Syntheseproduktes, Abfüllen, Lagern und Verladen;
    2. b)Litera bHarnstoffderivateBedienen der Umsetzungs-, Abscheidungs-, Umkristallisations-, Trocknungs- und Aufarbeitungsanlagen, Abfüllen und Lagern.
  27. 27.Ziffer 27Düngemittel auf Torfbasis Witterungsabhängige Arbeiten bei der Rohtorfgewinnung in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober an maximal fünf Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr.
  28. 28.Ziffer 28Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Bedienen der in mehreren Stufen im kontinuierlichen Fluß gekoppelten Syntheseanlagen, Wartung der Salz- bzw. Säurefällungsapparate sowie der Apparate zur Veresterung und Formulierung, Überwachung der Trocknungseinrichtungen, Verpacken und Lagern.
  29. 29.Ziffer 29Pharmazeutische ProdukteBedienen der Anlagen zur Synthese von Wirkstoffen; Aufarbeitung unmittelbar vor dem Ruhetag angefallener tierischer Organe; Tierbehandlung zur Serum- und Impfstoffgewinnung; Betreuung von Arzneipflanzenkulturen; Bedienen der Anlagen zur Herstellung mikrobiologischer Produkte einschließlich der Vorbereitung der Nährlösungen, Extraktion, Aufarbeitung, Destillation der Lösemittel und Verarbeitung der Abfallprodukte.
  30. 30.Ziffer 30Sonstige organische Chemikalien, die in speziellen Mehrzweckanlagen hergestellt werdenBedienen von Mehrzweckanlagen zur Erzeugung organischer Produkte, deren Herstellung einen ununterbrochenen Fortgang oder auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erfordern, Abfüllen und Lagern.
  31. 31.Ziffer 31Humane Blutderivate und ImpfstoffeWeiterführung von kontinuierlichen Herstellungsprozessen bis zum abfüllbaren Produkt (einschließlich der Gefriertrocknung), soweit diese Arbeiten während der Wochenend- oder Feiertagsruhe nicht durch entsprechende organisatorische Maßnahmen verhindert werden können und die Beendigung aus biologischen oder chemischen Gründen notwendig ist.
  32. 32.Ziffer 32Petrochemische Produkte
    1. a)Litera aOlefineBedienen der Spaltöfen, Destillation, Raffination, Aufarbeitung der anfallenden Nebenprodukte, Ableiten und Abfüllen;
    2. b)Litera bAlkoholeBedienen der Anlagen zur Erzeugung und Reinigung von Synthesegas der Aldehyd- und Alkoholerzeugungsanlage sowie der Anlagen zur Reindarstellung, Abfüllen und Lagern.
  33. 33.Ziffer 33BitumenverarbeitungBedienen und Überwachen der Anlagen zum Warmhalten des geschmolzenen Bitumens.
  34. 34.Ziffer 34KunstseideBedienen der Viskoseanlagen, Aufbereiten bis zur Spinnerei, Bedienen der Spinnanlagen und Wäscherei, Weiterverarbeiten und Nachbehandeln der gesponnenen Fäden, Verpacken und Lagern.
  35. 35.Ziffer 35Synthetische Spinnstoffe, Kunststoffvliese und Splitfasern
    1. a)Litera aSynthetische Spinnstoffe und Kunststoffvliese Bedienen der Extrusions- und Spinnanlagen sowie der Anlagen zum Verstrecken der Primärprodukte, zum Avivieren, Fixieren, Kräuseln, Zwirnen und Aufspulen, zum Schneiden zu Stapelfasern sowie zum Verfestigen der Spinnvliese, Verpacken und Lagern;
    2. b)Litera bSplitfasernBedienen der Anlagen zum Extrudieren und Schneiden der Kunststoffolien, zum Verstrecken, Schneiden zu Stapelfasern, Avivieren, Fixieren und Kräuseln sowie Aufspulen der Fäden, Verpacken und Lagern.
  36. 36.Ziffer 36Acrylnitril und FolgeprodukteBedienen der Anlagen zur Herstellung von Acrylnitril, der Umsetzeinrichtungen zur Verwertung der dabei anfallenden Nebenprodukte Blausäure, Acetonitril und Ammonsulfat, Lagern und Abfüllen der Roh-, Zwischen- und Fertigprodukte.
  37. 37.Ziffer 37ZellwolleBedienen der Viskose-, Spinn- und Schneideanlagen, erforderliche Nachbehandlung einschließlich Trocknen und Öffnen, Verpacken und Lagern.
  38. 38.Ziffer 38Kunstharze und KunststoffeBedienen der Anlagen zur Erzeugung der Vorprodukte und der monomeren Zwischenprodukte, die selbst oder auf Grund der vor- bzw. nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, Bedienen der Anlagen zur Polymerisation, Polykondensation und Polyaddition, zur Trocknung, Sichtung und Aufarbeitung bis einschließlich Granulieren, zur Aufarbeitung der Nebenprodukte sowie zur Abfüllung, Verpacken und Lagern.
  39. 39.Ziffer 39Stabilisatoren für die KunststoffindustrieFällen und Trocknen sowie das Schmelzen der Reaktionsgemische, Kühlen, Mahlen, Mischen und Verpacken.
  40. 40.Ziffer 40Be- und Verarbeitung von Thermoplasten, Duroplasten, Elastomeren und Silikonen sowie deren Materialkombinationen Bedienen der plastifizierenden Kunststoffverarbeitungsanlagen bzw. der Anlagen zur Warmbehandlung von Kunststoffen
    1. a)Litera amit einem Stundendurchlaufsatz von mehr als 50 kg oder
    2. b)Litera bderen Anheiz-, technische Einstellzeit bzw. Dauer bis zur Erreichung der Prozeßfähigkeit mehr als vier Stunden in Anspruch nimmt
    inklusive dem Bedienen der Anlagen zur Vor- und Nachbehandlung auch in komplexen Fertigungsanlagen sowie das unmittelbare Recyclieren von produktionsbedingt ausgeschiedenen Kunststoffen, wenn diese im kontinuierlichen Stofffluß anschließen. Eine komplexe Fertigungsanlage liegt vor, wenn mindestens drei aufeinander abgestimmte bzw. zusammenarbeitende Maschinen, Aggregate bzw. Periphergeräte zum Einsatz gelangen. Ausgenommen sind Montagestraßen, die ohne gleichzeitigen Produktionsprozeß ausschließlich vom Lager beschickt werden.
  41. 40a.Ziffer 40 aDie Ausführung von Arbeiten mit Werkstoffen aus Kunststoff im Rahmen der Tätigkeit der kunststoffverarbeitenden Betriebe, die aus technologischen Gründen nur während des Betriebsstillstandes des externen Auftraggebers in der Wochenend- und Feiertagsruhe ausgeführt werden können.
  42. 41.Ziffer 41Be- und Verarbeitung von Polycarbonat und PolycarbonatcompoundsDie Be- und Verarbeitung von Polycarbonat und Polycarbonatcompounds, wenn wegen der hohen Maßgenauigkeit des Produktes ein kontinuierlicher Produktionsablauf notwendig ist, an bis zu zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden, höchstens jedoch an 14 Wochenenden bzw. Feiertagen pro Kalenderjahr.
  43. 42.Ziffer 42Imprägnieren mit KunstharzenBedienen des Imprägnierturms oder vergleichbarer Anlagen zum Imprägnieren von Verstärkungsmaterialien mit Kunstharzen, deren Anheiz- und technische Einstellzeit mehr als vier Stunden in Anspruch nimmt, sowie der im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Anlagen zum Trocknen, Aushärten, Ablängen und Kühllagern.
  44. 43.Ziffer 43KunststoffschichtplattenDie Bedienung der Anlagen zur Imprägnierung der Schichten, der Pressen, der Anlagen zum Schneiden und Schleifen; Lagerung.
  45. 44.Ziffer 44KnochenverarbeitungMazerieren (Auslaugen) der Knochen, Extraktion des Fettes, Waschen des entfetteten Schrotes und Weiterverarbeitung bis zum trockenen, unter normalen Bedingungen lagerfähigen Produkt zwecks Aufarbeitung des sonst ohne Gefahr des Verderbens nicht zu verarbeitenden Knochenanfalles.
  46. 45.Ziffer 45SprengstofferzeugungÜberwachen der Anlagen und Einrichtungen, in welchen Sprengstoffe erzeugt oder gelagert werden.
  47. 46.Ziffer 46Holzverkohlung in Meilern und HaufenÜberwachen der vor Beginn der Wochenendruhe angezündeten Meiler und Haufen.
  48. 47.Ziffer 47Verarbeitung von Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas
    1. a)Litera aEntladen, Übernahme und Lagerung des durch Bahn und Schiff bzw. Pipeline zugeführten Erdöls, Erdgases, der Halbfabrikate und Zusatzstoffe;
    2. b)Litera bVerarbeitungsanlagen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern oder auf Grund der vorgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß bedingenZuleitungen von Einsatzstoffen, Bedienung und Wartung von Anlagen zum Destillieren, selektiven Raffinieren, Cracken, Coken, Reformieren, Entschwefeln, Süßen, Hydrieren, Entparaffinieren, Oxydieren, Isomerisieren, Alkylieren, In-line-Blending;
    3. c)Litera cAbleiten, Transport und Lagern von Halbfertig- und Fertigprodukten.
  49. 48.Ziffer 48Erzeugung von Vermiculite-(Glimmer-, Brandschutz-)PlattenDie Bedienung der Blähöfen, der Mischstationen, der Schüttstationen und des Formstranges einschließlich Abnahme, Schneiden, Schleifen und Lagern.
  50. 49.Ziffer 49Herstellung von elastomeren Hochleistungsindustriewalzenbezügen Fertigung des Walzenunter- und -überbaues und alle im vollkontinuierlichen Betrieb damit verbundenen Fertigungsstufen.
  51. 50.Ziffer 50Herstellen von Compact-DiscsDas Spritzgießen und Beschichten (Aufbringen von Reflexions- und Schutzschichten inklusive Printing) einschließlich der Qualitätskontrolle.
  52. 51.Ziffer 51Hochtemperatur-Isoliermaterial (Isolierplatten und Formkörper)Die Bedienung der Trockenöfen, wenn die Trocknung an den Formungsprozeß wegen der beschränkten Lagerfähigkeit des Zwischenprodukts bei sonstiger Gefahr des Verderbens unmittelbar bzw. kurzfristig anschließen muß.
  53. 52.Ziffer 52Herstellung von hochelastischen medizinischen Handschuhen aus LatexBedienen der Anlagen zur Erzeugung der vorvernetzten Mischungen, die selbst oder auf Grund der vor- bzw. nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen; Bedienung der Anlagen zur Tauchfertigung, Trocknung, Fertigvernetzung und Vulkanisation, Sichtung und Aufarbeitung bis einschließlich zum Produktionsablauf gehörende Prüfarbeiten.
  54. 53.Ziffer 53Herstellung von PrintrelaisBedienen und Überwachen von automatischen Produktionsanlagen zum Abdichten von Printrelais unter Anwendung von unter UV-Licht polymerisierenden Kunstharzen, deren sekundäre oxygene Aushärtungskomponente einen kontinuierlichen Stofffluß erfordert.
  55. 54.Ziffer 54Herstellung von PapiermaschinensiebenEinziehen und Einknüpfen am Webstuhl, Bedienen der Webmaschine.
  56. 55.Ziffer 55Erzeugung von Fettsäure-Methylester sowie Bioethanol und der dabei anfallenden Zwischenprodukte:Kontroll-, Regelungs- und Steuertätigkeiten im Zuge des Produktionsprozesses einschließlich allenfalls erforderlicher Ein- und Auslagerungstätigkeiten.
  57. 56.Ziffer 56Herstellung von Waschmitteln und Waschmittelkonzentraten im DampftrocknungsverfahrenWartung der Dampftrocknungsanlage und Qualitätskontrolle der in dieser Anlage durch überhitzten Wasserdampf erzeugten Produkte.
  58. 57.Ziffer 57Herstellung von Additiven für ReibbelägeBedienen und Überwachen von Anlagen zum Aufschwefeln (Sulfidieren) und Schmelzen von Reaktionsgemischen, einschließlich diesen Verfahren vor- und nachgeschalteten und unbedingt notwendigen Prozessen, wie Kühlen, Trocknen, Mahlen, Mischen und Verpacken.
X. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagenrömisch zehn. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
  1. 1.Ziffer einsAnlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischer Energie,von Stadt-, Spalt-, Erd- und Heizgas,von Wärme in Form von Dampf oder Heißwasser sowieAnlagen zur Wasserversorgung
    1. a)Litera aUnbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Anlagen;
    2. b)Litera bArbeiten, die aus technischen Gründen nur bei einer Betriebseinschränkung oder -abschaltung durchgeführt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Fernleitungssysteme zum Transport von Erdöl, Erdölprodukten Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Fernleitungssysteme.
  3. 3.Ziffer 3MüllabfuhrMüllabfuhr, sofern diese Tätigkeit während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß.
  4. 4.Ziffer 4Kläranlagen, KanalräumungUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen der Kanalsysteme, Bedienen und Überwachen von Kläranlagen.
XI. Verkehrrömisch XI. Verkehr
  1. 1.Ziffer eins
    1. a)Litera aEisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957:Haupt- und Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse
    2. b)Litera bUnternehmungen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62Unternehmungen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 62
    3. c)Litera cUnternehmungen im Sinne des Luftfahrtgesetzes 1957, BGBl. Nr. 253, und des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, BGBl. I Nr. 97/1998Unternehmungen im Sinne des Luftfahrtgesetzes 1957, BGBl. Nr. 253, und des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 1998,
    4. d)Litera dKraftfahrlinienbetriebe im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes (KfLG), BGBl. I Nr. 203/1999Kraftfahrlinienbetriebe im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes (KfLG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 203 aus 1999,
    5. e)Litera eSeilbahnen im Sinne des Seilbahngesetzes 2003, BGBl. I Nr. 103:Seilbahnen im Sinne des Seilbahngesetzes 2003, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 103:Haupt- und Kleinseilbahnen, Schlepplifte
    6. f)Litera fSchlaf-(Liege-)Wagen- und Speisewagenbetriebe
    7. g)Litera gAusflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe, Mietwagengewerbe mit Omnibussen
    8. h)Litera hMietwagengewerbe mit Pkw, Taxi-, Hotelwagen-, Fiakergewerbe, Kraftfahrzeugverleih sowie Funkzentralen der Taxigewerbe.
    Die zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
    1. i)Litera iAbschleppdienstunbedingt erforderliche Tätigkeiten des Abschleppdienstes;
    2. j)Litera jPersonenrückholdienstunbedingt erforderliche Rückholdienste nach Unfällen bzw. Fahrunfähigkeit des Lenkers;
    3. k)Litera kGaragendie zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  2. 2.Ziffer 2StraßenbetriebsunternehmungenUnbedingt erforderliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Straßenbetriebes (einschließlich der Überwachung, Wartungs- und Sicherheitsarbeiten); Mauteinhebung.
  3. 3.Ziffer 3Tankstellen sowie der Einzelhandel mit flüssigen und gasförmigen Brenn-, Treib- und Schmierstoffen über öffentliche Zapfstellen
    1. a)Litera aAbgabe von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von öffentlichen Zapfstellen;
    2. b)Litera bVerkauf von Flüssiggas und Schmierstoffen;
    3. c)Litera cnotwendige Tätigkeiten sowie Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges oder für die Verkehrssicherheit notwendig ist;
    4. d)Litera dan Tankstellen die Aufsicht und Bedienung maschineller Waschanlagen.
  4. 4.Ziffer 4Güterbeförderung
    1. a)Litera aZu- und Abfuhr von Materialien bei kontinuierlichen Bauvorhaben, die zur Aufrechterhaltung der Kontinuität unbedingt erforderlich ist und die während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß;
    2. b)Litera bFortsetzung der Güterbeförderung im nationalen und internationalen Güterfernverkehr zur Erreichung des Zieles der Fahrt, wenn in unvorhersehbaren Fällen (außergewöhnliche Verzögerung bei der Grenzabfertigung, Pannen, Unfälle) Verzögerungen eingetreten sind;
    3. c)Litera cBeförderung von Schlacht-, Stech- und Lebendvieh oder von leicht verderblichen Lebensmitteln sowie von landwirtschaftlichen Produkten, sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    4. d)Litera dBeförderung von Expreßgut, Reisegepäck und leicht verderblichen Gütern (Sachen und Tieren), soweit es sich um die Zu- und Abfuhr zu und von den Abgabestellen der öffentlichen Verkehrsmittel handelt und sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    5. e)Litera eAlle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport nicht lagerfähiger oder zur kurzfristigen Verwendung bestimmter radioaktiver Arzneimittel;
    6. f)Litera fÜbersiedlungen, sofern diese während der Wochenend- und Feiertagsruhe infolge des Betriebsablaufes oder der Funktion des Auftraggebers durchgeführt werden müssen;
    7. g)Litera gim Rahmen des kombinierten Verkehrs (§ 2 Z 40 Kraftfahrgesetz, BGBl. Nr. 267/1967)im Rahmen des kombinierten Verkehrs (Paragraph 2, Ziffer 40, Kraftfahrgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,)
      1. aa)Sub-Litera, a, aFahrten mit Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeugen innerhalb eines Umkreises von 65 km zu und von den durch Verordnung gemäß § 42 Abs. 2b der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, festgelegten Be- und Entladebahnhöfen sowie Be- und Entladehäfen,Fahrten mit Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeugen innerhalb eines Umkreises von 65 km zu und von den durch Verordnung gemäß Paragraph 42, Absatz 2 b, der Straßenverkehrsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, festgelegten Be- und Entladebahnhöfen sowie Be- und Entladehäfen,
      2. bb)Sub-Litera, b, bBe- und Entladetätigkeiten im unbedingt erforderlichen Ausmaß.
  5. 5.Ziffer 5Spedition
    1. a)Litera aSpeditionstätigkeit im Zusammenhang mit der Beförderung und Lagerung von Schlacht-, Stech- und Lebendvieh oder von leicht verderblichen Lebensmitteln sowie von landwirtschaftlichen Produkten, sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    2. b)Litera bSpeditionstätigkeit im Zusammenhang mit der Beförderung und Lagerung von Expreßgut, Luftfracht, Reisegepäck und leicht verderblichen Gütern (Sachen und Tieren), sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    3. c)Litera cspeditionelle Transitabfertigung, wenn in der Güterbeförderung Verzögerungen im Sinne der Z 4 lit. b eingetreten sind und diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen.speditionelle Transitabfertigung, wenn in der Güterbeförderung Verzögerungen im Sinne der Ziffer 4, Litera b, eingetreten sind und diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen.
  6. 6.Ziffer 6KraftfahrschulenErteilung des Fahrunterrichtes an Samstagen bis 16 Uhr.
  7. 7.Ziffer 7Schiffsführerschulen (Motorbootfahrschulen und Segelschulen) im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62 Alle Tätigkeiten zur privaten Ausbildung an Samstagen bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis 12 Uhr.Schiffsführerschulen (Motorbootfahrschulen und Segelschulen) im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 62 Alle Tätigkeiten zur privaten Ausbildung an Samstagen bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis 12 Uhr.
(Anm.: Z 8 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 27/2011)Anmerkung, Ziffer 8, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2011,)
  1. 9.Ziffer 9Zustelldienste der Mineralölwirtschaft
    1. a)Litera aVor Feiertagen, die auf einen Montag fallen, darf am vorhergehenden Samstag eine zweite Schicht gefahren werden, die spätestens um 22 Uhr zu enden hat;
    2. b)Litera bbei Doppelfeiertagen ist die ausschließliche Belieferung von Tankstellen am ersten Feiertag zulässig;
    3. c)Litera certeilt der Landeshauptmann für Sonderfälle eine Ausnahmebewilligung nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, so ist in diesen Sonderfällen die Beschäftigung von Arbeitnehmern im erforderlichen zeitlichen Ausmaß, längstens jedoch bis 22 Uhr zulässig.
XII. Fernmeldewesen, Nachrichtenmedien, Datenverarbeitung und Informationstechnikrömisch XII. Fernmeldewesen, Nachrichtenmedien, Datenverarbeitung und Informationstechnik
  1. 1.Ziffer einsHerstellung und Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern:Sämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und zum Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern unbedingt notwendig sind, soweit diese nicht außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Fernmeldewesen, Nachrichtenagenturen, Zeitungs- und ZeitschriftenredaktionenTätigkeiten zur Aufbringung, Verarbeitung und zum Vertrieb von Nachrichten einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  3. 3.Ziffer 3RundfunkwesenTätigkeiten zur Gestaltung, Produktion, Abwicklung und Ausstrahlung von Programmen einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  4. 4.Ziffer 4Kabel-TV-UnternehmenAbwicklung und Ausstrahlung von Programmen einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  5. 5.Ziffer 5Automationsunterstützte Datenverarbeitung und InformationstechnikTechnische, Programmierungs- und Inbetriebnahmearbeiten im Rahmen der automationsunterstützten Datenverarbeitung und Informationstechnik in Sonderfällen. Solche Sonderfälle sind zB:
    1. a)Litera aBetriebsstörungen
    2. b)Litera bSystemumstellungen
    3. c)Litera cSonderarbeiten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen,
    sofern diese Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Anwenderbetriebes oder wegen der unbedingt erforderlichen Wiederaufnahme der Arbeit am Montag (nächsten Werktag) unumgänglich während der Wochenend-(Feiertags-)Ruhe durchgeführt werden müssen.
  6. 6.Ziffer 6Herstellung und Auslieferung von Gesetz- und Verordnungsblättern, parlamentarischen Materialien sowie von Verlautbarungsblättern für die Dienststellen des Bundes und der LänderSämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und Auslieferung unbedingt notwendig sind, soweit diese nicht außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
XIII. Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Kongresse, Konferenzenrömisch XIII. Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Kongresse, Konferenzen
  1. 1.Ziffer einsBetriebe des GastgewerbesAlle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2ReisebürosTätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung der am Ort anwesenden in- und ausländischen Reisenden (Incoming-Geschäft), Abfertigung von Reisenden, Reisebetreuung, jedoch nur im unbedingt notwendigem Zeitausmaß, sowie Tätigkeiten im Internationalen Zentrum Wien an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.
  3. 3.Ziffer 3Touristeninformation und Zimmervermittlung durch Reisebüros und befugte Fremdenverkehrsstellen, die ihre Tätigkeit auf Grund einer gesetzlichen Bewilligung, einer behördlichen Erlaubnis oder von der Vereinsbehörde genehmigter Statuten ausüben Auskunfterteilung und Beratung von Touristen sowie Vermittlung von Zimmern im unbedingt notwendigen Zeitausmaß.
  4. 4.Ziffer 4Einrichtungen der Kraftfahrerorganisationen an Grenzübergängen Unbedingt notwendige Tätigkeiten zur Deckung von Bedürfnissen, die ausschließlich und regelmäßig nur im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt auftreten.
  5. 5.Ziffer 5WechselstubenHandel mit ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft) sowie der schaltermäßige An- und Verkauf ausländischer Geldsorten und Reiseschecks (Wechselstubengeschäft) auf dem Flughafen Wien-Schwechat sowie in jeweils einer Wechselstube
    1. a)Litera aauf sonstigen Flugplätzen mit internationalem Linienverkehr sowie in zentralen Bus- und Bahnabfertigungsstellen (Air terminals) dieser Flugplätze;
    2. b)Litera bauf folgenden Bahnhöfen mit internationalem Zugsverkehr:Villach,Klagenfurt,Graz,Wien, Süd-, West- und Franz-Josefs-Bahnhof, BahnhofWien-Mitte,Linz,Salzburg,Innsbruck,Bregenz,Feldkirch;
    3. c)Litera cauf folgenden Grenzübergängen:Burgenland: Bonisdorf, Deutschkreutz, Heiligenkreuz, Klingenbach, Nickelsdorf, Rattersdorf, Schachendorf;Kärnten: Loibltunnel, Naßfeld/Sonnalpe, Plöckenpaß (Saison), Rosenbach (nach Eröffnung des Karawankentunnels), Thörl-Maglern, Wurzenpaß; Niederösterreich: Berg, Drasenhofen, Gmünd, Kleinhaugsdorf, Laa an der Thaya, Neunagelberg; Oberösterreich: Achleiten, Obernberg, Simbach-Innbrücke, Suben-Autobahnzollamt, Wullowitz; Salzburg: Großgmain, Hangendenstein, Saalbrücke, Steinpaß-Unken, Walserberg-Autobahn, Walserberg-Bundesstraße; Steiermark: Langegg (1. Mai bis 30. September), Radkersburg, Radlpaß, Spielfeld-Bahn, Spielfeld-Bundesstraße; Tirol: Achenwald, Arnbach, Brenner-Autobahn, Brenner-Bundesstraße, Eben-Hinterriß, Ehrwald-Schanz, Kiefersfelden-Autobahn, Kufstein-Staatsgrenze, Nauders, Schalklhof (Kajetansbrücke), Scharnitz-Straße, Stallerstraße (Saison), Timmelsjoch (Saison); Vorarlberg: Bregenz-Hafen, Feldkirch-Bundesstraße (nach Eröffnung), Höchst-Autobahn, Lustenau, Oberhochsteg, Tisis, Unterhochsteg;
    4. d)Litera din folgenden Autobahnraststätten und Mautstellen:Eben/Pongau, Golling,Großglockner-Hochalpenstraße-Mautstellen, Mondsee, Parkplatz Europabrücke, Schönberg, Tauernalm, Wien-Auhof;
    5. e)Litera ean der Autobahnauffahrt Innsbruck/Amras;
    6. f)Litera fin allen österreichischen Spielbanken.
  6. 6.Ziffer 6Freibäder, Hallenbäder, Saunabetriebe, Wannen- und Brausebäder, sanitäre Anlagen; ErholungszentrenBeaufsichtigung des Betriebes; Betreuung der Kassa;Badeaufsicht; Betreuung der technischen Anlagen; Wartung der Sauna; Reinigung; Verleih von Sportgeräten, Badewäsche, Liegestühlen usw.; Schwimmunterricht an Samstagen bis 18 Uhr;Fußpflege, Kosmetik und Massage während der zulässigen Betriebszeiten.
  7. 7.Ziffer 7Betriebe des Freizeit- oder Fremdenverkehrsbereiches wie Parkanlagen, Campingplätze, Sportbetriebe (zB Bootsvermietung, Sportgeräteverleih, Eislaufplätze, Golfplätze, Kegelbahnen, Minigolf-, Miniaturgolf-, Kleingolfplätze, Tennisplätze, Tennishallen, Tischtennisanlagen), Schischulen, Tanzschulen, Spielhallen, Spielautomatenaufsteller und -verleiher (einschließlich Musikautomaten), Sehenswürdigkeiten, persönliche Dienstleistungen im Fremdenverkehr wie Gepäckträger, Fremdenführer, Parkplatzbewacher, Lotsen Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste oder Kunden unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8Veranstaltungen im öffentlichen Interesse zur Förderung der Verkehrssicherheit und des UmweltschutzesAlle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Teilnehmer unbedingt erforderlich sind, unter Ausschluß jeglicher gewerblicher Betätigung.
  9. 9.Ziffer 9Öffentliche Schaustellungen, Belustigungen, Darbietungen, sportliche Veranstaltungen, Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger Art Alle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Gäste unbedingt erforderlich sind.
  10. 10.Ziffer 10Spielbanken, BuchmacherAlle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Kunden oder Gäste unbedingt erforderlich sind.
  11. 11.Ziffer 11Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz - GSpG Alle Tätigkeiten, die zur Durchführung und zum Betrieb der dem Konzessionär übertragenen Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12b GSpG, BGBl. Nr. 620/1989, (Lotto, Toto Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno) sowie zur Betreuung der Gäste durch diesen oder dessen Beteiligungsunternehmen unbedingt erforderlich sind.Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz - GSpG Alle Tätigkeiten, die zur Durchführung und zum Betrieb der dem Konzessionär übertragenen Ausspielungen nach den Paragraphen 6 bis 12b GSpG, Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1989,, (Lotto, Toto Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno) sowie zur Betreuung der Gäste durch diesen oder dessen Beteiligungsunternehmen unbedingt erforderlich sind.
  12. 12.Ziffer 12Kongresse, kongreßähnliche Veranstaltungen, Konferenzen, Seminare und TagungenAlle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Teilnehmer unbedingt erforderlich sind.
XIV. Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildungrömisch XIV. Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung
  1. 1.Ziffer eins
    1. a)Litera aVariete, Kabarett, Zirkus
    2. b)Litera bMusikalische Veranstaltungen, Konzerte
    3. c)Litera cMuseen und Ausstellungen
    Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Betriebes und zur Betreuung der Besucher unbedingt erforderlich sind
    1. d)Litera dTheaterkartenbüro:an Samstagen bis 19.00 Uhr,an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Kunden unbedingt erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2Film
    1. a)Litera aFilmproduktionsunternehmung und FilmaufnahmeateliervermietungDer Auf- und Abbau der Szenenbilder; die Bild- und Tonaufnahme; die Filmentwicklung und -zusammenstellung; die Filmvorführung und die Arbeit des administrativen Aufsichtspersonals mit Beschränkung auf die hiebei unumgänglich notwendigen Personen; dies gilt auch für die Magnetbandtechnik.
    2. b)Litera bFilmleihanstaltDurchsehen; Expedition von Filmen.
  3. 3.Ziffer 3LichtspieltheaterBedienung der Vorführanlage sowie die Beschäftigung des für die Durchführung des Kinobetriebes unbedingt erforderlichen Personals.
  4. 4.Ziffer 4Berufsbegleitende Fachhochschul- StudiengängeAlle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Teilnehmer dieser Studiengänge unbedingt erforderlich sind, an Samstagen bis 18.00 Uhr sowie im Rahmen von Wochenend-Blockseminaren an höchstens zwei Sonntagen im Semester pro Studiengang von 8.00 bis 16.00 Uhr. Jedoch darf ein einzelner Arbeitnehmer zur Betreuung mehrerer Studiengänge insgesamt nur an höchstens sechs Sonntagen pro Jahr beschäftigt werden.
XV. Gesundheitswesen und Sanitärdiensterömisch XV. Gesundheitswesen und Sanitärdienste
  1. 1.Ziffer einsHeil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten), Kuranstalten Alle Tätigkeiten in Gesundheitsberufen und sonstige Tätigkeiten, die aus medizinischen Gründen zur Fortführung der Therapien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2ApothekenAlle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (§ 2 Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, BGBl. Nr. 40/1930).Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (Paragraph 2, Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1930,).
  3. 3.Ziffer 3BlutspendediensteDie für das Sammeln von Spenderblut durch mobile Blutabnahmeteams für die Aufrechterhaltung der Blutversorgung unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  4. 4.Ziffer 4ZahntechnikerDringend erforderliche Reparaturen von Zahnprothesen und Zahnersatzstücken.
  5. 5.Ziffer 5Wäschereien für den GesundheitsdienstAnlieferung in den Betriebsraum, Sortieren, Waschen, Zentrifugieren, Trocknen, Bügeln oder Pressen, Reparieren (Nähen), Expedieren, Verpacken und Verladen: Christi Himmelfahrt und Fronleichnam; 15. August, 26. Oktober und 8. Dezember, wenn diese Feiertage auf einen Donnerstag fallen. Stehen der 25. und 26. Dezember mit einem Sonntag in unmittelbarer Verbindung, gilt an einem dieser Tage die Ausnahme betreffend die vorgenannten Tätigkeiten.
  6. 6.Ziffer 6BestatterUnaufschiebbare Arbeiten, die zur Erfüllung der Tätigkeiten der Bestatter notwendig sind.
  7. 7.Ziffer 7TierkörperverwertungEinsammeln, Transport und Verarbeitung von verendeten Tieren, Tierkörperteilen, Schlachtabfällen, sonstigen tierischen Abfällen, Waren animalischer Herkunft, Blut und dergleichen bis zum lagerfähigen Endprodukt zwecks Aufarbeitung des sonst ohne Gefahr des Verderbens nicht zu verarbeitenden Abfalles.
  8. 8.Ziffer 8AbdeckerUnaufschiebbare Arbeiten, die zur Erfüllung der sanitätspolizeilichen Vorschriften notwendig sind.
  9. 9.Ziffer 9Schädlingsbekämpfung (Desinfektion)Die Schädlingsbekämpfung (Desinfektion), soweit sich diese Arbeiten während des regelmäßigen Arbeitsablaufes des Auftraggeberbetriebes oder einer öffentlichen Stelle nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen und infolge ihres Umfanges nicht bis spätestens Samstag 15 Uhr abgeschlossen werden können.
  10. 10.Ziffer 10Ärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte und Dentisten Alle Tätigkeiten in der Ordination bzw. Betriebsstätte, die zur Aufrechterhaltung von im Rahmen der gesetzlichen Interessenvertretungen für dringende Fälle organisierten Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdiensten unbedingt erforderlich sind, durch Arbeitnehmer gemäß § 49 Abs. 2 und 3 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, bzw. § 24 Abs. 2 und 3 des Zahnärztegesetzes, BGBl. I Nr. 126/2005.Ärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte und Dentisten Alle Tätigkeiten in der Ordination bzw. Betriebsstätte, die zur Aufrechterhaltung von im Rahmen der gesetzlichen Interessenvertretungen für dringende Fälle organisierten Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdiensten unbedingt erforderlich sind, durch Arbeitnehmer gemäß Paragraph 49, Absatz 2, und 3 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. römisch eins Nr. 169, bzw. Paragraph 24, Absatz 2, und 3 des Zahnärztegesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 2005,.
  11. 10a.Ziffer 10 aGruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten im Sinne des § 52a des Ärztegesetzes 1998 bzw. des § 26 des ZahnärztegesetzesGruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten im Sinne des Paragraph 52 a, des Ärztegesetzes 1998 bzw. des Paragraph 26, des ZahnärztegesetzesAlle Tätigkeiten in Ordinationen bzw. Betriebsstätten und von diesen ausgehenden Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderlich sind.
  12. 11.Ziffer 11Aufbereitung von Medizinprodukten für den Operationsbereich Anlieferung in die Betriebsräumlichkeiten, Warenannahme, manuelle und maschinelle Reinigung, Freigabe, Kontrolle und Pflege sowie Reparaturaustausch, Packen, Chargenzusammenstellung, Sterilisieren, Freigeben, Kommissionieren und Ausliefern zu den Kunden (Instrumentenkreislauf).
XVI. Dienstleistungenrömisch XVI. Dienstleistungen
  1. 1.Ziffer einsPastorale Dienste in Einrichtungen der gesetzlich anerkannten ReligionsgesellschaftenTätigkeiten im Zusammenhang mit pastoralen Diensten im jeweils erforderlichen Ausmaß.
  2. 2.Ziffer 2Sozialdienste gemeinnütziger EinrichtungenDie unbedingt erforderliche Betreuung und Beratung von Personen, die auf Grund besonderer persönlicher, familiärer oder gesundheitlicher Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind oder einer besonderen Betreuung auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe bedürfen.
  3. 3.Ziffer 3FotografenFotografieren und Ausarbeiten der Aufnahmen bei Veranstaltungen und Ereignissen, die während der Wochenend- und Feiertagsruhe stattfinden und einem größeren Personenkreis zur Aufgabe von Bestellungen vorgelegt werden sollen.
  4. 4.Ziffer 4Rauchfangkehrer
    1. a)Litera aUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Feuerungsanlagen;
    2. b)Litera bArbeiten, die auf Grund der spezifischen Voraussetzungen in Betrieben mit Feuerungsanlagen nur zu einer gewissen Zeit und in einem ausgeführt werden müssen und teilweise nur während der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe vorgenommen werden können.
  5. 5.Ziffer 5Berufsdetektive, BewachungsgewerbeAlle Tätigkeiten, die zur Erfüllung der Aufträge (Beobachtung und Bewachung) notwendig sind und außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht durchgeführt werden können.
  6. 6.Ziffer 6Friseure
    1. a)Litera ain Badeanstalten an Samstagen während der Öffnungszeiten bis längstens 20 Uhr; in Hallenbädern an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr jeweils einschließlich der Abschluß- und Reinigungsarbeiten;
    2. b)Litera bauf Flugplätzen mit internationalem Linienverkehr und auf folgenden Bahnhöfen:Villach,Klagenfurt,Graz,Wien, Süd-, West- und Franz-Josefs-Bahnhof,Linz,Salzburg,Innsbruck,Bregenz,Feldkirchan Samstagen bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr jeweils einschließlich der Abschluß- und Reinigungsarbeiten.
  7. 7.Ziffer 7Immobilientreuhänder (§ 117 GewO 1994)Immobilientreuhänder (Paragraph 117, GewO 1994)
    1. a)Litera aDie Vermietung von Appartements, die dem Fremdenverkehr dienen;
    2. b)Litera bdie Durchführung von Mieter- und Wohnungseigentümerversammlungen;
    3. c)Litera can Samstagen bis 19 Uhr und an 15 Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr alle Tätigkeiten, die zur Herstellung des Konsenses bei Vermittlung von Bestandverträgen über Wohnungen und Geschäftsräume sowie bei Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken notwendig sind.
  8. 8.Ziffer 8Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Buchprüfer und SteuerberaterUnbedingt erforderliche Tätigkeiten zur Durchführung gesetzlicher Pflichtprüfungen durch angestellte Wirtschaftstreuhänder, Revisoren und Revisionsassistenten in der ersten Hälfte des Kalenderjahres.
  9. 9.Ziffer 9Ziviltechniker/innen, Ingenieurbüros gemäß § 134 Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, und akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen nach dem Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 28/2012Ziviltechniker/innen, Ingenieurbüros gemäß Paragraph 134, Gewerbeordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, und akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen nach dem Akkreditierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,
    1. a)Litera aAusführung von Tätigkeiten, die im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder im öffentlichen Interesse zufolge gesetzlicher Anordnung, soweit es die Aufgabenstellung erfordert, nur während des Wochenendes durchgeführt werden können;
    2. b)Litera bAusführung von Messungs- bzw. Vermessungsarbeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Bauwirtschaft stehen und bei denen nur während des Wochenendes meßtechnisch einwandfreie Ergebnisse erzielt werden können.
  10. 10.Ziffer 10Reparaturen
    1. a)Litera aReparaturen und Pannendienste an Kraftfahrzeugen
      1. aa)Sub-Litera, a, aUnaufschiebbare, unvorhersehbare und kurzfristige Arbeiten der Notdienste zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Kraftfahrzeugen, welche während der Fahrt auftreten oder vor Antritt der Fahrt festgestellt werden und die die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder die Betriebsfähigkeit (im Sinne des Kraftfahrgesetzes) beeinträchtigen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bunbedingt notwendiger Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges oder für die Verkehrssicherheit notwendig ist.
    2. b)Litera bInstallationsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Gas-, Wasserleitungs- und Elektroinstallationen.
    3. c)Litera cSende- und EmpfangsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an
      1. aa)Sub-Litera, a, aSende- und Empfangsanlagen von Nachrichtenagenturen, für das Verkehrswesen, für öffentliche Dienste, Sicherheitsdienste und im Gesundheitswesen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bFunksende- und Funkempfangsanlagen zur Steuerung von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen;
      3. cc)Sub-Litera, c, cSendeanlagen und an für einen größeren Teilnehmerkreis eingerichteten Übertragungsanlagen zur Rundfunkversorgung.
    4. d)Litera dAufzugsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen oder Gebrechen.
    5. e)Litera eRolltreppenanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von unmittelbar auftretenden Störungen oder Gebrechen, sofern der Betrieb der Rolltreppenanlage öffentlichen Interessen dient.
    6. f)Litera fLandwirtschaftliche MaschinenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen oder Gebrechen an landwirtschaftlichen Maschinen.
  11. 11.Ziffer 11Reinigung, SchneeräumungReinigungsarbeiten und Schneeräumung auf Verkehrsflächen und notwendige Arbeiten an Fassaden, soweit diese Arbeiten aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrstechnischen Gründen nicht außerhalb der Wochenend- oder Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
  12. 12.Ziffer 12Umstellung öffentlicher UhrenDas Umstellen der öffentlichen Uhren zu Beginn und Ende der Sommerzeit auf Grund des Zeitzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 78/1976, an den in der jeweiligen Verordnung der Bundesregierung festgesetzten Samstagen oder Sonntagen.Das Umstellen der öffentlichen Uhren zu Beginn und Ende der Sommerzeit auf Grund des Zeitzählungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1976,, an den in der jeweiligen Verordnung der Bundesregierung festgesetzten Samstagen oder Sonntagen.
  13. 13.Ziffer 13WeihnachtsbeleuchtungAlle Tätigkeiten, die auf öffentlichen Verkehrsflächen auf Grund einer behördlichen Bewilligung
    1. a)Litera azur Montage der Weihnachtsbeleuchtung erforderlich sind, an den Samstagen und an zwei Sonntagen
    2. b)Litera bzur Demontage der Weihnachtsbeleuchtung erforderlich sind, an den Samstagen
    während der behördlich bewilligten Zeiträume.
  14. 14.Ziffer 14NotareUnaufschiebbare und vorübergehende Tätigkeiten
    1. a)Litera abei Durchführung eines gesetzlichen Auftrages oder einer im öffentlichen Interesse gelegenen Aufgabe;
    2. b)Litera bbei Erbringung notarieller Leistungen zur Befriedigung dringender Bedürfnisse der Parteien in außergewöhnlichen Fällen, wenn diese Leistungen außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht erbracht werden können oder eine Verschiebung unzumutbar ist.
  15. 15.Ziffer 15Oesterreichische Nationalbank
    1. a)Litera aForschungs- und Erprobungsarbeiten durch die Oesterreichische Nationalbank zwecks Weiterentwicklung ihrer Banknoten;
    2. b)Litera bErfüllung dringender Aufgaben im öffentlichen Interesse, insbesondere solcher im Rahmen des „Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)“ sowie im Zusammenhang mit der Kooperation mit internationalen Organisationen zum Zweck der Wahrnehmung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen, wie die Teilnahme an Arbeitskonferenzen (Committees, Task Forces, Working Groups und ähnliche), Schulungen und dergleichen sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und unbedingt notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Dienstreisen;
    3. c)Litera cAusrichtung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen und deren nötige Vorbereitung bzw. Nachbearbeitung, insbesondere die „Euro-Bus Tour“ und die „Euro-Bus Kids Tour“,
      1. aa)Sub-Litera, a, aan Samstagen bis 19 Uhr, wobei ein einzelner Arbeitnehmer insgesamt nur an höchstens zwölf Samstagen pro Jahr beschäftigt werden darf;
      2. bb)Sub-Litera, b, ban Sonn- und Feiertagen, wobei ein einzelner Arbeitnehmer insgesamt nur an höchstens acht solchen Tagen pro Jahr beschäftigt werden darf.
  16. 16.Ziffer 16Wahlenzu gesetzgebenden Körperschaften, Bundespräsidenten- und Gemeinderatswahlen, Wahlen zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Volksabstimmungen, Volksbegehren
Alle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren unbedingt notwendig sind.
  1. 17.Ziffer 17Überwachungstätigkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen durch die gesetzlichen Interessenvertretungen, soweit dies zu deren gesetzlichen Aufgaben gehört.
  2. 17a.Ziffer 17 aBauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungskasseBaustellenkontrollen zur Durchführung von Erhebungen über die Einhaltung der Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, und der einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes – AVRAG, BGBl. Nr. 459/1993.Baustellenkontrollen zur Durchführung von Erhebungen über die Einhaltung der Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, und der einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes – AVRAG, Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1993,.
  3. 18.Ziffer 18Kreditunternehmungen und deren Rechenzentren Unaufschiebbare Rechnungs- und Postarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses in den hiefür zuständigen organisatorischen Einheiten am 1. und 6. Jänner.
  4. 19.Ziffer 19Banken im Internationalen Zentrum WienBankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.Bankgeschäfte im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, des Bankwesengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.
  5. 20.Ziffer 20KreditkartenunternehmenDie Kontrolle, Überprüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung von Kreditkartenumsätzen, die Entgegennahme von Verlust- und Diebstahlsanzeigen von Kreditkarten einschließlich der entsprechenden Abhilfemaßnahmen.
  6. 21.Ziffer 21Verwertungsgesellschaften im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006, BGBl. I Nr. 9 Tätigkeiten zur Erfassung von Daten über Aufführungen und Sendungen sowie Kontrolltätigkeiten im Außendienst zu diesem Zweck.Verwertungsgesellschaften im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 9 Tätigkeiten zur Erfassung von Daten über Aufführungen und Sendungen sowie Kontrolltätigkeiten im Außendienst zu diesem Zweck.
  7. 22.Ziffer 22Vereine zur Förderung der Verkehrssicherheit, die gemäß § 130 Abs. 2 Z II Z 6 Kraftfahrgesetz 1967 im Kraftfahrbeirat vertreten sindVereine zur Förderung der Verkehrssicherheit, die gemäß Paragraph 130, Absatz 2, Z römisch II Ziffer 6, Kraftfahrgesetz 1967 im Kraftfahrbeirat vertreten sindJournaldienst in der Zentrale durch einen Mitarbeiter an Wochenenden und Feiertagen, an denen auf Grund der bisherigen Erfahrungen ein erhöhtes Verkaufsaufkommen zu erwarten ist, insbesondere zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten.
  8. 23.Ziffer 23Betrieb eines Call CentersEntgegennahme und Weiterleitung telefonischer Notrufe, Aufträge, Anfragen, Informationen und entsprechendes Telefonservice für alle gesetzlich erlaubten Tätigkeiten.
  9. 24.Ziffer 24Bank- und BörsegeschäfteFolgende Tätigkeiten, soweit sie nicht an Werktagen vorgenommen werden können, an allen Feiertagen, die in den Zeitraum von Montag bis Freitag fallen, mit Ausnahme des 1. Jänner und des 25. Dezember:
    1. a)Litera aEilzahlungsverkehr im internationalen Konnex;
    2. b)Litera bGroßbetragszahlungsverkehr;
    3. c)Litera cnicht schaltermäßiger Geld- und Devisenhandel;
    4. d)Litera dWertpapier- und Derivatehandel;
    5. e)Litera eAnbieten und Durchführen von Tätigkeiten im Rahmen der Leitung und Verwaltung von Börsen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapier- und Derivatehandel erforderlich sind.
  10. 25.Ziffer 25Betrieb eines Call-ShopsGeschäftsvermittlung in Form der Vermittlung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen mit zugehöriger Beratung und Betreuung zwischen befugten Betreibern und Kunden.
  11. 26.Ziffer 26Fußpfleger, Kosmetiker und MasseureAlle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Gäste oder Kunden erforderlich sind, in Hotels sowie in Wellnessbetrieben, soweit sie nicht bereits durch Abschnitt XIII Z 6 erfasst werden (Fitnessstudios, Solarien, Sonnenbäder und vergleichbare Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen).Alle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Gäste oder Kunden erforderlich sind, in Hotels sowie in Wellnessbetrieben, soweit sie nicht bereits durch Abschnitt römisch XIII Ziffer 6, erfasst werden (Fitnessstudios, Solarien, Sonnenbäder und vergleichbare Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen).
  12. 27.Ziffer 27Betrieb eines WetterdienstesDie zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten zur Beschaffung (Aufbringung), Verarbeitung, Analyse und Freigabe von Wetter- und Umweltdaten.
  13. 28.Ziffer 28Besuchsmittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe
    1. a)Litera aDie unbedingt erforderliche Vorbereitung der persönlichen Kontakte des Kindes zu dem Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt;
    2. b)Litera bdie Verständigung mit Eltern und Kind über die konkrete Ausübung der persönlichen Kontakte sowie die Vermittlung bei Konflikten;
    3. c)Litera c die Teilnahme an der Übergabe des Kindes an den Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, und an der Rückgabe des Kindes an den anderen Elternteil;
    4. d)Litera ddie Anleitung der Eltern zur Abwicklung der Übergabe und Rückgabe des Kindes, wenn diese Anleitung außerhalb der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe nicht möglich ist;
    5. e)Litera edie Kontaktaufnahme und die Kontaktbeobachtung im Rahmen von Erhebungen aufgrund eines richterlichen Auftrags oder infolge besonderer Lebensumstände, wie etwa Fremdunterbringung des Kindes oder auswärtiger Wohnumgebung des Elternteils, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
  14. 29.Ziffer 29Sozialpädagogische Betreuung von Insass/innen in Einrichtungen des Straf- und Maß-nahmenvollzuges (Jugendliche und junge Erwachsene) durch Sozialpädagog/innen
    1. a)Litera adie zur Prävention von Krisensituationen bzw. zur Unterstützung in akuten Krisen mit dem Ziel der Vermeidung von Selbst- und Fremdbeschädigungen notwendige sozialpädagogische Betreuung;
    2. b)Litera bdie Ermöglichung von Sozialkontakten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen zur Stärkung sozialer Kompetenzen insbesondere familiärer sozialer Bindungen;
    3. c)Litera c die Lernbetreuung zur Förderung von Kompetenzen, die eine Resozialisierung begünstigen;
    4. d)Litera ddie Durchführung freizeitpädagogischer Aktivitäten zur Unterstützung der Rehabilitation und Reintegration.
  15. 30.Ziffer 30Expert/innen in der Justiz gemäß § 2 Abs. 5a des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, BGBl. I Nr. 101/2008, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig istExpert/innen in der Justiz gemäß Paragraph 2, Absatz 5 a, des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2008,, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig ist
    1. a)Litera adie notwendige Beratung von Justiz- und Exekutivorganen während Hausdurchsuchungen, die während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen bzw. mit Beginn der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht unterbrochen werden können oder auf Grund der sich ergebenden Ermittlungsergebnisse zeitlich in die Wochenend- und Feiertagsruhe hinein ausgedehnt werden müssen;
    2. b)Litera bdie notwendige Teilnahme an Vorbesprechungen zu Hausdurchsuchungen, die auf Grund des Termins der Hausdurchsuchung während der Wochenend- und Feiertagsruhe stattfinden müssen.
XVII. Handelrömisch XVII. Handel(Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/1997)Anmerkung, Ziffer eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 1997,)
  1. 1a.Ziffer eins aInventurarbeiten an SamstagenArbeiten zur Erstellung und Überprüfung von
    1. a)Litera aInventuren zum Ende eines Kalender(Wirtschafts)jahres
    2. b)Litera bÜbergabe- bzw. Übernahmeinventuren einmal im Kalender(Wirtschafts)jahr
    3. c)Litera cInventuren auf Grund behördlicher Anordnung
    4. d)Litera dInventuren in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (wie Einbruch, Elementarereignisse)an Samstagen bis 20.00 Uhr.
  2. 2.Ziffer 2Verkaufstätigkeiten an Sonn- und FeiertagenDer Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden
    1. a)Litera ain Theatern, Varietes,Kabaretts und Zirkussen (XIV/1a);
    2. b)Litera bin Lichtspieltheatern (XIV/3);
    3. c)Litera cbei Konzerten und musikalischen Veranstaltungen (XIV/1b);
    4. d)Litera dbei Kongressen, kongreßähnlichen Veranstaltungen und Konferenzen (XIII/11);
    5. e)Litera ein Museen und Ausstellungen (XIV/1c);
    6. f)Litera fin Freibädern, Hallenbädern, Wannen- und Brausebädern, Saunabetrieben und Erholungszentren (XIII/6);
    7. g)Litera gbei Sport- und Freizeitveranstaltungen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen und auf Campingplätzen (XIII/7 und 9);
    8. h)Litera hin Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) und Kuranstalten (XV/1);
    9. i)Litera ibei Seilbahnen (XI/1e);
    10. j)Litera jin Verkaufsstellen für Devotionalien in Wallfahrtsorten;
    11. k)Litera kin Andenkenläden, Verkaufsstellen für Süßwaren;
    12. l)Litera lin Trafiken, soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, von der Monopolverwaltungsstelle Verschleißzeiten in Zeiten der Arbeitsruhe festgelegt sind;in Trafiken, soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, von der Monopolverwaltungsstelle Verschleißzeiten in Zeiten der Arbeitsruhe festgelegt sind;
    13. m)Litera mdas Feilbieten im Umherziehen gemäß den §§ 53 Abs. 1 und 53a GewO 1994das Feilbieten im Umherziehen gemäß den Paragraphen 53, Absatz eins und 53a GewO 1994
  3. 3.Ziffer 3BlumengroßhandelDie unbedingt notwendigen Tätigkeiten im erforderlichen Zeitausmaß zur Verhütung der Gefahr des Verderbens von Blumen einschließlich der Zustellung an Betriebe im Sinne des Abschnittes I Z 2 lit. c.Die unbedingt notwendigen Tätigkeiten im erforderlichen Zeitausmaß zur Verhütung der Gefahr des Verderbens von Blumen einschließlich der Zustellung an Betriebe im Sinne des Abschnittes römisch eins Ziffer 2, Litera c,
  4. 4.Ziffer 4ChristbaumverkaufAn Sonntagen in der Zeit vom 12. bis 24. Dezember zwischen 8 und 20 Uhr und den vorhergehenden Samstagen bis 20 Uhr.
  5. 5.Ziffer 5Lebensmittelhandel
    1. a)Litera aEin- und Ausladen, Befördern, Manipulieren, Kommissionieren und Magazinieren von Obst und Gemüse;
    2. b)Litera bdie unbedingt notwendigen Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens oder der Wertminderung von sonstigen rasch verderblichen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten im erforderlichen Zeitausmaß.
  6. 6.Ziffer 6KraftfahrzeughandelÜberstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen an Samstagen bis 18 Uhr.
  7. 7.Ziffer 7MineralölgroßhandelAlle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausnahme für Zustelldienste der Mineralölwirtschaft (XI/9) unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8AntiquitätenmessenVerkauf von Antiquitäten im Rahmen von Antiquitätenmessen.
  9. 9.Ziffer 9Vorführung von Großmaschinen und Fertigungsstraßen Vorführung schwer transportierbarer Großmaschinen und Fertigungsstraßen auf dem Werksgelände des Ausstellers bzw. des Erzeugers im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 17 ARG.Vorführung von Großmaschinen und Fertigungsstraßen Vorführung schwer transportierbarer Großmaschinen und Fertigungsstraßen auf dem Werksgelände des Ausstellers bzw. des Erzeugers im Zusammenhang mit Messen im Sinne des Paragraph 17, ARG.

Stand vor dem 15.04.2019

In Kraft vom 22.09.2017 bis 15.04.2019
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe (Ausnahmekatalog) I. Urproduktion
  1. 1.Ziffer einsBergbau
    1. a)Litera aArbeiten, die keine Unterbrechung erleiden dürfen;
    2. b)Litera bArbeiten, die nur zu einer Zeit vorgenommen werden können, in welcher der Betrieb ruht;
    3. c)Litera cArbeiten, die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen, zum Schutz der Umwelt oder von Lagerstätten oder für den Bestand oder die Betriebsfähigkeit eines Bergbaues unaufschiebbar sind.
  2. 2.Ziffer 2Blumen und Pflanzen (einschließlich Champignonzucht)
    1. a)Litera aDie notwendige Pflege von Blumen, Pflanzen und Sämereien;
    2. b)Litera bunaufschiebbare Arbeiten am lebenden Pflanzenmaterial, Fertigung von Gebinden und Dekorationen zwecks Belieferung von Veranstaltungen (insbesondere Hochzeiten, Firmungen, Bällen, Kongressen, Begräbnissen), sofern diese Tätigkeiten außerhalb der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe nicht ausgeführt werden können;
    3. c)Litera cin Betrieben der Bundesinnung der Gärtner und Blumenbinder die Betreuung der Kunden im Detailverkauf
      1. aa)Sub-Litera, a, abei Friedhöfen während der Öffnungszeiten und bei Krankenanstalten während der Besuchszeiten;
      2. bb)Sub-Litera, b, ban sechs Sonn- oder Feiertagen im Jahr und an Samstagen, die vor folgenden Festtagen liegen, bis 17 Uhr: Neujahr, Valentinstag, Ostern, Muttertag, Pfingsten, Allerheiligen (zwei Samstage vorher), Adventsonntage, Weihnachten.
  3. 3.Ziffer 3KlenganstaltenDörren, Ausnehmen der gedörrten Zapfen, Absieben des Samens aus den Zapfen. 1. Oktober bis 30. April.
  4. 4.Ziffer 4Hopfendarren und HopfenschwefeleienÜbernahme des Grünhopfens;Darren des Grünhopfens; Schwefeln des Hopfens; Schütten desgetrockneten und geschwefelten Hopfens.1. August bis 30. November.
  5. 5.Ziffer 5Anbau von Feldfrüchten in landwirtschaftlichen Betrieben Anbau von Feldfrüchten in der Anbauzeit an Samstagen bis 18 Uhr.
  6. 6.Ziffer 6ErntearbeitenErnten sowie die Einbringung und Lagerung der Ernte, wenn dies mit Rücksicht auf die Verderblichkeit der Produkte und die Witterung erforderlich ist.
  7. 7.Ziffer 7Forstaufsicht, Forst-, Jagd- und Fischereibetriebs- und -schutzdienstAlle Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8Forstarbeiten auf TruppenübungsplätzenSchlägerungs- und Bringungsarbeiten (Auszeige) in Forstbetrieben des Bundes an Samstagen bis 18 Uhr, sofern diese während der Woche infolge Nutzung der Forstfläche als Truppenübungsplatz nicht durchgeführt werden können.
II. Steine, Erden, Ton und Glasrömisch II. Steine, Erden, Ton und Glas
  1. 1.Ziffer einsSteinbrücheAusführung von Gesteinsschnitten im gewachsenen Gestein mit Hilfe von Drahtseilen.
  2. 2.Ziffer 2Stahlsandgatter und Stahlsandtrennsägen für Granit und Marmorsorten, die nicht auf Diamantgatter gesägt werden können Bedienung der im ununterbrochenen Betrieb stehenden Säge- und Schnittgutfördereinrichtungen bei Blöcken, deren Schnitt voraussichtlich länger als 144 Stunden dauert.
  3. 3.Ziffer 3KalkbrennereienKontinuierlich betriebene Kalkbrennöfen.Beschicken der Öfen, Überwachen des Brennprozesses, Ziehen sowie Vermahlung und Hydration des erzeugten Kalkes.
  4. 4.Ziffer 4QuarzbrennereienKontinuierlich betriebene Schachtöfen.Beschicken der Öfen, Überwachen des Brennprozesses und Ziehen des Materials.
  5. 5.Ziffer 5GipsbrennereienKontinuierlich betriebene Gipsbrenn- und -trocknungsanlagen. Beschicken der Brennanlagen, Überwachen des Brenn- und Trocknungsprozesses und Ziehen bzw. Abtransport des gebrannten Materials.
  6. 5a.Ziffer 5 aGipskartonplattenerzeugungBedienung der Dosier- und Mischstation, der Formstation und des Formstranges, Beaufsichtigung und Regelung des kontinuierlichen Trocknungsprozesses, Beaufsichtigung und Regelung der Formatsäge einschließlich Abnahme und Lagerung sowie die im kontinuierlichen Prozeß erforderliche Qualitätskontrolle.
  7. 6.Ziffer 6MagnesitbrennereienDer Brenn- und Schmelzprozeß, Vortrocknen und Aufbereiten des Rohmaterials, Brikettieren des Ofenaufgabematerials, Beschicken der Öfen, Ziehen, Fortschaffen und Aufbereiten des gebrannten oder geschmolzenen Materials.
  8. 7.Ziffer 7Magnesit-DolomitbrennereienDer Brenn- und Schmelzprozeß; Brechen, Mischen und Pressen des gesinterten Materials sowie das Brennen, Teertränken, Tempern und Verpacken von Magnesit-Dolomit und Dolomitmaterialien, die der Gefahr des raschen Verderbens als Rohstoff ausgesetzt sind.
  9. 8.Ziffer 8ZementerzeugungVortrocknen und Zerkleinern des Rohmaterials, Aufbereiten einschließlich des Brikettierens des Ofenaufgabematerials, Beschicken der Brenn- bzw. Schmelzöfen, Überwachen des Brenn- bzw. Schmelzprozesses, Ziehen, Fortschaffen und Aufbereiten des gebrannten bzw. geschmolzenen Materials; bei Drehöfen auch der Betrieb der Schlämmgruben und der Kohlenstauberzeugung.
  10. 9.Ziffer 9Feuerfeste Steine; gebrannte Karborundum- und Schmirgelscheiben
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung des Trocknungsprozesses;
    2. b)Litera bÜberwachung des Brennprozesses einschließlich der Brennstoffzubringung, Beschicken der Öfen, Ziehen und Fortschaffen des gebrannten Materials, sofern das Brennen in Öfen erfolgt, die infolge ihrer Bauart das Entleeren der Öfen mittels mechanischer Transportvorrichtungen selbsttätig und ständig besorgen (Tunnel- oder Kanalöfen);
    3. c)Litera cim unmittelbaren Stofffluß das anschließende Tränken des gebrannten Steines mit Teer oder Pech.
  11. 10.Ziffer 10Ziegeleien
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung der im unmittelbaren Stofffluß liegenden Formungsprozesse, die wegen der Kontinuität des gesamten Produktionsprozesses nicht unterbrochen werden können;
    2. b)Litera bBeaufsichtigung und Regelung des Trocknungsprozesses;
    3. c)Litera cder Brennprozeß einschließlich der Brennstoffzubringung, Beschicken der Öfen, Ziehen und Fortschaffen des gebrannten Materials, sofern das Brennen in Öfen erfolgt, die infolge ihrer Bauart das Entleeren der Öfen mittels mechanischer Transportvorrichtungen selbsttätig oder ständig besorgen (Tunnel- oder Kanalöfen), jedoch mit der Beschränkung, daß das Unterzünden der Öfen mit ununterbrochener Feuerung spätestens Samstag um 18 Uhr zu erfolgen hat.
  12. 11.Ziffer 11Tonwaren und Porzellan
    1. a)Litera aBeaufsichtigung und Regelung der Trocknung;
    2. b)Litera bBedienung der Tunnel-, Kammer- und Herdwagenöfen.
  13. 12.Ziffer 12Glaserzeugung, Glasbe- und Glasverarbeitung, Erzeugung von SteinwolleWannenöfen, Hafenöfen, Tageswannen, kontinuierlich betriebene Gesteinsschmelzöfen, Maschinen für die vollautomatische Glasverarbeitung und synchrongeschaltete Bearbeitungsmaschinen, KühlöfenBedienung der Gasgeneratoren und Heizungseinrichtungen, Aufbereiten, Befördern und Einlegen des Gemenges und der Scherben, Führung des Schmelzprozesses und Warmhalten der Öfen, Qualitätskontrolle, die im kontinuierlichen Anschluß erforderliche Verpackung und der Abtransport ins Lager.
  14. 13.Ziffer 13Doppelwände und Elementdecken aus Beton im durchgehend vernetzten CAD/CIM-Verfahren auf Basis individuellen Plottens, Bewehrens und BetonierensMagazinieren und Reinigen auf der Palettenstation; Transport und Reinigung der Paletten und Schalungen; Aufplotten der Bauteilkonturlinien und Einbauteilpositionen im Maßstab 1:1; Absetzen von Schalungen und Abstellern aus Stahl, Holz, Kunststoff; Befestigen der Schalung; Herstellen von Sonderschalungsteilen; Schneiden, Biegen und Schweißen der Bewehrung; plangemäßes Einbringen der Bewehrung; Absetzen von Einbauteilen und der Bewehrung; Einbringen und Verdichten des Betons; Einstapeln in die Härtekammer; Beaufsichtigung und Regelung des Härteprozesses; Entschalen und anschließendes Einstapeln der Fertigteile auf den Lagerplatz.
  15. 14.Ziffer 14FaserzementplattenerzeugungAufbereiten der Rohstoffe und Herstellung der Materialmischung; Beschicken der Faserzementplattenmaschine mit dem Rohstoffgemisch; Abnehmen, Ablängen, Stanzen, Beschichten, Pressen, Lösen von der Form (Ausblechen) - jeweils im kontinuierlichen Stofffluss; Transporte und Nachbehandlung.
III. Hüttenwerke und Metallverarbeitungrömisch III. Hüttenwerke und Metallverarbeitung
  1. 1.Ziffer einsEisenhüttenwerke
    1. a)Litera aKokereien (einschließlich ihrer Nebengewinnungsanlagen) Zulieferung, Aufbereitung und Mischung der Kohle, Transport des Kokses zum Hochofen, zu den Versandstellen oder Lagern;
    2. b)Litera bHochofenanlagen (einschließlich der Erzvorbereitungsanlagen) Zufuhr von Möllerungsmaterial und Betreiben aller Hochofennebenanlagen einschließlich des Granulierens und Schäumens und im unmittelbaren Stofffluß das anschließende Brechen und Sieben der Schlacke sowie Abfuhr sämtlicher Hochofenerzeugnisse und Nebenprodukte;
    3. c)Litera cStahlwerke, die nach dem Sauerstofffrischverfahren arbeiten, Martinanlagen sowie Elektrostahl- und Induktionsöfen, die durch Verwendung flüssigen Einsatzes oder von Hochofengas zu Feuerungs- oder Kraftzwecken mit dem Hochofen in unmittelbarer Verbindung stehenZufuhr des geschmolzenen Roheisens und der notwendigen Zuschläge und Legierungen zu den Konvertern, Martinöfen, Mischern und Elektroöfen, Bedienung der Generatoren und Gebläse, Chargieren und Schmelzarbeiten in den Konvertern, Martinöfen, Mischern und Elektroöfen, Abstich des fertigen Produktes in Kokillen und Stranggußanlagen sowie dessen Transport, Transport der Schlacken auf die Lagerplätze;
    4. d)Litera dSiemens-Martin-, Elektro- und Induktionsofenanlagen, die nicht mit Hochöfen in Verbindung stehenZufuhr des festen oder flüssigen Einsatzes zu den Schmelzöfen, die Bedienung der Krane und Gebläse, das Chargieren und Schmelzen, das Vergießen des flüssigen Stahles in Kokillen und Stranggußanlagen, das Ziehen und Transportieren der Blöcke (mit den dazugehörigen Nebenarbeiten, insbesondere der Oberflächenbearbeitung der Rohstahlblöcke und Brammen durch Flämmen), den Transport der Zaggeln und Plantinen in die Tieföfen bzw. auf die Lagerplätze, das Zurichten der Gruben, Pfannen, Kokillen und Stranggußanlagen, den Transport von Schlacke und Schutt auf die Lagerplätze bzw. Halden, das Putzen und Markieren der gegossenen Blöcke an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr;
    5. e)Litera eElektroschlackenumschmelzanlagenEinbau der Kokillen und Elektroden, Vorschmelzen der Schlacke, Schmelzen des Blockes, Ausbauen und Ausheben des Blockes von der Anlage; Warmtransport an die Verformungsbetriebe;
    6. f)Litera fWalzwerke oder Schmieden (einschließlich ihrer Adjustagen und Scherenstraßen), die auf Grund der vorgeschalteten Stahlwerk- oder Walzwerkanlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erreichen müssen oder die bei der Edelstahlerzeugung eine vollkontinuierlich betriebene Wärmebehandlung beliefern Übernahme der Blöcke und Strangguß-Produkte vom Stahlwerk, Einsatz in Tief-, Stoß- und Herdwagenöfen und ähnlichen Erwärmungseinrichtungen; Aufheizen auf Verarbeitungstemperatur für die nachgeschalteten Verformungseinrichtungen; Betrieb von Walzstraßen einschließlich ihrer Entzunderungseinrichtungen, Betrieb von Schmiedepressen und Hämmern, Anlieferung in den Adjustagen und Betrieb der Adjustageneinrichtungen wie Scherenstraßen, Besäumeeinrichtungen, Richtmaschinen, Brenn-, Flämm- und Schneideeinrichtungen, Übergabe und Übernahme der in den vorstehend angeführten Anlagen erzeugten Produkte an die nachgeschalteten Lager, Vorbereitungen für das Walzplattieren von Blechen, deren metallurgische Zusammensetzung ein Schweißen im warmen Zustand erfordert;
    7. g)Litera gGlüh- und Warmbehandlungsöfen (in der Edelstahlerzeugung einschließlich ihrer Adjustagen mit deren Einrichtungen wie Richtaggregaten, Schneid- und Zerspanungseinrichtungen, Prüfanlagen und der zur Betreibung der Anlagen erforderlichen Infrastruktur), wenn der Erzeugungsprozeß technologisch eine Warmbehandlung in unmittelbarem Anschluß an die vorgeschalteten Warmverformungsbetriebe im Sinne der vorstehenden lit. b bis e oder eine Ofenverweildauer von mehr als 24 Stunden erfordertGlüh- und Warmbehandlungsöfen (in der Edelstahlerzeugung einschließlich ihrer Adjustagen mit deren Einrichtungen wie Richtaggregaten, Schneid- und Zerspanungseinrichtungen, Prüfanlagen und der zur Betreibung der Anlagen erforderlichen Infrastruktur), wenn der Erzeugungsprozeß technologisch eine Warmbehandlung in unmittelbarem Anschluß an die vorgeschalteten Warmverformungsbetriebe im Sinne der vorstehenden Litera b bis e oder eine Ofenverweildauer von mehr als 24 Stunden erfordertBeschicken und Bedienen der Glüh- und Warmbehandlungsöfen;
    8. h)Litera hGlüheinrichtungen, bei denen der Abkühl- und Anfahrvorgang wegen Explosionsgefahr eine dauernde Aufsicht erfordert Betreiben dieser Anlage;
    9. i)Litera iSchweiß- und SchneidearbeitenSchweiß- und Schneidearbeiten an Großgußstücken und legierten Gußstücken, bei denen aus metallurgischen Gründen das Anwärmen und Abkühlen länger als 24 Stunden dauert.
  2. 2.Ziffer 2Glüh-, Verzinn-, Verzink- und Vergüteanlagen; Massegalvanik
    1. a)Litera aBeschicken und Bedienen der Anlagen, Entnahme, Löschen sowie die unbedingt notwendige Prüfung des Produktes;
    2. b)Litera bBedienung der Massegalvanikanlagen in Verbindung mit Zinktrommelstraßen, bei denen die Abwasserentgiftung und -neutralisation durch eine automatische Kontrolle über PH-Schreiber erfolgt.
  3. 3.Ziffer 3Metallurgische Produkte
    1. a)Litera aHüttenmännische Gewinnung der ProdukteBetrieb der Öfen (Röst-, Reduktions- und Schmelzöfen), Raffinieren und Gießen des geschmolzenen Produktes in Barren, Blöcke, Platten usw.; Vorbereiten der Formen bzw. des Gußbettes und das Räumen derselben;
    2. b)Litera bGewinnung der Produkte auf elektrothermischem oder elektrolytischem WegeDer im ununterbrochenen Stofffluß vorgeschaltete Betrieb der Erzvorbehandlung, der Erzlaugerei und der Laugenvorbereitung; Betrieb der Elektroöfen, Schmelzöfen, Elektrolysebäder einschließlich der Gaswaschanlagen, Kryolitrückgewinnung, Soederbergfabrik bzw. Anodenfabrik, Anodenanschlägerei, Kathodenreparatur sowie der Zersetzungsapparate, Raffinieren und Gießen der geschmolzenen Produkte in Barren, Blöcke, Platten usw.;Vorbereiten der Formen bzw. des Gußbettes und das Räumen desselben; Raffinieren und Verpacken des Ferrosiliziums;
    3. c)Litera cWalz- und Preßwerke, die aus technologischen Gründen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erreichen müssenÜbernahme und Vorbereiten der Stranggußprodukte von der Gießerei, Einsatz in Erwärmungseinrichtungen, Aufheizen auf Verarbeitungstemperatur für die nachgeschalteten Verformungseinrichtungen, Betrieb von Walzstraßen und Strangpreßanlagen, Anlieferung an die Adjustagen und Betrieb von Adjustageeinrichtungen wie Scherenstraßen, Besäumeeinrichtungen, Richtmaschinen, Reck- und Ziehanlagen, Schneideeinrichtungen.
    4. d)Litera dSchleiferei/PreßblechfertigungDas Schleifen von Preßblechen (Fertigschliff) in kontinuierlicher Fertigung, sofern für die Einhaltung engster Dickentoleranzen und Planparallelitäten die Beibehaltung einer für die gesamte Einheit konstanten Betriebstemperatur erforderlich ist.
    5. e)Litera eHerstellung von atomisierten (verdüsten) Metallpulvern mittels Versprühen von flüssigem Metall mit komprimierten GasenBetrieb der Öfen und Vorbereitung der technologischen Produktionseinrichtungen; Transport des flüssigen Metalls vom Schmelzofen zum Verdüsungsraum; Austausch und innerbetrieblicher Transport der Auffangbehälter.
  4. 4.Ziffer 4Gießereien
    1. a)Litera aEisen- und StahlgießereienElektro-, Schmelz- und Warmhalteanlagen wie Lichtbogenöfen und Induktionsofenanlagen in Gießereien, die automatische Form- oder Gießanlagen betreiben oder Großgußstücke, deren Auskühlzeit mehr als acht Stunden beträgt, herstellen Beschicken und Anheizen von Schmelzöfen und Schmelzen, Anwärmen der Formen und der Kokillen an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr, Warmhalten und Nachbehandeln von Großgußstücken mit einer Auskühlzeit von mehr als acht Stunden, Trocknen von Formen, deren Herstellung und Trocknung mehr als fünfeinhalb Tage erfordern, Beaufsichtigen und Warmhalten der Öfen;
    2. b)Litera bNichteisenmetallgießereienElektro-, Schmelz- und Warmhalteanlagen wie Induktionsofenanlagen sowie Fertigungsanlagen wie Induktionserwärmungsanlagen und Druckgießmaschinen im kontinuierlichen, vollautomatisierten Betrieb in Nichteisengießereien;Beschicken und Anheizen von Schmelzöfen sowie Schmelzen, Anwärmen der Formen und der Kokillen an Sonn- und Feiertagen ab 18 Uhr;Warmhalten und Nachbehandeln von Großgußstücken mit einer Auskühlzeit von mehr als acht Stunden, Trocknen von Formen, deren Herstellung und Trocknung mehr als fünfeinhalb Tage erfordern;Beaufsichtigen und Warmhalten der Öfen;Beschicken der Induktionserwärmungsanlage mit im Strangguß gerührten feinstkörnigen Aluminium-Bolzenabschnitten, welche nach Vollendung der Erwärmung im Temperaturbereich zwischen Solidus und Liquidus thixotrope Eigenschaften aufweisen und unter stabiler Verarbeitungstemperatur ohne Schwankungsbreiten kontinuierlich und vollautomatisiert in einer Druckgießmaschine oder vergleichbaren Presse verarbeitet werden.
    3. c)Litera cUmschmelzen von verunreinigten Aluminiumschrotten Vorbereitung der Schrotte auf den Schmelzbetrieb, Beschickung und Betrieb der Schmelz- und Gießöfen, Behandlung der Schmelze, Abgießen zu Massel und Umreifung der Massel.
  5. 5.Ziffer 5EmaillierenWarmhalten oder Fortführen der Glüh- und Brenndauer der eingesetzten Öfen, nicht jedoch das Beschicken und Entleeren.
  6. 6.Ziffer 6Halbfabrikate aus Eisen, Stahl und anderen metallischen Werkstoffen im WarmbetriebDer kontinuierliche Betrieb von Warmbehandlungsöfen.
  7. 7.Ziffer 7Kabel
    1. a)Litera aDer Betrieb an den Barrenöfen, Drahtglühöfen und Emailöfen (Lackdrahtöfen);
    2. b)Litera bder Trocken- und Tränkprozeß für Starkstromkabel.
  8. 8.Ziffer 8LackdrahterzeugungDrahtziehen; der Betrieb an den Barrenöfen und Emailöfen (Lackdrahtöfen); Prüfen; Umspulen und Verpacken von Feindraht bis 0,1 mm.
  9. 9.Ziffer 9AkkumulatorenBetrieb von Bleikugelmühlen sowie Durchführung von Formierungsprozessen von Großoberflächen und Panzerplatten.
  10. 10.Ziffer 10Elektrische Großmaschinen und Großtransformatoren
    1. a)Litera aDer Trocken- und Tränkprozeß der Wicklungen für elektrische Großmaschinen;
    2. b)Litera bTrocknung und Ölfüllung von Großtransformatoren;
    3. c)Litera cPrüfung von elektrischen Großmaschinen und Großtransformatoren ab 20 MVA Nennleistung.
  11. 11.Ziffer 11Präparation von StahlflaschenBeschicken und Entleeren von Trocken- und Härteöfen für die Präparationsmasse.
  12. 12.Ziffer 12StahlcorderzeugungEinsetzen von Vormaterialspulen, Anschweißen, Patentieren und Vermessingen, Drahtziehen, Verseilen, Umspulen und der mit dem jeweiligen Produktionsvorgang verbundene Spulenwechsel sowie Verpacken.
  13. 13.Ziffer 13Gemüse- und ObstkonservendosenerzeugungSofern der Vorrat an gebrauchsfähigem Lagergut wegen des starken Anfalls von verderblichen Produkten nicht ausreicht:Bedienung der Dosenfertigungsanlage, die unmittelbar anschließende Verpackung des fertigen Produktes und der Abtransport ins Zwischenlager, Auslieferung des Produktes zum Konservenabfüller: 1. Juni bis 31. Oktober und an zwei Samstagen im November.
  14. 14.Ziffer 14Fertigung von Antriebselementen und Zahnrädern Arbeiten an Antriebselementen und Zahnrädern - Endverzahnung, Schlichtspan, Schleifen des Zahnrades, Härtevorgang -, sofern diese aus technologischen Gründen vollkontinuierlich durchgeführt werden müssen.
  15. 15.Ziffer 15Integrierte SchaltungenDie Fertigung von integrierten Schaltungen, soweit diese aus technologischen Gründen vollkontinuierlich durchgeführt werden muß.
  16. 16.Ziffer 16BimetallbandfertigungDas Elektronenstrahlschweißen von Bimetallbändern im Durchzugsverfahren, sofern für die Einhaltung der optimalen Nahtausführung und Konstanz der Schweißparameter die Beibehaltung einer für die gesamte Einheit konstanten Betriebstemperatur erforderlich ist.
  17. 17.Ziffer 17Herstellung von FarbbildröhrenDie Bedienung von Glühöfen zur Maskenkonditionierung und oxydierenden Behandlung der Metallteile, Pressen der konditionierten Masken, die Bedienung von synchrongeschalteten Bearbeitungsmaschinen zum Aufbringen der Leuchtstoffe, der Aluminiumschicht, zum Verschmelzen von Glasschirm und Glaskonus, des Elektronenstrahlsystems mit dem Glaskörper und zum Evakuieren und Verschließen des Glaskörpers.
  18. 18.Ziffer 18Herstellung keramischer Vielschichtbauelemente und von Elektrokeramik-Bauelementen.Die Fertigung von keramischen Vielschichtbauelementen und von Elektrokeramik-Bauelementen, soweit dazu thermische Prozesse notwendig sind, sowie die Durchführung von Messungen an solchen Bauteilen.
  19. 19.Ziffer 19Herstellung von Leiterplatten in FeinstleitertechnologieDas Bohren der Leiterplatten, das galvanische Aufbringen von Kupfer und die Strukturierung der Leiterplatten mittels Fotoprozeß.
  20. 20.Ziffer 20Herstellung von Aluminium-GetränkedosenStanzen und Ziehen des Aluminium-Bandmaterials, Reinigung und Behandlung der Blankdose, Vorlackieren und Drucken einschließlich der Trocknung, Innenlackieren, Necken und Bördeln, Testen sowie Palettieren.
  21. 21.Ziffer 21Beschichtung von Preßwalzen für Papiermaschinen mit Granitersatz-Keramikbezügen Sandstrahlen, Korrosionsbeschichtung und Aufbringung der Granitersatz-Schicht.
  22. 22.Ziffer 22Bestücken von PrintplattenBestücken von Printplatten in Verbindung mit elektromechanischen Großkomponenten (Laufwerken) unter Verwendung der Spitzenfertigungstechnologien des Wellen- und Reflowlötens (Feinstleitertechnik) in Größtserienfertigung.
  23. 23.Ziffer 23Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser mit Längen von mindestens 50 km
    1. a)Litera aHochfahren des Lasers auf Betriebstemperatur;
    2. b)Litera bProbeproduktion zur Einstellung der Laserparameter und Qualitätssicherung;
    3. c)Litera cProduktion der Edelstahlröhrchen (Formen, Einbringen der Glasfaser und des Gels, Verschweißen, Durchmesserkalibrieren, Reinigen und Bedrucken, Aufwickeln auf Spule).
IV. Holzverarbeitungrömisch IV. Holzverarbeitung
  1. 1.Ziffer einsSpanplattenerzeugung
    1. a)Litera aBetreiben der Anlagen zur Erzeugung der Vormaterialien, wie Leim bzw. Bindemittel, die auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, einschließlich Trocknung, Aufarbeitung und Lagerung;
    2. b)Litera bBetreiben der Späneerzeugung und der Trockner, der im kontinuierlichen Stofffluß unmittelbar anschließenden Silo- und Verleimstationen, der Schüttstation und des Formstranges sowie der Heißpressen, Aufteilsäge, Zuschnitt, Nachbearbeitung und Schleifstraße einschließlich Abnahme, Klimatisierung und Lagerung, der Beharzungs-, Imprägnier- und Beschichtungsanlagen einschließlich Zuschnitt, Nachbearbeitung, Veredelung und Lagerung, der Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, die für die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebes erforderlich sind, sowie Abluftreinigung.
  2. 2.Ziffer 2Faserplattenerzeugung
    1. a)Litera aBetreiben der Anlagen zur Erzeugung der Vormaterialien, wie Leim bzw. Bindemittel, die auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, einschließlich Trocknung, Aufarbeitung und Lagerung;
    2. b)Litera bBetreiben der im kontinuierlichen Stofffluß unmittelbar anschließenden Defibratoren und Refiner, der Materialzufuhr, der Stoffaufbereitungs- und Verleimungsanlagen einschließlich Kalandrierung und Vernadelung, der Langsiebmaschine sowie der Heißetagenpresse bzw. der Trockner, Aufteilsäge und Schleifstraße einschließlich Abnahme, Klimatisierung und Lagerung des gepreßten Produktes, der Beharzungs-, Imprägnier- und Beschichtungsanlagen einschließlich Zuschnitt, Nachbearbeitung, Veredelung und Lagerung, der Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, die für die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebes erforderlich sind, sowie Abluft- und Wasserreinigung.
  3. 3.Ziffer 3HolztrockenkammernDie für mehrtägige Holztrocknungsprozesse unbedingt erforderlichen Arbeiten bei Trockenkammern und Trockenkanälen, wie die rechtzeitige Entladung und Beschickung dieser mit vorbereitetem Holz, sowie der Betrieb der Anlagen zur Bereitstellung der Wärmeenergie.
  4. 4.Ziffer 4Brettschichtholzerzeugung im Durchlaufpressverfahren Beschicken und Bedienen der Vorhobelanlage, der Beleimung und der Durchlaufleimpresse und der Nachhobelung einschließlich Lagerung des fertigen Produktes.
V. Bauwirtschaftrömisch fünf. Bauwirtschaft
  1. 1.Ziffer einsVermessungenAusführung von Vermessungsarbeiten, bei denen nur während der Ruhezeiten einwandfreie geophysikalische Untersuchungsergebnisse erzielt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Bauarbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen
    1. a)Litera aAuf öffentlichen Verkehrswegen,
    2. b)Litera bauf gefährlichen Böden,
    3. c)Litera czur Fortführung von Betonierungsvorgängen (zB bei Gleitschalungsbauten), die einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden in Anspruch nehmen,
    4. d)Litera dbei Stollen und Tunnels,
    5. e)Litera ebei Wasserbauten,
    sofern alle diese Arbeiten aus Gründen der Sicherheit der Allgemeinheit bzw. der Beschäftigten oder aus bautechnischen Gründen während der Wochenend- oder Feiertagsruhezeit nicht unterbrochen oder nur in diesen Zeiten durchgeführt werden können;
    1. f)Litera fEinbauten und Montagen auf Baustellen von Kraftwerken, die nur während der Durchführung der Bauarbeiten im Sinne der lit. c bis e durchgeführt werden können.Einbauten und Montagen auf Baustellen von Kraftwerken, die nur während der Durchführung der Bauarbeiten im Sinne der Litera c bis e durchgeführt werden können.
  3. 3.Ziffer 3TransportbetonBelieferung von während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführten gesetzlich erlaubten öffentlichen Bauvorhaben, der Betrieb der Mischanlage und das Abfüllen in die Fahrmischer.
  4. 4.Ziffer 4GleitbauarbeitenGleitbauarbeiten (z. B. bei der Neuerrichtung von Silos), die aus bautechnischen Gründen einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden erfordern.
VI. Leder und Textilrömisch VI. Leder und Textil
  1. 1.Ziffer einsGerberei
    1. a)Litera aChrom- und pflanzliche Gerberei; Weiß- und SämischgerbereiAn Vormittagen bis 12.00 Uhr:
      1. aa)Sub-Litera, a, aÜbernahme, Aufsalzen oder Einweichen der am Vortag eingelieferten frischen Häute 1. Mai bis 30. September;
      2. bb)Sub-Litera, b, bWechseln des Weichwassers, Aufschlagen und Bewegen der Häute, Einäschern der Häute, Entnahme der Häute aus den Gerbfässern, Umhängen oder Abnehmen der Leder im Trockenraum; in der Chrom- und Weißgerberei auch Schwöden und Enthaaren der Felle, die am Vortag geschwödet worden sind.
    2. b)Litera bHerstellung chromfreier Leder auf Wet-White-Basis
      1. aa)Sub-Litera, a, aEntnahme der Häute aus den Gerbfässern, Bedienen der Reckmaschine, Nassstutzen der Wet-White im Rahmen des Trocknungsprozesses, Befüllung und Bedienung der Vakuumierungs- und Konditionierungsanlage, Regelung der Betriebstemperatur und des Trocknungsprozesses sowie Durchführung der Qualitätskontrolle;
      2. bb)Sub-Litera, b, bKontroll-, Regelungs- und Steuertätigkeiten im Zuge des Produktionsprozesses, Weiterführung von kontinuierlichen Herstellungsprozessen mittels eines Prozessleitstandes, die einen ununterbrochenen Fortgang von der Gerbung bis zur Trocknung erfordern;
      3. cc)Sub-Litera, c, cBeschicken und Bedienen zur Auf- und Verarbeitung von Leimleder dienenden Anlagen zur Gewinnung von Nebenprodukten und Stoffen aus den durch den kontinuierlichen Produktionsprozess anfallenden biogenen Stoffen, deren Herstellung eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluss erfordert.
  2. 2.Ziffer 2Herstellung von hochgedrehten Garnen und Zwirnen aus synthetischen Spinnstoffen Bedienen der Texturiermaschinen und Zwirnmaschinen für texturierte und umsponnene Garne.
  3. 3.Ziffer 3SpinnereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Fasern aller Art zu Garnen und Zwirnen
    1. a)Litera anach dem Openend-Spinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken und Spinnen;
    2. b)Litera bnach dem Baumwollspinnverfahren mit und ohne Flyern:Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken, Flyern und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen und der Zwirnmaschinen;
    3. c)Litera cnach dem Kammgarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Kämmen, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen;
    4. d)Litera dnach dem Halbkammgarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen;
    5. e)Litera enach dem Leinengarnspinnverfahren:Bedienen der Anlagen zum Hecheln, Kardieren, Kämmen, Strecken, Vorspinnen, Vorgarnbleichen, Spinnen, Spulen, Garnbleichen und Zwirnen.
  4. 4.Ziffer 4WebereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Herstellung von Geweben aus Fasern aller Art auf schützenlosen Webmaschinen:Einlegen der Kette, Einziehen und Anknüpfen an der Webmaschine, Bedienen der Webmaschine.
  5. 5.Ziffer 5StrickereiDie im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Chemiefasern und deren Mischungen mit Naturfasern zu
    1. a)Litera agestrickter Oberbekleidung auf Single-Ringel-Maschinen, Single-Wrapper-Maschinen und Interlock-Ringel-Maschinen:Einziehen und Anknüpfen, Bedienen der genannten Maschinen;
    2. b)Litera bStrumpferzeugnissen unter Verwendung von elastischen Garnen:Einlegen der Kette und/oder Mustertrommel, Einziehen und Anknüpfen an den Strickmaschinen, Bedienen der genannten Maschinen sowie der Relaxier-Anlagen.
    3. c)Litera cStoffen für Autoinnenausstattungen auf Henkelplüschstrickmaschinen sowie die unmittelbar damit im Zusammenhang stehende Ausrüstung und Veredelung der Stoffe, insbesondere Scheren, Waschen, Fixieren und Beschichten;
    4. d)Litera dgewirkten Einlagestoffen auf Wirk- und Raschelmaschinen;
    5. e)Litera edurchwirkten Vliesen auf Vliesraschelmaschinen.
  6. 6.Ziffer 6Textilveredlung
    1. a)Litera aUnbedingt notwendige Arbeiten an jenen Feiertagen, die auf einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fallen;
    2. b)Litera bunbedingt notwendige Arbeiten an zwölf Wochenenden im Kalenderjahr, wenn die Fortführung der am Freitag eingeleiteten Chargenprozesse einen ununterbrochenen Fortgang erfordern.
VII. Zellstoff und Papierrömisch VII. Zellstoff und Papier
  1. 1.Ziffer einsZellstofferzeugung
    1. a)Litera aBedienen der im kontinuierlichen Produktionsfluß den Zellstofferzeugungsanlagen unmittelbar vorgeschalteten Holzvorbereitungsanlagen und der Anlagen zur Gewinnung der Kochflüssigkeit;
    2. b)Litera bBeschicken und Bedienen der Zellstoffkocher, der Wasch-, Sortier- und Entwässerungsvorrichtungen sowie Erfassen, Eindämpfen und Verbrennen der Kocherablauge in kontinuierlich betriebenen Einrichtungen; Bedienen der Anlagen zur Gewinnung von Nebenprodukten und Stoffen aus der durch den kontinuierlichen Produktionsprozeß anfallenden Kocherablauge, soweit die Fortführung von Gewinnungsprozessen aus biologischen oder ökologischen Gründen unbedingt notwendig ist;
    3. c)Litera cBedienen der Anlagen für die der Bleiche vorgeschaltete Bereitung und Lagerung von Bleichmitteln, der Anlagen der Bleicherei sowie der Anlagen im Rahmen des Trocknungsprozesses.
  2. 2.Ziffer 2Papier- und KartonerzeugungBedienen der im kontinuierlichen Produktionsfluß unmittelbar vorgeschalteten Rohstoffaufbereitungsanlagen, der Stoffaufbereitungsanlagen, der Papier- und Kartonmaschinen, der Umroller und Rollenschneidemaschinen, Papier- und Kartonveredlungsmaschinen, Papier- und Kartonausrüstung, soweit alle diese Tätigkeiten im ununterbrochenen Produktionsfluß erforderlich sind.
  3. 3.Ziffer 3HolzschleifereienBedienen der Holzschleifereianlagen mit Wasserantrieb oder solcher, die Kraftstrom ausschließlich von Wasserkraftwerken beziehen, bei eingetretenem Wassermangel an 15 Sonntagen im Kalenderjahr.
VIII. Lebensmittel (Nahrungs- und Genußmittel)römisch VIII. Lebensmittel (Nahrungs- und Genußmittel)
  1. 1.Ziffer einsGetreideÜbernahme und Einlagerung des in die Mühle oder in die Außenlager während der Erntezeit zugeführten Getreides.
  2. 2.Ziffer 2Kartoffelstärke
    1. a)Litera aEntnahme der Kartoffeln aus den Lagern, Waschen und Reiben, Ausbringen der Stärke, Gewinnung und Reinigung der Rohstärke sowie der Nebenprodukte (Kartoffeleiweiß, Kartoffelpülpe), Verarbeitung der Abfallstärke, Entwässern, Trocknen und Verpacken bzw. Lagern der gereinigten Produkte während der Zeit der Industriekartoffelkampagne;
    2. b)Litera bganzjährig die Aufbereitung und Beseitigung der während der Kampagne anfallenden Abwässer.
  3. 3.Ziffer 3Getreidestärken (Mais-, Reis- und Weizenstärke) Entnahme des Rohstoffes aus den Lagern, Reinigen, Quellen, Vermahlen und Anteigen, Gewinnung, Reinigung und Trocknung der Stärke sowie der Nebenprodukte, deren Sichtung, Abfüllung und Lagerung.
  4. 4.Ziffer 4Dextrin und andere abgebaute und modifizierte Stärken Einbringen und Vorkonditionieren der Stärken, Durchführung des Aufschlusses, Einbringen der Chemikalien, Durchführung der chemischen Reaktion, Reinigen, Trocknen, Kühlen, Befeuchten, Mischen, Sichten, Abfüllen (ausgenommen in Kleinpackungen) und Lagern.
  5. 5.Ziffer 5StärkeverzuckerungsprodukteEinbringen, Verflüssigen und Verzuckern der Stärke mittels Säure oder Enzymen, Neutralisation, Raffinieren und Eindampfen; bei Trockenstärkesirup auch die Sprühtrocknung; bei Stärke- und Traubenzucker auch Kristallisation und Trocknen; bei allen die Abfüllung. Ferner die Aufbereitung und Abfüllung der anfallenden Nebenprodukte.
  6. 6.Ziffer 6Kartoffeldauerprodukte in Stücken, in Flocken-, Grieß- oder PulverformWährend der Zeit der Industriekartoffelkampagne die Entnahme der Kartoffeln aus den Lagern, Sortieren, Waschen, Schälen, Auslesen, Reiben oder Schneiden, Blanchieren, Kochen und Trocknen, Vermahlen, Mischen und Sichten der Produkte und Nebenprodukte und deren Lagerung; bei Püree und Kartoffelteig auch die Abfüllung in Kleinpackungen.
  7. 7.Ziffer 7Chips und MinifrittesÜbernahme der Frühkartoffeln, Waschen, Schälen, Ausstechen, Schneiden, Sortieren, Rösten und Würzen, Verpacken und Lagern. 1. Juni bis 31. Juli.
  8. 8.Ziffer 8Frittaten und BackerbsenÜberwachung der Erzeugung von Frittaten und Backerbsen an jedem zweiten Wochenende.
  9. 9.Ziffer 9ZuckererzeugungWährend der Zeit der Zuckerrüben- und Raffinationskampagne
    1. a)Litera aÜbernahme und Lagerung von Zuckerrüben;
    2. b)Litera bdie Verladung von Zuckerrüben, soweit aus Witterungsgründen ein Transport in die Fabriken notwendig ist;
    3. c)Litera cdie Rohzuckererzeugung und Raffination des Zuckers einschließlich Einlagerung der fertigen Ware;
    4. d)Litera dBetrieb von Schnitzeltrocknungs- und Melasseentzuckerungsanlagen, Lagerung der Rübenschnitzel sowie Verladung der Schnitzel;
    5. e)Litera eAbfüllen von Liefergrünsirup und Melasse.
  10. 10.Ziffer 10Milch und Milchprodukte
    1. a)Litera aRohmilch, Rohrahm, Babymilch und molkereimäßig behandelte MilchSammlung, Übernahme, Qualitätskontrolle, molkereimäßige Behandlung, Versand an Be- und Verarbeitungsbetriebe; für Frischmilch „Baby“ zusätzlich noch die Abfüllung;
    2. b)Litera bMilchprodukteBelieferung bei Messe-, Sport-, Fest- und marktähnlichen Veranstaltungen sowie an Bäder und Eissalons. Weiters an Sonn- und Feiertagen vor Werktagen ab 18 Uhr Beginn der notwendigen Vorarbeiten und anschließend die Belieferung des Groß- und Kleinhandels sowie sonstiger Großverbraucher mit Milch und Milchprodukten; bei mehreren aneinanderschließenden Sonn- und Feiertagen am letzten Ruhetag auch Abfüllen der Trinkmilch und flüssiger Milchprodukte;
    3. c)Litera cButterFetteinstellung und Ansäuerung des Rahms, Verbutterung von Käsereirahm und Abpackung der dabei hergestellten Butter;weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen auch Verbutterung des Molkereirahms und Abpackung der dabei hergestellten Butter;
    4. d)Litera dKäse und Topfen
      1. aa)Sub-Litera, a, aFrischkäse und TopfenFüllen der Fertiger, Einstellen des Fettgehaltes und Behandlung der Kesselmilch; weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen auch die Topfenerzeugung und Abpackung in Großpackungen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bWeich-, Schnitt- und HartkäseFüllen der Fertiger, Einstellen des Fettgehaltes, Behandeln der Kesselmilch und Weiterverarbeitung des Käsebruches sowie die unbedingt notwendigen Arbeiten am Salzbad und in den Reifungs- und Lagerräumen; weiters an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen Abpackung von Weich- und Schnittkäse bei Gefahr des sonstigen raschen Verderbens beim Versand;
    5. e)Litera eDauermilchprodukte
      1. aa)Sub-Litera, a, aMilch-, Buttermilch- und Molketrocknung sowie die Herstellung von Milchkonzentraten zur Weiterverarbeitung und die Herstellung von FuttermittelnTankversand zum und vom Trockenwerk, Übernahme, Qualitätskontrolle, Einstellen des Fettgehaltes, molkereimäßige Behandlung, Konditionieren, Eindampfen, Trocknen, Sichten, Abfüllen in Großpackungen und Lagern;
      2. bb)Sub-Litera, b, bKaseintrocknungÜbernahme, Einbringung und Qualitätskontrolle, Zerkleinern, Trocknen, Mahlen, Sichten, Abfüllen in Großpackungen und Lagern des Produktes;
      3. cc)Sub-Litera, c, cNaßkaseinerzeugung und die im kontinuierlichen Stofffluß erfolgende KaseintrocknungZerkleinern, Mahlen und Sichten an zwölf Wochenenden bzw. Feiertagen.
  11. 11.Ziffer 11Frische FischeVerarbeitung einschließlich des Einlegens in das Garbad.
  12. 12.Ziffer 12RohwürsteLagern und Wenden der Ware, Überwachung und Steuerung des Trocknungsprozesses.
  13. 13.Ziffer 13Tiefgefrierwaren (Gemüse und Obst)Übernahme der frisch geernteten Ware, die erforderliche Verarbeitung einschließlich Abfüllen und Einlagern in das Tiefkühllager
    1. a)Litera aKochsalat - 1. Juni bis 15. August
    2. b)Litera bErdbeeren - 1. Juni bis 15. Juli
    3. c)Litera cErbsen - 1. Juni bis 31. Juli
    4. d)Litera dgrüne und gelbe Bohnen - 4 Wochenenden während der Erntezeit und am 15. August
    5. e)Litera eBlattspinat - 10. April bis 15. Juni, 16. August bis 15. November
    6. f)Litera fTomatenmark - 1 Wochenende und 1 Feiertag im August
    7. g)Litera gsonstige Tiefgefrierwaren - insgesamt 5 Wochenenden und 1 Feiertag während der Erntezeit
  14. 14.Ziffer 14Gemüse- und Obstkonserven
    1. a)Litera aaa) Erbsen1. Juni bis 31. Juli;
      1. bb)Sub-Litera, b, bgrüne und gelbe Bohnenvier Wochenenden während der Erntezeit und am 15. August;
      2. cc)Sub-Litera, c, cTomatenmark15. August bis 30. September;
      3. dd)Sub-Litera, d, dGurken10. Juli bis 10. September;
      4. ee)Sub-Litera, e, eZuckermais15. August bis 30. September;
      5. ff)Sub-Litera, f, fKirschen15. Juni bis 30. Juli;
      6. gg)Sub-Litera, g, gPflaumen1. September bis 30. September;
      Übernahme der Ware, die erforderliche Verarbeitung der frisch geernteten Ware einschließlich Abfüllen und Verpacken, wenn dies im kontinuierlichen Stofffluß erfolgt sowie Lagern.
      1. b)Litera baa) SauerprodukteÜberwachung des Gär- oder Säuerungsvorganges;
      2. bb)Sub-Litera, b, bErdbeerenÜbernahme der geernteten Ware; Reinigen, Sortieren (Verlesen), Vermarken oder Pulpen in Großgebinde, 1. Juni bis 15. Juli;
      3. cc)Sub-Litera, c, cMarillenÜbernahme der geernteten Ware; Reinigen, Sortieren (Verlesen), Vermarken oder Pulpen in Großgebinde, 15. Juli bis 15. August;
      4. dd)Sub-Litera, d, dWaldpilzeÜbernahme der Ware, Blanchieren, Bereitstellen der Hüllgüter und des Packmediums, Verpacken, Verschließen, Sterilisieren, Verpacken und Etikettieren, wenn dies im kontinuierlichen Stofffluß erfolgt, Lagern, 1. Juli bis 30. September;
      5. ee)Sub-Litera, e, esonstiges leicht verderbliches Obst und Gemüse Übernahme und Lagern,15. Mai bis 31. Oktober.
  15. 15.Ziffer 15Verarbeitung von Beeren-, Stein- und Kernobst sowie Gemüse zu Säften und anderen Produkten der gärungslosen Obst- und GemüseverwertungÜbernahme, Sortieren, Waschen, Zerkleinern, Pressen (oder Dämpfen, Passieren, Homogenisieren); Klären, Konzentrieren, Haltbarmachen, Abfüllen und Lagern.
    1. 1.Ziffer einsjuni bis 15. Dezember.
  16. 16.Ziffer 16Kaffeemittel- und Instantkaffee-Erzeugung
    1. a)Litera aDarren
      1. aa)Sub-Litera, a, aZichorieÜbernahme der Zichorienwurzeln, Waschen, Zerkleinern, Darren und Kühlen, Verladen, Lagern,1. September bis 15. Dezember;
      2. bb)Sub-Litera, b, bRohfeigenÜbernahme, Ausleeren und Aufschütten auf die Darranlage, Darren und Kühlen, Verpacken und Lagern, 1. November bis 30. Juni;
    2. b)Litera bExtrahieren und Sprühtrocknen von Bohnenkaffee und KaffeemittelextraktenMischen, Füllen der Extraktionsanlage, Extrahieren und Kühlen, Sprühtrocknen des Extraktes, Verpacken und Zwischenlagern des Extraktes.
  17. 17.Ziffer 17MälzereiEinweichen, Überwachung des Weichprozesses, Ausweichen, Überwachung des Keim- und Röstprozesses des Getreides und des Darrprozesses sowie Entkeimen des Malzes.
  18. 18.Ziffer 18Bierbrauerei
    1. a)Litera aFührung der Haupt- und Nachgärung;
    2. b)Litera bBrauen im Sudhaus am Sonntag ab 20 Uhr;
    3. c)Litera cZulieferung des Bieres in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 15. Mai bis 31. August und zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  19. 19.Ziffer 19Zustelldienst von alkoholfreien GetränkenZulieferung alkoholfreier Getränke in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 15. Mai bis 31. August und zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  20. 20.Ziffer 20Zustelldienst von SpeiseeisZulieferung von Speiseeis in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 1. Mai bis 30. September, während der gesetzlichen Schulferien nach § 2 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, sowie zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.Zulieferung von Speiseeis in Ausflugsgebiete und zu Bädern vom 1. Mai bis 30. September, während der gesetzlichen Schulferien nach Paragraph 2, des Schulzeitgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 77, sowie zu behördlich genehmigten Veranstaltungen.
  21. 21.Ziffer 21Zustelldienst von Tiefkühlkost
    1. a)Litera aZulieferung von Tiefkühlkost zu behördlich genehmigten Veranstaltungen;
    2. b)Litera bZulieferung von Tiefkühlkost zur Versorgung der Fremdenverkehrsbetriebe am Samstagnachmittag vom 1. Mai bis 30. September und während der gesetzlichen Schulferien nach § 2 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77.Zulieferung von Tiefkühlkost zur Versorgung der Fremdenverkehrsbetriebe am Samstagnachmittag vom 1. Mai bis 30. September und während der gesetzlichen Schulferien nach Paragraph 2, des Schulzeitgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 77.
  22. 22.Ziffer 22Äthylalkoholerzeugung
    1. a)Litera aAuf Basis von Melasse und Liefergrünsirup
      1. aa)Sub-Litera, a, aÜbernahme der Melasse und des Liefergrünsirups während der Kampagne;
      2. bb)Sub-Litera, b, bBereitung der Maischen und Überwachung des im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Gär-, Destillations- und Raffinationsprozesses an Feiertagen und an drei Wochenenden im Jahr;
    2. b)Litera bAuf Basis von Knollen- und Körnerfrüchten sowie deren NebenproduktenEntnahme der Rohstoffe aus den Lagern, Aufschluß, Bereitung der Maischen, Bedienung und Überwachung des im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Gär-, Destillations- und Raffinationsprozesses sowie Lagerung und Kontrolle der anfallenden Erzeugnisse durch einen Zeitraum von 10 Monaten im Jahr.
  23. 23.Ziffer 23Backhefeerzeugung
    1. a)Litera aÜbernahme der Melasse und des Liefergrünsirups während der Kampagne;
    2. b)Litera bBereitung der Melassemaischen und Nährsalzlösungen, Herführung der Anstellhefen, Fermentation, Hefezentrifugierung und Zwischenlagerung an Feiertagen und an drei Wochenenden im Jahr;
    3. c)Litera cHefeentwässerung, Hefepfundierung, Verpackung sowie Transport in die Kühlräume an drei Wochenenden im Jahr.
  24. 24.Ziffer 24Erzeugung von GärungsessigEinstoßen der Essigmaische in die Essigbildner, Überwachung des Gärprozesses und der Essigbildner, Ausstoßen des Essigs aus den Essigbildnern.
  25. 25.Ziffer 25Weinkellereien, Winzergenossenschaften
    1. a)Litera aZufuhr, Übernahme und Lagerung der Trauben und des Mostes;
    2. b)Litera bAbpressen der Trauben und der Weinmaische einschließlich der Einlagerung;
    3. c)Litera cÜberwachung des Gärprozesses.
  26. 26.Ziffer 26Gewinnung von QuellwässernTransport der Flaschen zur Quelle (Brunnen), Füllen und Verschließen, Transport zum Lager. 15. Mai bis 31. August.
  27. 27.Ziffer 27Konditoren (Zuckerbäcker) im Sinne des § 94 Z 40 GewO 1994 und Speiseeiserzeuger Tätigkeiten einschließlich der Erzeugung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste und Kunden (Endverbraucher) erforderlich sind.Konditoren (Zuckerbäcker) im Sinne des Paragraph 94, Ziffer 40, GewO 1994 und Speiseeiserzeuger Tätigkeiten einschließlich der Erzeugung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste und Kunden (Endverbraucher) erforderlich sind.
  28. 28.Ziffer 28BandtabakBedienung der Stoffaufbereitungsanlagen, der Bandtabakformer und der Trocknungs- und Zerkleinerungsanlagen, soweit alle diese Tätigkeiten im kontinuierlichen Stofffluß erforderlich sind.
  29. 29.Ziffer 29Industrielle Gewinnung von Pflanzenrohölen.Die im Zusammenhang mit der Produktion stehenden Überwachungs-, Kontroll- und Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung und die Produktverladung.
  30. 30.Ziffer 30Vollkontinuierliche industrielle Herstellung von Flach- und RollwaffelnEntnahme der Rohstoffe aus den Lagern, Zubereitung der Teig-, Creme- und Schokolademassen, Bedienung und Überwachung des Back- und Verarbeitungsprozesses, Kontrolle, Verpackung und Lagerung der anfallenden Erzeugnisse.
IX. Chemierömisch IX. Chemie
  1. 1.Ziffer einsSchwefelsäure, schwefelige Säure, deren Anhydride und Salze
    1. a)Litera aSchwefeldioxyd (schwefelige Säure), Schwefelsäure Aufbereitung der Rohstoffe durch Brechen, Mahlen, Sichten, Mischen, Homogenisieren und Granulieren; Bedienen der Anlagen zur Erzeugung von Schwefeldioxyd durch Rösten von Kiesen, Blenden und gebranchten Gasreinigungsmassen, durch Verbrennen von Elementarschwefel und durch Reduktion von Kalziumsulfat; Entstauben und Reinigen der schwefeldioxydhältigen Gase, Trocknen und Verflüssigen des Schwefeldioxyds, Oxydation nach dem Turmverfahren oder in Kontaktanlagen; kontinuierliche Umsetzung von Schwefeltrioxyd mit organischen Substanzen zu organischen Sulfonaten und Sulfaten; Absorption des Schwefeltrioxyds und Einstellen der Säure auf den erforderlichen Gehalt (einschließlich Oleum); Speichern und Abfüllen in Transport- und Betriebsbehälter;
    2. b)Litera bChemisch reine SchwefelsäureBeschicken und Bedienen der Destillationsgefäße und der Kühlvorrichtungen für die Säuredämpfe; Abziehen der chemisch reinen Säure in die Gefäße;
    3. c)Litera cKupfervitriolBedienen der Schmelz- und Röstöfen, der Türme, der Laugerei und Kristallisationsanlagen, der Zentrifugen und Waschanlagen, Abfüllen des Produktes;
    4. d)Litera dandere Salze der Schwefelsäure und der schwefeligen Säure Bedienen der Absorptionsgefäße für die Salze; Bereitung und Konzentration der Laugen; Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen, Trocknungs- und Zerkleinerungsapparate, Abfüllen der Produkte ausgenommen in Kleinpackungen.
  2. 2.Ziffer 2Salpetersäure, Nitrate und Nitrite
    1. a)Litera aSalpetersäureBedienen der Gebläse zur Förderung des Ammoniak-Luftgemisches zu den Verbrennungsöfen und der nitrosen Gase zur Absorption; Bedienen der Abhitzekessel nach den Ammoniakverbrennungsöfen sowie der Anlagen zur Absorption und Oxydation der Nitrose, Konzentrieren und Abfüllen der Säure;
    2. b)Litera bNitrate und NitriteBedienen der Absorptionsgefäße für die Salze, Bereitung und Konzentration der Laugen; Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen, Trocknungs- und Zerkleinerungsapparate; Abfüllen der Produkte ausgenommen in Kleinpackungen.
  3. 3.Ziffer 3SalzsäureBetrieb der Synthese-, Zersetzungs- und Absorptionsapparate, der Öfen, der Laugenbereitung und der Kristallisationsanlagen, der Zentrifugen, Abfüllen ausgenommen in Kleingebinde, Lagern.
  4. 4.Ziffer 4Phosphorsäure, phosphorsaure Salze, Superphosphat, Komplex- und Mischdünger sowie Nebenprodukte der Phosphorsäureerzeugung Mahlen und Aufschluß der Rohphosphate; Abtrennen und Aufbereiten der Phosphorsäure und ihrer Nebenprodukte, insbesondere Konzentrieren, Mischen der Düngerkomponenten, Granulieren, Waschen, Trocknen, Brennen, Klassieren und Einspeichern.
  5. 5.Ziffer 5Kieselfluorwasserstoffsäure, Silicofluoride und Fluoride Bedienen der Anlagen zur Erzeugung von Kieselfluorwasserstoffsäure durch Auswaschen der Abgase beim Aufschluß von Rohphosphaten, Wartung der Umsetz-, Fällungs- und Zentrifugiereinrichtungen zur Gewinnung von Silicofluoriden und Fluoriden, Überwachung der Trocknungs- bzw. Kalziniereinrichtungen, Abfüllen und Lagern.
  6. 6.Ziffer 6Soda und deren Nebenprodukte; kohlensaurer Kalk Bereiten und Verarbeiten der Salzsole; Verarbeiten des Bikarbonates und der Laugen zu kalzinierter Soda und Chlorkalzium; Bedienen der Kristallisationsanlagen; Betrieb der Kalköfen; Erzeugung der Kalkmilch und deren Verarbeitung zu kohlensaurem Kalk; Herstellung von Reinbikarbonat, Entschwefelungsgranulat (Soda und Kalksteinmehl) und Ätznatron, Mahlen, Sichten, Abfüllen und Lagern der genannten Produkte.
  7. 7.Ziffer 7Ätzalkalien (Ätznatron und Ätzkali); Chlor und Chlorprodukte, erzeugt auf elektrolytischem Weg
    1. a)Litera aBereiten der Salzsole; Elektrolyse, Eindampfen der Lauge oder Abfüllen der Lauge, ausgenommen in Kleingebinde;Bedienen der Schmelzkessel, Gießen, Zerkleinern und Verpacken der Produkte;
    2. b)Litera bVerarbeitung des anfallenden gasförmigen Chlors durch Trocknung, Kompression und Verflüssigung des Chlors oder durch Herstellung von organischen oder anorganischen Chlorverbindungen, Abfüllen, ausgenommen in Flaschen, Lagern.
  8. 8.Ziffer 8WasserglasBetrieb der Wannenöfen und Ausgießen. 9. Ammoniak,
  9. 9.Ziffer 9Ammoniak, Ammoniaklösungen, Ammonsalze
    1. a)Litera aAmmoniak, AmmoniaklösungenBedienen der Spalt- und Konvertierungsanlagen, der Anlagen für die Reinigung des Synthesegases und der Drucksyntheseanlagen, Abfüllen und Lagern des flüssigen Ammoniaks;
    2. b)Litera bAmmonnitratBedienen der Neutralisations- und Verdampferanlagen, Wartung des Prillturmes zur Erzeugung des technischen Ammonnitrates, Verpacken und Lagern;
    3. c)Litera cKalkammonsalpeterBedienen der Kalksteinmühlen und Mischaggregate, Überwachen der Granulierungs-, Trocknungs-, Klassierungs-, Kühl- und Konditionierungseinrichtungen, Silolagerung;
    4. d)Litera dAmmonsulfatBedienen der Kalzinierungseinrichtungen für Fällungsgips;Überwachen der Absorptions-, Misch- und Trenneinrichtungen, Bedienen der Eindampf-, Kristallisations-, Trocknungs- und Klassierungsanlagen, Silolagerung.
  10. 10.Ziffer 10NatriumperboratLösen und Reinigen von Rohboraten, Bedienen der Kristallisationsanlagen, Zentrifugen und Trockner, Absieben und Abfüllen.
  11. 11.Ziffer 11Natriumchlorid und dessen NebenprodukteVerarbeiten von Sole zu Salz in der Solereinigung und im Eindampfprozeß; Betrieb der Trocknungsanlagen, Abfüllen und Lagern der genannten Produkte.
  12. 12.Ziffer 12Karbiderzeugung auf elektrothermischem Weg Rohstoffaufbereitung, Betrieb der Elektroöfen, Zerkleinern, Abfüllen und Verpacken des fertigen Produktes sowie Betrieb der Kalköfen.
  13. 13.Ziffer 13Korunderzeugung auf elektrothermischem WegZulieferung, Aufbereitung und Mischung der Roh- und Zuschlagstoffe, Beschicken, Bedienen und Entleeren der Elektroöfen, Zerkleinern der Blöcke; Glühen und Klassieren, Abfüllen und Lagern.
  14. 14.Ziffer 14Email und EmailtrübungsmittelBetrieb der Naßmühlen, Schmelzrührwerke, Schmelzmuffel, Schmelztrommel, Filterpressen und Zentrifugen, Eindampfen der Laugen und Glühen des Produktes, Ablassen der Schmelze.
  15. 15.Ziffer 15Bor, Molybdän, Nickel, Niob, Vanadium, Wolfram, Tantal, Titan und seltene Erdmetalle sowie deren Oxyde, Salze und KarbideBetrieb der Aufschlußanlagen (wie Röst-, Muffel-, Glühöfen), der Extraktionsanlagen und der Karburierungsanlagen, der Fällungs- und Trocknungsanlagen, der Absorptionsapparate, der Kristallisationsanlagen, der Reduktionsöfen, der Sinteranlagen, insoweit sie mit Reduktionsöfen in Verbindung stehen, Schmelzen, Reduzieren, Laugen, Gewinnung des Wasserstoffgases.
  16. 16.Ziffer 16UltramarinÜberwachen des Ofenbetriebes und Bedienen der Naßmühlen.
  17. 17.Ziffer 17Zinkweiß und ZinkgrauAnheizen und Warmhalten der Schmelz- und Verbrennungsöfen.
  18. 18.Ziffer 18Minium und BleiglätteBetrieb der Schmelzkessel und Öfen, Mahlen und Sichten sowie Abfüllen des Produktes.
  19. 19.Ziffer 19Extrakte aus Farb- und GerbmaterialienAuslaugen der Rohprodukte und Eindampfen der Extrakte.
  20. 20.Ziffer 20Kohle- und Graphitelektroden sowie andere Gegenstände, die aus amorphem Kohlenstoff, Elektrographit oder Sondergraphit hergestellt werdenBedienen der Pressen, der Trocken- und Brennöfen mit ununterbrochener Feuerung sowie der Graphitöfen mit ununterbrochenem Ein- und Ausbau.
  21. 21.Ziffer 21WasserstoffperoxydBetrieb der Elektrolysen, der Hydrier-, Oxydations-, Extraktions-, Destillations- und Kondensationsanlagen, Abfüllen des Produktes.
  22. 22.Ziffer 22Verdichtete oder verflüssigte Gase
    1. a)Litera aSauerstoff, Stickstoff, EdelgaseBedienen der Kompressoren, der Gasverflüssigungs- und Gastrennungsanlagen, Abfüllen und Einlagern der Produkte;
    2. b)Litera bKohlensäureTätigkeiten im Sinne der lit. a, jedoch nur vom 15. Mai bis einschließlich 15. August;Tätigkeiten im Sinne der Litera a,, jedoch nur vom 15. Mai bis einschließlich 15. August;
    3. c)Litera cWasserstoffBedienen der Anlagen zur Elektrolyse bzw. zur oxydativen Spaltung; Konvertierung und CO-Wäsche, Komprimieren, Abfüllen und Lagern;
    4. d)Litera dStickoxydul aus AmmonnitratBedienen der Zersetzungsapparate, der Gaswäscher und der Kompressoren, Abfüllen und Lagern;
    5. e)Litera eAzetylenBedienen der Gasentwicklungsanlagen, Komprimieren, Abfüllen und Lagern.
  23. 23.Ziffer 23Methanol, Formaldehyd und MethylalBetrieb der Destillations-, Zersetzungs- und Kontaktanlagen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern.
  24. 24.Ziffer 24Organische Säuren, deren Anhydride, Ester und Salze
    1. a)Litera aEssigsäure, Essigsäureester, Lösungsmittel und aus diesen Stoffen hergestellte organische Grundchemikalien Betrieb der Destillations-, Zersetzungs- und Kontaktapparate, Abfüllen und Lagern;
    2. b)Litera bZitronensäureBetrieb der Rohstoffaufbereitungsanlagen, des Gärhauses, der Filterstation, der Kalkstation, der Maischeaufbereitungsanlage samt Kristallisation, Abfüllen und Lagern;
    3. c)Litera cBenzoesäure und NatriumbenzoatBetrieb der Reaktoren und der Kompressoren, Vakuumdestillation und Neutralisation, Betrieb der Gegenstromwäscher, Oxydation und Filtration, Betrieb der Walzensprühtrockner, Mahlen, Abfüllen und Lagern;
    4. d)Litera dandere organische Säuren (insbesondere Dicarbonsäuren wie Phthal-, Malein-, Fumar-, Apfel- und Weinsäure sowie Formamidinsulfinsäure und Polyoxycarbonsäuren), deren Anhydride, Ester und SalzeBetrieb der Verdampfer-, Autoklaven-, Oxydations-, Hydrier-, Sublimations-, Destillier-, Kristallisations-, Veresterungs- und Trocknungsanlagen sowie der Lagerungsanlagen der Schmelzen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern oder auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß bedingen; Abfüllen und Lagern;
    5. e)Litera eGleichgewichtsperessigsäureBetrieb der Abmischanlagen, Abfüllen und Lagern.
  25. 25.Ziffer 25Fructose-GlucoseZuckerauflösung und Hydrolyse, fraktionierte Kristallisation von Fructose und Glucose, Entwässerung, Verdampfung und Rektifikation im Verdampfer- und Kolonnensystem.
  26. 26.Ziffer 26Harnstoff und Harnstoffderivate
    1. a)Litera aHarnstoffBedienen der Reinigungs-, Kompressions- und Hochdrucksyntheseanlagen sowie der Anlagen zur Aufarbeitung des Syntheseproduktes, Abfüllen, Lagern und Verladen;
    2. b)Litera bHarnstoffderivateBedienen der Umsetzungs-, Abscheidungs-, Umkristallisations-, Trocknungs- und Aufarbeitungsanlagen, Abfüllen und Lagern.
  27. 27.Ziffer 27Düngemittel auf Torfbasis Witterungsabhängige Arbeiten bei der Rohtorfgewinnung in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober an maximal fünf Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr.
  28. 28.Ziffer 28Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Bedienen der in mehreren Stufen im kontinuierlichen Fluß gekoppelten Syntheseanlagen, Wartung der Salz- bzw. Säurefällungsapparate sowie der Apparate zur Veresterung und Formulierung, Überwachung der Trocknungseinrichtungen, Verpacken und Lagern.
  29. 29.Ziffer 29Pharmazeutische ProdukteBedienen der Anlagen zur Synthese von Wirkstoffen; Aufarbeitung unmittelbar vor dem Ruhetag angefallener tierischer Organe; Tierbehandlung zur Serum- und Impfstoffgewinnung; Betreuung von Arzneipflanzenkulturen; Bedienen der Anlagen zur Herstellung mikrobiologischer Produkte einschließlich der Vorbereitung der Nährlösungen, Extraktion, Aufarbeitung, Destillation der Lösemittel und Verarbeitung der Abfallprodukte.
  30. 30.Ziffer 30Sonstige organische Chemikalien, die in speziellen Mehrzweckanlagen hergestellt werdenBedienen von Mehrzweckanlagen zur Erzeugung organischer Produkte, deren Herstellung einen ununterbrochenen Fortgang oder auf Grund der vor- oder nachgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß erfordern, Abfüllen und Lagern.
  31. 31.Ziffer 31Humane Blutderivate und ImpfstoffeWeiterführung von kontinuierlichen Herstellungsprozessen bis zum abfüllbaren Produkt (einschließlich der Gefriertrocknung), soweit diese Arbeiten während der Wochenend- oder Feiertagsruhe nicht durch entsprechende organisatorische Maßnahmen verhindert werden können und die Beendigung aus biologischen oder chemischen Gründen notwendig ist.
  32. 32.Ziffer 32Petrochemische Produkte
    1. a)Litera aOlefineBedienen der Spaltöfen, Destillation, Raffination, Aufarbeitung der anfallenden Nebenprodukte, Ableiten und Abfüllen;
    2. b)Litera bAlkoholeBedienen der Anlagen zur Erzeugung und Reinigung von Synthesegas der Aldehyd- und Alkoholerzeugungsanlage sowie der Anlagen zur Reindarstellung, Abfüllen und Lagern.
  33. 33.Ziffer 33BitumenverarbeitungBedienen und Überwachen der Anlagen zum Warmhalten des geschmolzenen Bitumens.
  34. 34.Ziffer 34KunstseideBedienen der Viskoseanlagen, Aufbereiten bis zur Spinnerei, Bedienen der Spinnanlagen und Wäscherei, Weiterverarbeiten und Nachbehandeln der gesponnenen Fäden, Verpacken und Lagern.
  35. 35.Ziffer 35Synthetische Spinnstoffe, Kunststoffvliese und Splitfasern
    1. a)Litera aSynthetische Spinnstoffe und Kunststoffvliese Bedienen der Extrusions- und Spinnanlagen sowie der Anlagen zum Verstrecken der Primärprodukte, zum Avivieren, Fixieren, Kräuseln, Zwirnen und Aufspulen, zum Schneiden zu Stapelfasern sowie zum Verfestigen der Spinnvliese, Verpacken und Lagern;
    2. b)Litera bSplitfasernBedienen der Anlagen zum Extrudieren und Schneiden der Kunststoffolien, zum Verstrecken, Schneiden zu Stapelfasern, Avivieren, Fixieren und Kräuseln sowie Aufspulen der Fäden, Verpacken und Lagern.
  36. 36.Ziffer 36Acrylnitril und FolgeprodukteBedienen der Anlagen zur Herstellung von Acrylnitril, der Umsetzeinrichtungen zur Verwertung der dabei anfallenden Nebenprodukte Blausäure, Acetonitril und Ammonsulfat, Lagern und Abfüllen der Roh-, Zwischen- und Fertigprodukte.
  37. 37.Ziffer 37ZellwolleBedienen der Viskose-, Spinn- und Schneideanlagen, erforderliche Nachbehandlung einschließlich Trocknen und Öffnen, Verpacken und Lagern.
  38. 38.Ziffer 38Kunstharze und KunststoffeBedienen der Anlagen zur Erzeugung der Vorprodukte und der monomeren Zwischenprodukte, die selbst oder auf Grund der vor- bzw. nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen, Bedienen der Anlagen zur Polymerisation, Polykondensation und Polyaddition, zur Trocknung, Sichtung und Aufarbeitung bis einschließlich Granulieren, zur Aufarbeitung der Nebenprodukte sowie zur Abfüllung, Verpacken und Lagern.
  39. 39.Ziffer 39Stabilisatoren für die KunststoffindustrieFällen und Trocknen sowie das Schmelzen der Reaktionsgemische, Kühlen, Mahlen, Mischen und Verpacken.
  40. 40.Ziffer 40Be- und Verarbeitung von Thermoplasten, Duroplasten, Elastomeren und Silikonen sowie deren Materialkombinationen Bedienen der plastifizierenden Kunststoffverarbeitungsanlagen bzw. der Anlagen zur Warmbehandlung von Kunststoffen
    1. a)Litera amit einem Stundendurchlaufsatz von mehr als 50 kg oder
    2. b)Litera bderen Anheiz-, technische Einstellzeit bzw. Dauer bis zur Erreichung der Prozeßfähigkeit mehr als vier Stunden in Anspruch nimmt
    inklusive dem Bedienen der Anlagen zur Vor- und Nachbehandlung auch in komplexen Fertigungsanlagen sowie das unmittelbare Recyclieren von produktionsbedingt ausgeschiedenen Kunststoffen, wenn diese im kontinuierlichen Stofffluß anschließen. Eine komplexe Fertigungsanlage liegt vor, wenn mindestens drei aufeinander abgestimmte bzw. zusammenarbeitende Maschinen, Aggregate bzw. Periphergeräte zum Einsatz gelangen. Ausgenommen sind Montagestraßen, die ohne gleichzeitigen Produktionsprozeß ausschließlich vom Lager beschickt werden.
  41. 40a.Ziffer 40 aDie Ausführung von Arbeiten mit Werkstoffen aus Kunststoff im Rahmen der Tätigkeit der kunststoffverarbeitenden Betriebe, die aus technologischen Gründen nur während des Betriebsstillstandes des externen Auftraggebers in der Wochenend- und Feiertagsruhe ausgeführt werden können.
  42. 41.Ziffer 41Be- und Verarbeitung von Polycarbonat und PolycarbonatcompoundsDie Be- und Verarbeitung von Polycarbonat und Polycarbonatcompounds, wenn wegen der hohen Maßgenauigkeit des Produktes ein kontinuierlicher Produktionsablauf notwendig ist, an bis zu zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden, höchstens jedoch an 14 Wochenenden bzw. Feiertagen pro Kalenderjahr.
  43. 42.Ziffer 42Imprägnieren mit KunstharzenBedienen des Imprägnierturms oder vergleichbarer Anlagen zum Imprägnieren von Verstärkungsmaterialien mit Kunstharzen, deren Anheiz- und technische Einstellzeit mehr als vier Stunden in Anspruch nimmt, sowie der im kontinuierlichen Stofffluß anschließenden Anlagen zum Trocknen, Aushärten, Ablängen und Kühllagern.
  44. 43.Ziffer 43KunststoffschichtplattenDie Bedienung der Anlagen zur Imprägnierung der Schichten, der Pressen, der Anlagen zum Schneiden und Schleifen; Lagerung.
  45. 44.Ziffer 44KnochenverarbeitungMazerieren (Auslaugen) der Knochen, Extraktion des Fettes, Waschen des entfetteten Schrotes und Weiterverarbeitung bis zum trockenen, unter normalen Bedingungen lagerfähigen Produkt zwecks Aufarbeitung des sonst ohne Gefahr des Verderbens nicht zu verarbeitenden Knochenanfalles.
  46. 45.Ziffer 45SprengstofferzeugungÜberwachen der Anlagen und Einrichtungen, in welchen Sprengstoffe erzeugt oder gelagert werden.
  47. 46.Ziffer 46Holzverkohlung in Meilern und HaufenÜberwachen der vor Beginn der Wochenendruhe angezündeten Meiler und Haufen.
  48. 47.Ziffer 47Verarbeitung von Erdöl, Erdölprodukten und Erdgas
    1. a)Litera aEntladen, Übernahme und Lagerung des durch Bahn und Schiff bzw. Pipeline zugeführten Erdöls, Erdgases, der Halbfabrikate und Zusatzstoffe;
    2. b)Litera bVerarbeitungsanlagen, die technisch einen ununterbrochenen Fortgang erfordern oder auf Grund der vorgeschalteten Anlagen eine unbedingt notwendige Kontinuität im Stofffluß bedingenZuleitungen von Einsatzstoffen, Bedienung und Wartung von Anlagen zum Destillieren, selektiven Raffinieren, Cracken, Coken, Reformieren, Entschwefeln, Süßen, Hydrieren, Entparaffinieren, Oxydieren, Isomerisieren, Alkylieren, In-line-Blending;
    3. c)Litera cAbleiten, Transport und Lagern von Halbfertig- und Fertigprodukten.
  49. 48.Ziffer 48Erzeugung von Vermiculite-(Glimmer-, Brandschutz-)PlattenDie Bedienung der Blähöfen, der Mischstationen, der Schüttstationen und des Formstranges einschließlich Abnahme, Schneiden, Schleifen und Lagern.
  50. 49.Ziffer 49Herstellung von elastomeren Hochleistungsindustriewalzenbezügen Fertigung des Walzenunter- und -überbaues und alle im vollkontinuierlichen Betrieb damit verbundenen Fertigungsstufen.
  51. 50.Ziffer 50Herstellen von Compact-DiscsDas Spritzgießen und Beschichten (Aufbringen von Reflexions- und Schutzschichten inklusive Printing) einschließlich der Qualitätskontrolle.
  52. 51.Ziffer 51Hochtemperatur-Isoliermaterial (Isolierplatten und Formkörper)Die Bedienung der Trockenöfen, wenn die Trocknung an den Formungsprozeß wegen der beschränkten Lagerfähigkeit des Zwischenprodukts bei sonstiger Gefahr des Verderbens unmittelbar bzw. kurzfristig anschließen muß.
  53. 52.Ziffer 52Herstellung von hochelastischen medizinischen Handschuhen aus LatexBedienen der Anlagen zur Erzeugung der vorvernetzten Mischungen, die selbst oder auf Grund der vor- bzw. nachgeschalteten Anlagen eine Kontinuität im Stofffluß bedingen; Bedienung der Anlagen zur Tauchfertigung, Trocknung, Fertigvernetzung und Vulkanisation, Sichtung und Aufarbeitung bis einschließlich zum Produktionsablauf gehörende Prüfarbeiten.
  54. 53.Ziffer 53Herstellung von PrintrelaisBedienen und Überwachen von automatischen Produktionsanlagen zum Abdichten von Printrelais unter Anwendung von unter UV-Licht polymerisierenden Kunstharzen, deren sekundäre oxygene Aushärtungskomponente einen kontinuierlichen Stofffluß erfordert.
  55. 54.Ziffer 54Herstellung von PapiermaschinensiebenEinziehen und Einknüpfen am Webstuhl, Bedienen der Webmaschine.
  56. 55.Ziffer 55Erzeugung von Fettsäure-Methylester sowie Bioethanol und der dabei anfallenden Zwischenprodukte:Kontroll-, Regelungs- und Steuertätigkeiten im Zuge des Produktionsprozesses einschließlich allenfalls erforderlicher Ein- und Auslagerungstätigkeiten.
  57. 56.Ziffer 56Herstellung von Waschmitteln und Waschmittelkonzentraten im DampftrocknungsverfahrenWartung der Dampftrocknungsanlage und Qualitätskontrolle der in dieser Anlage durch überhitzten Wasserdampf erzeugten Produkte.
  58. 57.Ziffer 57Herstellung von Additiven für ReibbelägeBedienen und Überwachen von Anlagen zum Aufschwefeln (Sulfidieren) und Schmelzen von Reaktionsgemischen, einschließlich diesen Verfahren vor- und nachgeschalteten und unbedingt notwendigen Prozessen, wie Kühlen, Trocknen, Mahlen, Mischen und Verpacken.
X. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagenrömisch zehn. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
  1. 1.Ziffer einsAnlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischer Energie,von Stadt-, Spalt-, Erd- und Heizgas,von Wärme in Form von Dampf oder Heißwasser sowieAnlagen zur Wasserversorgung
    1. a)Litera aUnbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Anlagen;
    2. b)Litera bArbeiten, die aus technischen Gründen nur bei einer Betriebseinschränkung oder -abschaltung durchgeführt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Fernleitungssysteme zum Transport von Erdöl, Erdölprodukten Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Fernleitungssysteme.
  3. 3.Ziffer 3MüllabfuhrMüllabfuhr, sofern diese Tätigkeit während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß.
  4. 4.Ziffer 4Kläranlagen, KanalräumungUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen der Kanalsysteme, Bedienen und Überwachen von Kläranlagen.
XI. Verkehrrömisch XI. Verkehr
  1. 1.Ziffer eins
    1. a)Litera aEisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957:Haupt- und Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse
    2. b)Litera bUnternehmungen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62Unternehmungen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 62
    3. c)Litera cUnternehmungen im Sinne des Luftfahrtgesetzes 1957, BGBl. Nr. 253, und des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, BGBl. I Nr. 97/1998Unternehmungen im Sinne des Luftfahrtgesetzes 1957, BGBl. Nr. 253, und des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 1998,
    4. d)Litera dKraftfahrlinienbetriebe im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes (KfLG), BGBl. I Nr. 203/1999Kraftfahrlinienbetriebe im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes (KfLG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 203 aus 1999,
    5. e)Litera eSeilbahnen im Sinne des Seilbahngesetzes 2003, BGBl. I Nr. 103:Seilbahnen im Sinne des Seilbahngesetzes 2003, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 103:Haupt- und Kleinseilbahnen, Schlepplifte
    6. f)Litera fSchlaf-(Liege-)Wagen- und Speisewagenbetriebe
    7. g)Litera gAusflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe, Mietwagengewerbe mit Omnibussen
    8. h)Litera hMietwagengewerbe mit Pkw, Taxi-, Hotelwagen-, Fiakergewerbe, Kraftfahrzeugverleih sowie Funkzentralen der Taxigewerbe.
    Die zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
    1. i)Litera iAbschleppdienstunbedingt erforderliche Tätigkeiten des Abschleppdienstes;
    2. j)Litera jPersonenrückholdienstunbedingt erforderliche Rückholdienste nach Unfällen bzw. Fahrunfähigkeit des Lenkers;
    3. k)Litera kGaragendie zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  2. 2.Ziffer 2StraßenbetriebsunternehmungenUnbedingt erforderliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Straßenbetriebes (einschließlich der Überwachung, Wartungs- und Sicherheitsarbeiten); Mauteinhebung.
  3. 3.Ziffer 3Tankstellen sowie der Einzelhandel mit flüssigen und gasförmigen Brenn-, Treib- und Schmierstoffen über öffentliche Zapfstellen
    1. a)Litera aAbgabe von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von öffentlichen Zapfstellen;
    2. b)Litera bVerkauf von Flüssiggas und Schmierstoffen;
    3. c)Litera cnotwendige Tätigkeiten sowie Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges oder für die Verkehrssicherheit notwendig ist;
    4. d)Litera dan Tankstellen die Aufsicht und Bedienung maschineller Waschanlagen.
  4. 4.Ziffer 4Güterbeförderung
    1. a)Litera aZu- und Abfuhr von Materialien bei kontinuierlichen Bauvorhaben, die zur Aufrechterhaltung der Kontinuität unbedingt erforderlich ist und die während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß;
    2. b)Litera bFortsetzung der Güterbeförderung im nationalen und internationalen Güterfernverkehr zur Erreichung des Zieles der Fahrt, wenn in unvorhersehbaren Fällen (außergewöhnliche Verzögerung bei der Grenzabfertigung, Pannen, Unfälle) Verzögerungen eingetreten sind;
    3. c)Litera cBeförderung von Schlacht-, Stech- und Lebendvieh oder von leicht verderblichen Lebensmitteln sowie von landwirtschaftlichen Produkten, sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    4. d)Litera dBeförderung von Expreßgut, Reisegepäck und leicht verderblichen Gütern (Sachen und Tieren), soweit es sich um die Zu- und Abfuhr zu und von den Abgabestellen der öffentlichen Verkehrsmittel handelt und sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    5. e)Litera eAlle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport nicht lagerfähiger oder zur kurzfristigen Verwendung bestimmter radioaktiver Arzneimittel;
    6. f)Litera fÜbersiedlungen, sofern diese während der Wochenend- und Feiertagsruhe infolge des Betriebsablaufes oder der Funktion des Auftraggebers durchgeführt werden müssen;
    7. g)Litera gim Rahmen des kombinierten Verkehrs (§ 2 Z 40 Kraftfahrgesetz, BGBl. Nr. 267/1967)im Rahmen des kombinierten Verkehrs (Paragraph 2, Ziffer 40, Kraftfahrgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,)
      1. aa)Sub-Litera, a, aFahrten mit Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeugen innerhalb eines Umkreises von 65 km zu und von den durch Verordnung gemäß § 42 Abs. 2b der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, festgelegten Be- und Entladebahnhöfen sowie Be- und Entladehäfen,Fahrten mit Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeugen innerhalb eines Umkreises von 65 km zu und von den durch Verordnung gemäß Paragraph 42, Absatz 2 b, der Straßenverkehrsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, festgelegten Be- und Entladebahnhöfen sowie Be- und Entladehäfen,
      2. bb)Sub-Litera, b, bBe- und Entladetätigkeiten im unbedingt erforderlichen Ausmaß.
  5. 5.Ziffer 5Spedition
    1. a)Litera aSpeditionstätigkeit im Zusammenhang mit der Beförderung und Lagerung von Schlacht-, Stech- und Lebendvieh oder von leicht verderblichen Lebensmitteln sowie von landwirtschaftlichen Produkten, sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    2. b)Litera bSpeditionstätigkeit im Zusammenhang mit der Beförderung und Lagerung von Expreßgut, Luftfracht, Reisegepäck und leicht verderblichen Gütern (Sachen und Tieren), sofern diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen;
    3. c)Litera cspeditionelle Transitabfertigung, wenn in der Güterbeförderung Verzögerungen im Sinne der Z 4 lit. b eingetreten sind und diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen.speditionelle Transitabfertigung, wenn in der Güterbeförderung Verzögerungen im Sinne der Ziffer 4, Litera b, eingetreten sind und diese Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen.
  6. 6.Ziffer 6KraftfahrschulenErteilung des Fahrunterrichtes an Samstagen bis 16 Uhr.
  7. 7.Ziffer 7Schiffsführerschulen (Motorbootfahrschulen und Segelschulen) im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62 Alle Tätigkeiten zur privaten Ausbildung an Samstagen bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis 12 Uhr.Schiffsführerschulen (Motorbootfahrschulen und Segelschulen) im Sinne des Schifffahrtsgesetzes 1997, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 62 Alle Tätigkeiten zur privaten Ausbildung an Samstagen bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis 12 Uhr.
(Anm.: Z 8 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 27/2011)Anmerkung, Ziffer 8, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2011,)
  1. 9.Ziffer 9Zustelldienste der Mineralölwirtschaft
    1. a)Litera aVor Feiertagen, die auf einen Montag fallen, darf am vorhergehenden Samstag eine zweite Schicht gefahren werden, die spätestens um 22 Uhr zu enden hat;
    2. b)Litera bbei Doppelfeiertagen ist die ausschließliche Belieferung von Tankstellen am ersten Feiertag zulässig;
    3. c)Litera certeilt der Landeshauptmann für Sonderfälle eine Ausnahmebewilligung nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, so ist in diesen Sonderfällen die Beschäftigung von Arbeitnehmern im erforderlichen zeitlichen Ausmaß, längstens jedoch bis 22 Uhr zulässig.
XII. Fernmeldewesen, Nachrichtenmedien, Datenverarbeitung und Informationstechnikrömisch XII. Fernmeldewesen, Nachrichtenmedien, Datenverarbeitung und Informationstechnik
  1. 1.Ziffer einsHerstellung und Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern:Sämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und zum Vertrieb von Tageszeitungen, tagesaktuellen Sonntagszeitungen und Montagfrühblättern unbedingt notwendig sind, soweit diese nicht außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
  2. 2.Ziffer 2Fernmeldewesen, Nachrichtenagenturen, Zeitungs- und ZeitschriftenredaktionenTätigkeiten zur Aufbringung, Verarbeitung und zum Vertrieb von Nachrichten einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  3. 3.Ziffer 3RundfunkwesenTätigkeiten zur Gestaltung, Produktion, Abwicklung und Ausstrahlung von Programmen einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  4. 4.Ziffer 4Kabel-TV-UnternehmenAbwicklung und Ausstrahlung von Programmen einschließlich der zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  5. 5.Ziffer 5Automationsunterstützte Datenverarbeitung und InformationstechnikTechnische, Programmierungs- und Inbetriebnahmearbeiten im Rahmen der automationsunterstützten Datenverarbeitung und Informationstechnik in Sonderfällen. Solche Sonderfälle sind zB:
    1. a)Litera aBetriebsstörungen
    2. b)Litera bSystemumstellungen
    3. c)Litera cSonderarbeiten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen,
    sofern diese Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Anwenderbetriebes oder wegen der unbedingt erforderlichen Wiederaufnahme der Arbeit am Montag (nächsten Werktag) unumgänglich während der Wochenend-(Feiertags-)Ruhe durchgeführt werden müssen.
  6. 6.Ziffer 6Herstellung und Auslieferung von Gesetz- und Verordnungsblättern, parlamentarischen Materialien sowie von Verlautbarungsblättern für die Dienststellen des Bundes und der LänderSämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und Auslieferung unbedingt notwendig sind, soweit diese nicht außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
XIII. Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Kongresse, Konferenzenrömisch XIII. Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Kongresse, Konferenzen
  1. 1.Ziffer einsBetriebe des GastgewerbesAlle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2ReisebürosTätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung der am Ort anwesenden in- und ausländischen Reisenden (Incoming-Geschäft), Abfertigung von Reisenden, Reisebetreuung, jedoch nur im unbedingt notwendigem Zeitausmaß, sowie Tätigkeiten im Internationalen Zentrum Wien an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.
  3. 3.Ziffer 3Touristeninformation und Zimmervermittlung durch Reisebüros und befugte Fremdenverkehrsstellen, die ihre Tätigkeit auf Grund einer gesetzlichen Bewilligung, einer behördlichen Erlaubnis oder von der Vereinsbehörde genehmigter Statuten ausüben Auskunfterteilung und Beratung von Touristen sowie Vermittlung von Zimmern im unbedingt notwendigen Zeitausmaß.
  4. 4.Ziffer 4Einrichtungen der Kraftfahrerorganisationen an Grenzübergängen Unbedingt notwendige Tätigkeiten zur Deckung von Bedürfnissen, die ausschließlich und regelmäßig nur im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt auftreten.
  5. 5.Ziffer 5WechselstubenHandel mit ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft) sowie der schaltermäßige An- und Verkauf ausländischer Geldsorten und Reiseschecks (Wechselstubengeschäft) auf dem Flughafen Wien-Schwechat sowie in jeweils einer Wechselstube
    1. a)Litera aauf sonstigen Flugplätzen mit internationalem Linienverkehr sowie in zentralen Bus- und Bahnabfertigungsstellen (Air terminals) dieser Flugplätze;
    2. b)Litera bauf folgenden Bahnhöfen mit internationalem Zugsverkehr:Villach,Klagenfurt,Graz,Wien, Süd-, West- und Franz-Josefs-Bahnhof, BahnhofWien-Mitte,Linz,Salzburg,Innsbruck,Bregenz,Feldkirch;
    3. c)Litera cauf folgenden Grenzübergängen:Burgenland: Bonisdorf, Deutschkreutz, Heiligenkreuz, Klingenbach, Nickelsdorf, Rattersdorf, Schachendorf;Kärnten: Loibltunnel, Naßfeld/Sonnalpe, Plöckenpaß (Saison), Rosenbach (nach Eröffnung des Karawankentunnels), Thörl-Maglern, Wurzenpaß; Niederösterreich: Berg, Drasenhofen, Gmünd, Kleinhaugsdorf, Laa an der Thaya, Neunagelberg; Oberösterreich: Achleiten, Obernberg, Simbach-Innbrücke, Suben-Autobahnzollamt, Wullowitz; Salzburg: Großgmain, Hangendenstein, Saalbrücke, Steinpaß-Unken, Walserberg-Autobahn, Walserberg-Bundesstraße; Steiermark: Langegg (1. Mai bis 30. September), Radkersburg, Radlpaß, Spielfeld-Bahn, Spielfeld-Bundesstraße; Tirol: Achenwald, Arnbach, Brenner-Autobahn, Brenner-Bundesstraße, Eben-Hinterriß, Ehrwald-Schanz, Kiefersfelden-Autobahn, Kufstein-Staatsgrenze, Nauders, Schalklhof (Kajetansbrücke), Scharnitz-Straße, Stallerstraße (Saison), Timmelsjoch (Saison); Vorarlberg: Bregenz-Hafen, Feldkirch-Bundesstraße (nach Eröffnung), Höchst-Autobahn, Lustenau, Oberhochsteg, Tisis, Unterhochsteg;
    4. d)Litera din folgenden Autobahnraststätten und Mautstellen:Eben/Pongau, Golling,Großglockner-Hochalpenstraße-Mautstellen, Mondsee, Parkplatz Europabrücke, Schönberg, Tauernalm, Wien-Auhof;
    5. e)Litera ean der Autobahnauffahrt Innsbruck/Amras;
    6. f)Litera fin allen österreichischen Spielbanken.
  6. 6.Ziffer 6Freibäder, Hallenbäder, Saunabetriebe, Wannen- und Brausebäder, sanitäre Anlagen; ErholungszentrenBeaufsichtigung des Betriebes; Betreuung der Kassa;Badeaufsicht; Betreuung der technischen Anlagen; Wartung der Sauna; Reinigung; Verleih von Sportgeräten, Badewäsche, Liegestühlen usw.; Schwimmunterricht an Samstagen bis 18 Uhr;Fußpflege, Kosmetik und Massage während der zulässigen Betriebszeiten.
  7. 7.Ziffer 7Betriebe des Freizeit- oder Fremdenverkehrsbereiches wie Parkanlagen, Campingplätze, Sportbetriebe (zB Bootsvermietung, Sportgeräteverleih, Eislaufplätze, Golfplätze, Kegelbahnen, Minigolf-, Miniaturgolf-, Kleingolfplätze, Tennisplätze, Tennishallen, Tischtennisanlagen), Schischulen, Tanzschulen, Spielhallen, Spielautomatenaufsteller und -verleiher (einschließlich Musikautomaten), Sehenswürdigkeiten, persönliche Dienstleistungen im Fremdenverkehr wie Gepäckträger, Fremdenführer, Parkplatzbewacher, Lotsen Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Gäste oder Kunden unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8Veranstaltungen im öffentlichen Interesse zur Förderung der Verkehrssicherheit und des UmweltschutzesAlle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Teilnehmer unbedingt erforderlich sind, unter Ausschluß jeglicher gewerblicher Betätigung.
  9. 9.Ziffer 9Öffentliche Schaustellungen, Belustigungen, Darbietungen, sportliche Veranstaltungen, Vergnügungsunternehmungen pratermäßiger Art Alle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Gäste unbedingt erforderlich sind.
  10. 10.Ziffer 10Spielbanken, BuchmacherAlle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Kunden oder Gäste unbedingt erforderlich sind.
  11. 11.Ziffer 11Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz - GSpG Alle Tätigkeiten, die zur Durchführung und zum Betrieb der dem Konzessionär übertragenen Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12b GSpG, BGBl. Nr. 620/1989, (Lotto, Toto Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno) sowie zur Betreuung der Gäste durch diesen oder dessen Beteiligungsunternehmen unbedingt erforderlich sind.Ausspielungen nach dem Glücksspielgesetz - GSpG Alle Tätigkeiten, die zur Durchführung und zum Betrieb der dem Konzessionär übertragenen Ausspielungen nach den Paragraphen 6 bis 12b GSpG, Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1989,, (Lotto, Toto Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno) sowie zur Betreuung der Gäste durch diesen oder dessen Beteiligungsunternehmen unbedingt erforderlich sind.
  12. 12.Ziffer 12Kongresse, kongreßähnliche Veranstaltungen, Konferenzen, Seminare und TagungenAlle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung der Teilnehmer unbedingt erforderlich sind.
XIV. Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildungrömisch XIV. Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung
  1. 1.Ziffer eins
    1. a)Litera aVariete, Kabarett, Zirkus
    2. b)Litera bMusikalische Veranstaltungen, Konzerte
    3. c)Litera cMuseen und Ausstellungen
    Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Betriebes und zur Betreuung der Besucher unbedingt erforderlich sind
    1. d)Litera dTheaterkartenbüro:an Samstagen bis 19.00 Uhr,an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Betreuung der Kunden unbedingt erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2Film
    1. a)Litera aFilmproduktionsunternehmung und FilmaufnahmeateliervermietungDer Auf- und Abbau der Szenenbilder; die Bild- und Tonaufnahme; die Filmentwicklung und -zusammenstellung; die Filmvorführung und die Arbeit des administrativen Aufsichtspersonals mit Beschränkung auf die hiebei unumgänglich notwendigen Personen; dies gilt auch für die Magnetbandtechnik.
    2. b)Litera bFilmleihanstaltDurchsehen; Expedition von Filmen.
  3. 3.Ziffer 3LichtspieltheaterBedienung der Vorführanlage sowie die Beschäftigung des für die Durchführung des Kinobetriebes unbedingt erforderlichen Personals.
  4. 4.Ziffer 4Berufsbegleitende Fachhochschul- StudiengängeAlle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Teilnehmer dieser Studiengänge unbedingt erforderlich sind, an Samstagen bis 18.00 Uhr sowie im Rahmen von Wochenend-Blockseminaren an höchstens zwei Sonntagen im Semester pro Studiengang von 8.00 bis 16.00 Uhr. Jedoch darf ein einzelner Arbeitnehmer zur Betreuung mehrerer Studiengänge insgesamt nur an höchstens sechs Sonntagen pro Jahr beschäftigt werden.
XV. Gesundheitswesen und Sanitärdiensterömisch XV. Gesundheitswesen und Sanitärdienste
  1. 1.Ziffer einsHeil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten), Kuranstalten Alle Tätigkeiten in Gesundheitsberufen und sonstige Tätigkeiten, die aus medizinischen Gründen zur Fortführung der Therapien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlich sind.
  2. 2.Ziffer 2ApothekenAlle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (§ 2 Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, BGBl. Nr. 40/1930).Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung (Paragraph 2, Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1930,).
  3. 3.Ziffer 3BlutspendediensteDie für das Sammeln von Spenderblut durch mobile Blutabnahmeteams für die Aufrechterhaltung der Blutversorgung unbedingt erforderlichen Tätigkeiten.
  4. 4.Ziffer 4ZahntechnikerDringend erforderliche Reparaturen von Zahnprothesen und Zahnersatzstücken.
  5. 5.Ziffer 5Wäschereien für den GesundheitsdienstAnlieferung in den Betriebsraum, Sortieren, Waschen, Zentrifugieren, Trocknen, Bügeln oder Pressen, Reparieren (Nähen), Expedieren, Verpacken und Verladen: Christi Himmelfahrt und Fronleichnam; 15. August, 26. Oktober und 8. Dezember, wenn diese Feiertage auf einen Donnerstag fallen. Stehen der 25. und 26. Dezember mit einem Sonntag in unmittelbarer Verbindung, gilt an einem dieser Tage die Ausnahme betreffend die vorgenannten Tätigkeiten.
  6. 6.Ziffer 6BestatterUnaufschiebbare Arbeiten, die zur Erfüllung der Tätigkeiten der Bestatter notwendig sind.
  7. 7.Ziffer 7TierkörperverwertungEinsammeln, Transport und Verarbeitung von verendeten Tieren, Tierkörperteilen, Schlachtabfällen, sonstigen tierischen Abfällen, Waren animalischer Herkunft, Blut und dergleichen bis zum lagerfähigen Endprodukt zwecks Aufarbeitung des sonst ohne Gefahr des Verderbens nicht zu verarbeitenden Abfalles.
  8. 8.Ziffer 8AbdeckerUnaufschiebbare Arbeiten, die zur Erfüllung der sanitätspolizeilichen Vorschriften notwendig sind.
  9. 9.Ziffer 9Schädlingsbekämpfung (Desinfektion)Die Schädlingsbekämpfung (Desinfektion), soweit sich diese Arbeiten während des regelmäßigen Arbeitsablaufes des Auftraggeberbetriebes oder einer öffentlichen Stelle nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen und infolge ihres Umfanges nicht bis spätestens Samstag 15 Uhr abgeschlossen werden können.
  10. 10.Ziffer 10Ärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte und Dentisten Alle Tätigkeiten in der Ordination bzw. Betriebsstätte, die zur Aufrechterhaltung von im Rahmen der gesetzlichen Interessenvertretungen für dringende Fälle organisierten Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdiensten unbedingt erforderlich sind, durch Arbeitnehmer gemäß § 49 Abs. 2 und 3 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, bzw. § 24 Abs. 2 und 3 des Zahnärztegesetzes, BGBl. I Nr. 126/2005.Ärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte und Dentisten Alle Tätigkeiten in der Ordination bzw. Betriebsstätte, die zur Aufrechterhaltung von im Rahmen der gesetzlichen Interessenvertretungen für dringende Fälle organisierten Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdiensten unbedingt erforderlich sind, durch Arbeitnehmer gemäß Paragraph 49, Absatz 2, und 3 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. römisch eins Nr. 169, bzw. Paragraph 24, Absatz 2, und 3 des Zahnärztegesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 2005,.
  11. 10a.Ziffer 10 aGruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten im Sinne des § 52a des Ärztegesetzes 1998 bzw. des § 26 des ZahnärztegesetzesGruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten im Sinne des Paragraph 52 a, des Ärztegesetzes 1998 bzw. des Paragraph 26, des ZahnärztegesetzesAlle Tätigkeiten in Ordinationen bzw. Betriebsstätten und von diesen ausgehenden Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderlich sind.
  12. 11.Ziffer 11Aufbereitung von Medizinprodukten für den Operationsbereich Anlieferung in die Betriebsräumlichkeiten, Warenannahme, manuelle und maschinelle Reinigung, Freigabe, Kontrolle und Pflege sowie Reparaturaustausch, Packen, Chargenzusammenstellung, Sterilisieren, Freigeben, Kommissionieren und Ausliefern zu den Kunden (Instrumentenkreislauf).
XVI. Dienstleistungenrömisch XVI. Dienstleistungen
  1. 1.Ziffer einsPastorale Dienste in Einrichtungen der gesetzlich anerkannten ReligionsgesellschaftenTätigkeiten im Zusammenhang mit pastoralen Diensten im jeweils erforderlichen Ausmaß.
  2. 2.Ziffer 2Sozialdienste gemeinnütziger EinrichtungenDie unbedingt erforderliche Betreuung und Beratung von Personen, die auf Grund besonderer persönlicher, familiärer oder gesundheitlicher Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind oder einer besonderen Betreuung auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe bedürfen.
  3. 3.Ziffer 3FotografenFotografieren und Ausarbeiten der Aufnahmen bei Veranstaltungen und Ereignissen, die während der Wochenend- und Feiertagsruhe stattfinden und einem größeren Personenkreis zur Aufgabe von Bestellungen vorgelegt werden sollen.
  4. 4.Ziffer 4Rauchfangkehrer
    1. a)Litera aUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Feuerungsanlagen;
    2. b)Litera bArbeiten, die auf Grund der spezifischen Voraussetzungen in Betrieben mit Feuerungsanlagen nur zu einer gewissen Zeit und in einem ausgeführt werden müssen und teilweise nur während der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe vorgenommen werden können.
  5. 5.Ziffer 5Berufsdetektive, BewachungsgewerbeAlle Tätigkeiten, die zur Erfüllung der Aufträge (Beobachtung und Bewachung) notwendig sind und außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht durchgeführt werden können.
  6. 6.Ziffer 6Friseure
    1. a)Litera ain Badeanstalten an Samstagen während der Öffnungszeiten bis längstens 20 Uhr; in Hallenbädern an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr jeweils einschließlich der Abschluß- und Reinigungsarbeiten;
    2. b)Litera bauf Flugplätzen mit internationalem Linienverkehr und auf folgenden Bahnhöfen:Villach,Klagenfurt,Graz,Wien, Süd-, West- und Franz-Josefs-Bahnhof,Linz,Salzburg,Innsbruck,Bregenz,Feldkirchan Samstagen bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 13 Uhr jeweils einschließlich der Abschluß- und Reinigungsarbeiten.
  7. 7.Ziffer 7Immobilientreuhänder (§ 117 GewO 1994)Immobilientreuhänder (Paragraph 117, GewO 1994)
    1. a)Litera aDie Vermietung von Appartements, die dem Fremdenverkehr dienen;
    2. b)Litera bdie Durchführung von Mieter- und Wohnungseigentümerversammlungen;
    3. c)Litera can Samstagen bis 19 Uhr und an 15 Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr alle Tätigkeiten, die zur Herstellung des Konsenses bei Vermittlung von Bestandverträgen über Wohnungen und Geschäftsräume sowie bei Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken notwendig sind.
  8. 8.Ziffer 8Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Buchprüfer und SteuerberaterUnbedingt erforderliche Tätigkeiten zur Durchführung gesetzlicher Pflichtprüfungen durch angestellte Wirtschaftstreuhänder, Revisoren und Revisionsassistenten in der ersten Hälfte des Kalenderjahres.
  9. 9.Ziffer 9Ziviltechniker/innen, Ingenieurbüros gemäß § 134 Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, und akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen nach dem Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 28/2012Ziviltechniker/innen, Ingenieurbüros gemäß Paragraph 134, Gewerbeordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, und akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen nach dem Akkreditierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,
    1. a)Litera aAusführung von Tätigkeiten, die im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder im öffentlichen Interesse zufolge gesetzlicher Anordnung, soweit es die Aufgabenstellung erfordert, nur während des Wochenendes durchgeführt werden können;
    2. b)Litera bAusführung von Messungs- bzw. Vermessungsarbeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Bauwirtschaft stehen und bei denen nur während des Wochenendes meßtechnisch einwandfreie Ergebnisse erzielt werden können.
  10. 10.Ziffer 10Reparaturen
    1. a)Litera aReparaturen und Pannendienste an Kraftfahrzeugen
      1. aa)Sub-Litera, a, aUnaufschiebbare, unvorhersehbare und kurzfristige Arbeiten der Notdienste zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Kraftfahrzeugen, welche während der Fahrt auftreten oder vor Antritt der Fahrt festgestellt werden und die die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder die Betriebsfähigkeit (im Sinne des Kraftfahrgesetzes) beeinträchtigen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bunbedingt notwendiger Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges oder für die Verkehrssicherheit notwendig ist.
    2. b)Litera bInstallationsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Gas-, Wasserleitungs- und Elektroinstallationen.
    3. c)Litera cSende- und EmpfangsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen an
      1. aa)Sub-Litera, a, aSende- und Empfangsanlagen von Nachrichtenagenturen, für das Verkehrswesen, für öffentliche Dienste, Sicherheitsdienste und im Gesundheitswesen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bFunksende- und Funkempfangsanlagen zur Steuerung von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen;
      3. cc)Sub-Litera, c, cSendeanlagen und an für einen größeren Teilnehmerkreis eingerichteten Übertragungsanlagen zur Rundfunkversorgung.
    4. d)Litera dAufzugsanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen oder Gebrechen.
    5. e)Litera eRolltreppenanlagenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von unmittelbar auftretenden Störungen oder Gebrechen, sofern der Betrieb der Rolltreppenanlage öffentlichen Interessen dient.
    6. f)Litera fLandwirtschaftliche MaschinenUnaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen oder Gebrechen an landwirtschaftlichen Maschinen.
  11. 11.Ziffer 11Reinigung, SchneeräumungReinigungsarbeiten und Schneeräumung auf Verkehrsflächen und notwendige Arbeiten an Fassaden, soweit diese Arbeiten aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrstechnischen Gründen nicht außerhalb der Wochenend- oder Feiertagsruhe durchgeführt werden können.
  12. 12.Ziffer 12Umstellung öffentlicher UhrenDas Umstellen der öffentlichen Uhren zu Beginn und Ende der Sommerzeit auf Grund des Zeitzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 78/1976, an den in der jeweiligen Verordnung der Bundesregierung festgesetzten Samstagen oder Sonntagen.Das Umstellen der öffentlichen Uhren zu Beginn und Ende der Sommerzeit auf Grund des Zeitzählungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1976,, an den in der jeweiligen Verordnung der Bundesregierung festgesetzten Samstagen oder Sonntagen.
  13. 13.Ziffer 13WeihnachtsbeleuchtungAlle Tätigkeiten, die auf öffentlichen Verkehrsflächen auf Grund einer behördlichen Bewilligung
    1. a)Litera azur Montage der Weihnachtsbeleuchtung erforderlich sind, an den Samstagen und an zwei Sonntagen
    2. b)Litera bzur Demontage der Weihnachtsbeleuchtung erforderlich sind, an den Samstagen
    während der behördlich bewilligten Zeiträume.
  14. 14.Ziffer 14NotareUnaufschiebbare und vorübergehende Tätigkeiten
    1. a)Litera abei Durchführung eines gesetzlichen Auftrages oder einer im öffentlichen Interesse gelegenen Aufgabe;
    2. b)Litera bbei Erbringung notarieller Leistungen zur Befriedigung dringender Bedürfnisse der Parteien in außergewöhnlichen Fällen, wenn diese Leistungen außerhalb der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht erbracht werden können oder eine Verschiebung unzumutbar ist.
  15. 15.Ziffer 15Oesterreichische Nationalbank
    1. a)Litera aForschungs- und Erprobungsarbeiten durch die Oesterreichische Nationalbank zwecks Weiterentwicklung ihrer Banknoten;
    2. b)Litera bErfüllung dringender Aufgaben im öffentlichen Interesse, insbesondere solcher im Rahmen des „Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)“ sowie im Zusammenhang mit der Kooperation mit internationalen Organisationen zum Zweck der Wahrnehmung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen, wie die Teilnahme an Arbeitskonferenzen (Committees, Task Forces, Working Groups und ähnliche), Schulungen und dergleichen sowie die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und unbedingt notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Dienstreisen;
    3. c)Litera cAusrichtung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen und deren nötige Vorbereitung bzw. Nachbearbeitung, insbesondere die „Euro-Bus Tour“ und die „Euro-Bus Kids Tour“,
      1. aa)Sub-Litera, a, aan Samstagen bis 19 Uhr, wobei ein einzelner Arbeitnehmer insgesamt nur an höchstens zwölf Samstagen pro Jahr beschäftigt werden darf;
      2. bb)Sub-Litera, b, ban Sonn- und Feiertagen, wobei ein einzelner Arbeitnehmer insgesamt nur an höchstens acht solchen Tagen pro Jahr beschäftigt werden darf.
  16. 16.Ziffer 16Wahlenzu gesetzgebenden Körperschaften, Bundespräsidenten- und Gemeinderatswahlen, Wahlen zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Volksabstimmungen, Volksbegehren
Alle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren unbedingt notwendig sind.
  1. 17.Ziffer 17Überwachungstätigkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen Überwachung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen durch die gesetzlichen Interessenvertretungen, soweit dies zu deren gesetzlichen Aufgaben gehört.
  2. 17a.Ziffer 17 aBauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungskasseBaustellenkontrollen zur Durchführung von Erhebungen über die Einhaltung der Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, und der einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes – AVRAG, BGBl. Nr. 459/1993.Baustellenkontrollen zur Durchführung von Erhebungen über die Einhaltung der Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, und der einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes – AVRAG, Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1993,.
  3. 18.Ziffer 18Kreditunternehmungen und deren Rechenzentren Unaufschiebbare Rechnungs- und Postarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses in den hiefür zuständigen organisatorischen Einheiten am 1. und 6. Jänner.
  4. 19.Ziffer 19Banken im Internationalen Zentrum WienBankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.Bankgeschäfte im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, des Bankwesengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, an jenen Feiertagen, die nach den bei den internationalen Organisationen geltenden Regelungen als Werktag anzusehen sind.
  5. 20.Ziffer 20KreditkartenunternehmenDie Kontrolle, Überprüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung von Kreditkartenumsätzen, die Entgegennahme von Verlust- und Diebstahlsanzeigen von Kreditkarten einschließlich der entsprechenden Abhilfemaßnahmen.
  6. 21.Ziffer 21Verwertungsgesellschaften im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006, BGBl. I Nr. 9 Tätigkeiten zur Erfassung von Daten über Aufführungen und Sendungen sowie Kontrolltätigkeiten im Außendienst zu diesem Zweck.Verwertungsgesellschaften im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 9 Tätigkeiten zur Erfassung von Daten über Aufführungen und Sendungen sowie Kontrolltätigkeiten im Außendienst zu diesem Zweck.
  7. 22.Ziffer 22Vereine zur Förderung der Verkehrssicherheit, die gemäß § 130 Abs. 2 Z II Z 6 Kraftfahrgesetz 1967 im Kraftfahrbeirat vertreten sindVereine zur Förderung der Verkehrssicherheit, die gemäß Paragraph 130, Absatz 2, Z römisch II Ziffer 6, Kraftfahrgesetz 1967 im Kraftfahrbeirat vertreten sindJournaldienst in der Zentrale durch einen Mitarbeiter an Wochenenden und Feiertagen, an denen auf Grund der bisherigen Erfahrungen ein erhöhtes Verkaufsaufkommen zu erwarten ist, insbesondere zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten.
  8. 23.Ziffer 23Betrieb eines Call CentersEntgegennahme und Weiterleitung telefonischer Notrufe, Aufträge, Anfragen, Informationen und entsprechendes Telefonservice für alle gesetzlich erlaubten Tätigkeiten.
  9. 24.Ziffer 24Bank- und BörsegeschäfteFolgende Tätigkeiten, soweit sie nicht an Werktagen vorgenommen werden können, an allen Feiertagen, die in den Zeitraum von Montag bis Freitag fallen, mit Ausnahme des 1. Jänner und des 25. Dezember:
    1. a)Litera aEilzahlungsverkehr im internationalen Konnex;
    2. b)Litera bGroßbetragszahlungsverkehr;
    3. c)Litera cnicht schaltermäßiger Geld- und Devisenhandel;
    4. d)Litera dWertpapier- und Derivatehandel;
    5. e)Litera eAnbieten und Durchführen von Tätigkeiten im Rahmen der Leitung und Verwaltung von Börsen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapier- und Derivatehandel erforderlich sind.
  10. 25.Ziffer 25Betrieb eines Call-ShopsGeschäftsvermittlung in Form der Vermittlung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen mit zugehöriger Beratung und Betreuung zwischen befugten Betreibern und Kunden.
  11. 26.Ziffer 26Fußpfleger, Kosmetiker und MasseureAlle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Gäste oder Kunden erforderlich sind, in Hotels sowie in Wellnessbetrieben, soweit sie nicht bereits durch Abschnitt XIII Z 6 erfasst werden (Fitnessstudios, Solarien, Sonnenbäder und vergleichbare Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen).Alle Tätigkeiten, die zur Betreuung der Gäste oder Kunden erforderlich sind, in Hotels sowie in Wellnessbetrieben, soweit sie nicht bereits durch Abschnitt römisch XIII Ziffer 6, erfasst werden (Fitnessstudios, Solarien, Sonnenbäder und vergleichbare Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen).
  12. 27.Ziffer 27Betrieb eines WetterdienstesDie zur Aufrechterhaltung des Betriebes unbedingt erforderlichen Tätigkeiten zur Beschaffung (Aufbringung), Verarbeitung, Analyse und Freigabe von Wetter- und Umweltdaten.
  13. 28.Ziffer 28Besuchsmittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe
    1. a)Litera aDie unbedingt erforderliche Vorbereitung der persönlichen Kontakte des Kindes zu dem Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt;
    2. b)Litera bdie Verständigung mit Eltern und Kind über die konkrete Ausübung der persönlichen Kontakte sowie die Vermittlung bei Konflikten;
    3. c)Litera c die Teilnahme an der Übergabe des Kindes an den Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, und an der Rückgabe des Kindes an den anderen Elternteil;
    4. d)Litera ddie Anleitung der Eltern zur Abwicklung der Übergabe und Rückgabe des Kindes, wenn diese Anleitung außerhalb der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe nicht möglich ist;
    5. e)Litera edie Kontaktaufnahme und die Kontaktbeobachtung im Rahmen von Erhebungen aufgrund eines richterlichen Auftrags oder infolge besonderer Lebensumstände, wie etwa Fremdunterbringung des Kindes oder auswärtiger Wohnumgebung des Elternteils, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
  14. 29.Ziffer 29Sozialpädagogische Betreuung von Insass/innen in Einrichtungen des Straf- und Maß-nahmenvollzuges (Jugendliche und junge Erwachsene) durch Sozialpädagog/innen
    1. a)Litera adie zur Prävention von Krisensituationen bzw. zur Unterstützung in akuten Krisen mit dem Ziel der Vermeidung von Selbst- und Fremdbeschädigungen notwendige sozialpädagogische Betreuung;
    2. b)Litera bdie Ermöglichung von Sozialkontakten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen zur Stärkung sozialer Kompetenzen insbesondere familiärer sozialer Bindungen;
    3. c)Litera c die Lernbetreuung zur Förderung von Kompetenzen, die eine Resozialisierung begünstigen;
    4. d)Litera ddie Durchführung freizeitpädagogischer Aktivitäten zur Unterstützung der Rehabilitation und Reintegration.
  15. 30.Ziffer 30Expert/innen in der Justiz gemäß § 2 Abs. 5a des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, BGBl. I Nr. 101/2008, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig istExpert/innen in der Justiz gemäß Paragraph 2, Absatz 5 a, des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2008,, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig ist
    1. a)Litera adie notwendige Beratung von Justiz- und Exekutivorganen während Hausdurchsuchungen, die während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden müssen bzw. mit Beginn der Wochenend- und Feiertagsruhe nicht unterbrochen werden können oder auf Grund der sich ergebenden Ermittlungsergebnisse zeitlich in die Wochenend- und Feiertagsruhe hinein ausgedehnt werden müssen;
    2. b)Litera bdie notwendige Teilnahme an Vorbesprechungen zu Hausdurchsuchungen, die auf Grund des Termins der Hausdurchsuchung während der Wochenend- und Feiertagsruhe stattfinden müssen.
XVII. Handelrömisch XVII. Handel(Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/1997)Anmerkung, Ziffer eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 1997,)
  1. 1a.Ziffer eins aInventurarbeiten an SamstagenArbeiten zur Erstellung und Überprüfung von
    1. a)Litera aInventuren zum Ende eines Kalender(Wirtschafts)jahres
    2. b)Litera bÜbergabe- bzw. Übernahmeinventuren einmal im Kalender(Wirtschafts)jahr
    3. c)Litera cInventuren auf Grund behördlicher Anordnung
    4. d)Litera dInventuren in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (wie Einbruch, Elementarereignisse)an Samstagen bis 20.00 Uhr.
  2. 2.Ziffer 2Verkaufstätigkeiten an Sonn- und FeiertagenDer Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden
    1. a)Litera ain Theatern, Varietes,Kabaretts und Zirkussen (XIV/1a);
    2. b)Litera bin Lichtspieltheatern (XIV/3);
    3. c)Litera cbei Konzerten und musikalischen Veranstaltungen (XIV/1b);
    4. d)Litera dbei Kongressen, kongreßähnlichen Veranstaltungen und Konferenzen (XIII/11);
    5. e)Litera ein Museen und Ausstellungen (XIV/1c);
    6. f)Litera fin Freibädern, Hallenbädern, Wannen- und Brausebädern, Saunabetrieben und Erholungszentren (XIII/6);
    7. g)Litera gbei Sport- und Freizeitveranstaltungen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen und auf Campingplätzen (XIII/7 und 9);
    8. h)Litera hin Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) und Kuranstalten (XV/1);
    9. i)Litera ibei Seilbahnen (XI/1e);
    10. j)Litera jin Verkaufsstellen für Devotionalien in Wallfahrtsorten;
    11. k)Litera kin Andenkenläden, Verkaufsstellen für Süßwaren;
    12. l)Litera lin Trafiken, soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, von der Monopolverwaltungsstelle Verschleißzeiten in Zeiten der Arbeitsruhe festgelegt sind;in Trafiken, soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, von der Monopolverwaltungsstelle Verschleißzeiten in Zeiten der Arbeitsruhe festgelegt sind;
    13. m)Litera mdas Feilbieten im Umherziehen gemäß den §§ 53 Abs. 1 und 53a GewO 1994das Feilbieten im Umherziehen gemäß den Paragraphen 53, Absatz eins und 53a GewO 1994
  3. 3.Ziffer 3BlumengroßhandelDie unbedingt notwendigen Tätigkeiten im erforderlichen Zeitausmaß zur Verhütung der Gefahr des Verderbens von Blumen einschließlich der Zustellung an Betriebe im Sinne des Abschnittes I Z 2 lit. c.Die unbedingt notwendigen Tätigkeiten im erforderlichen Zeitausmaß zur Verhütung der Gefahr des Verderbens von Blumen einschließlich der Zustellung an Betriebe im Sinne des Abschnittes römisch eins Ziffer 2, Litera c,
  4. 4.Ziffer 4ChristbaumverkaufAn Sonntagen in der Zeit vom 12. bis 24. Dezember zwischen 8 und 20 Uhr und den vorhergehenden Samstagen bis 20 Uhr.
  5. 5.Ziffer 5Lebensmittelhandel
    1. a)Litera aEin- und Ausladen, Befördern, Manipulieren, Kommissionieren und Magazinieren von Obst und Gemüse;
    2. b)Litera bdie unbedingt notwendigen Tätigkeiten zur Verhütung des Verderbens oder der Wertminderung von sonstigen rasch verderblichen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten im erforderlichen Zeitausmaß.
  6. 6.Ziffer 6KraftfahrzeughandelÜberstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen an Samstagen bis 18 Uhr.
  7. 7.Ziffer 7MineralölgroßhandelAlle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausnahme für Zustelldienste der Mineralölwirtschaft (XI/9) unbedingt erforderlich sind.
  8. 8.Ziffer 8AntiquitätenmessenVerkauf von Antiquitäten im Rahmen von Antiquitätenmessen.
  9. 9.Ziffer 9Vorführung von Großmaschinen und Fertigungsstraßen Vorführung schwer transportierbarer Großmaschinen und Fertigungsstraßen auf dem Werksgelände des Ausstellers bzw. des Erzeugers im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 17 ARG.Vorführung von Großmaschinen und Fertigungsstraßen Vorführung schwer transportierbarer Großmaschinen und Fertigungsstraßen auf dem Werksgelände des Ausstellers bzw. des Erzeugers im Zusammenhang mit Messen im Sinne des Paragraph 17, ARG.

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