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Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld (Arbeitsbescheinigungsverordnung - ABVO)
StF: BGBl. Nr. 301/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 46 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld (Arbeitsbescheinigungsverordnung - ABVO)
StF: BGBl. Nr. 301/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 46 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet: