AlVG-Auszahlungsverordnung (AZV) Fundstelle

AlVG-Auszahlungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung - AZV)
StF: BGBl. II Nr. 470/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 54 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 und des § 2 Abs. 1 des Überbrückungshilfengesetzes (ÜHG), BGBl. Nr. 174/1963, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung - AZV)
StF: BGBl. II Nr. 470/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 54 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 und des § 2 Abs. 1 des Überbrückungshilfengesetzes (ÜHG), BGBl. Nr. 174/1963, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

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