§ 6 AZV

AlVG-Auszahlungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung), BGBl. Nr. 60/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 978/1994 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung), BGBl. Nr. 60/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 978/1994 außer Kraft.

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