§ 3 AliqVO (weggefallen)

Aliquotierungsverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
Die aliquoten Aufwendungen für die Landestechnologiefördermittel§ 3 AliqVO (§ 22b Abs. 6 ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009 zu berücksichtigen sind, betragen 0,156 Cent/kWhseit 01.01.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
Die aliquoten Aufwendungen für die Landestechnologiefördermittel§ 3 AliqVO (§ 22b Abs. 6 ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009 zu berücksichtigen sind, betragen 0,156 Cent/kWhseit 01.01.2011 weggefallen.

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