§ 2 AliqVO (weggefallen)

Aliquotierungsverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
§ 2 AliqVO. Die aliquoten Aufwendungen für Ausgleichsenergie (§ 21 Z 3

ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung

des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009

zu berücksichtigen sind, betragen

1seit 01.01.2011 weggefallen. für Windkraftanlagen .......................... 0,765 Cent/kWh,

2. für übrige Ökostromanlagen gemäß

§ 10 Z 4 ÖSG .................................. 0,091 Cent/kWh.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
§ 2 AliqVO. Die aliquoten Aufwendungen für Ausgleichsenergie (§ 21 Z 3

ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung

des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009

zu berücksichtigen sind, betragen

1seit 01.01.2011 weggefallen. für Windkraftanlagen .......................... 0,765 Cent/kWh,

2. für übrige Ökostromanlagen gemäß

§ 10 Z 4 ÖSG .................................. 0,091 Cent/kWh.

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