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Legende:
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ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung
des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009
zu berücksichtigen sind, betragen
1seit 01.01.2011 weggefallen. für Windkraftanlagen .......................... 0,765 Cent/kWh,
2. für übrige Ökostromanlagen gemäß
§ 10 Z 4 ÖSG .................................. 0,091 Cent/kWh.
ÖSGweggefallen) für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 ÖSG, die bei der Bestimmung
des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens für das Kalenderjahr 2009
zu berücksichtigen sind, betragen
1seit 01.01.2011 weggefallen. für Windkraftanlagen .......................... 0,765 Cent/kWh,
2. für übrige Ökostromanlagen gemäß
§ 10 Z 4 ÖSG .................................. 0,091 Cent/kWh.