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Legende:
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(2) § 1 Z 4 und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2009 treten mit 1. April 2009 in Kraft und sind erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2009 anzuwenden.
(3) § 3 Position II.5. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2013 ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden.
(2) § 1 Z 4 und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2009 treten mit 1. April 2009 in Kraft und sind erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2009 anzuwenden.
(3) § 3 Position II.5. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2013 ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden.