§ 2 AlkangVO (weggefallen)

Alkoholangabenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Getränke, bei deren Kennzeichnung des Alkoholgehaltes die Abweichungen nicht dieser Verordnung, aber den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, und die vor dem 31§ 2 AlkangVO seit 31.12.2018 weggefallen. Dezember 1997 verpackt und gekennzeichnet worden sind, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 28.05.1997 bis 31.12.2018
Getränke, bei deren Kennzeichnung des Alkoholgehaltes die Abweichungen nicht dieser Verordnung, aber den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, und die vor dem 31§ 2 AlkangVO seit 31.12.2018 weggefallen. Dezember 1997 verpackt und gekennzeichnet worden sind, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.

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