§ 13 AnmG

Anmeldegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1962 bis 31.12.9999

Gegenstände des Hausrates im Sinne dieses Bundesgesetzes sind ausschließlich: Abwaschen, Anrichten, Bänke, Beleuchtungskörper, Betten, Schlafmöbel, Bettzeuge, Blockeiskästen, Buffets, Kredenzen, Büromöbel, elektrische Geräte, Gardinen, Gartenmöbel, Gasgeräte, Herde, Karniesen, Kästen und Schränke aller Art, Kleiderständer, Koffer- und Schirmständer, Kohlenkisten, Nähmaschinen, Öfen, Paravents, Regale, Servierwagen, Sitzmöbel, Spiegel, Teppiche, Vorleger, Brücken und Läufer, Tische, Uhren, Wand- und Kleiderablagen Waschstockerln, ferner Haus-, Tisch- und Bettwäsche sowie Geschirr, Besteck und sonstiger kleiner Hausrat.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1962 bis 31.12.9999

Gegenstände des Hausrates im Sinne dieses Bundesgesetzes sind ausschließlich: Abwaschen, Anrichten, Bänke, Beleuchtungskörper, Betten, Schlafmöbel, Bettzeuge, Blockeiskästen, Buffets, Kredenzen, Büromöbel, elektrische Geräte, Gardinen, Gartenmöbel, Gasgeräte, Herde, Karniesen, Kästen und Schränke aller Art, Kleiderständer, Koffer- und Schirmständer, Kohlenkisten, Nähmaschinen, Öfen, Paravents, Regale, Servierwagen, Sitzmöbel, Spiegel, Teppiche, Vorleger, Brücken und Läufer, Tische, Uhren, Wand- und Kleiderablagen Waschstockerln, ferner Haus-, Tisch- und Bettwäsche sowie Geschirr, Besteck und sonstiger kleiner Hausrat.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten