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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Gebühren im Bereich des Amateurfunks (Amateurfunkgebührenverordnung - AFGV)
StF: BGBl. II Nr. 125/1999
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Gebühren im Bereich des Amateurfunks (Amateurfunkgebührenverordnung - AFGV)
StF: BGBl. II Nr. 125/1999
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: