§ 18 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsAllgemeine Grundlagen,
    2. 2.Ziffer 2Grundlagen der Gleichstromtechnik,
    3. 3.Ziffer 3Grundlagen der Wechselstromtechnik,
    4. 4.Ziffer 4Grundlagen der Dreiphasenwechselstromtechnik,
    5. 5.Ziffer 5Messtechnik,
    6. 6.Ziffer 6Grundlagen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen.
  2. (2)Absatz 2Das Verwenden von Rechenbehelfen und Tabellen ist zulässig.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
§ 18 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsAllgemeine Grundlagen,
    2. 2.Ziffer 2Grundlagen der Gleichstromtechnik,
    3. 3.Ziffer 3Grundlagen der Wechselstromtechnik,
    4. 4.Ziffer 4Grundlagen der Dreiphasenwechselstromtechnik,
    5. 5.Ziffer 5Messtechnik,
    6. 6.Ziffer 6Grundlagen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen.
  2. (2)Absatz 2Das Verwenden von Rechenbehelfen und Tabellen ist zulässig.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
§ 18 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

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