§ 18 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
§ 18 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Allgemeine Grundlagen,

2.

Grundlagen der Gleichstromtechnik,

3.

Grundlagen der Wechselstromtechnik,

4.

Grundlagen der Dreiphasenwechselstromtechnik,

5.

Messtechnik,

6.

Grundlagen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen und Tabellen ist zulässigseit 01.08.2015 weggefallen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
§ 18 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Allgemeine Grundlagen,

2.

Grundlagen der Gleichstromtechnik,

3.

Grundlagen der Wechselstromtechnik,

4.

Grundlagen der Dreiphasenwechselstromtechnik,

5.

Messtechnik,

6.

Grundlagen elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen und Tabellen ist zulässigseit 01.08.2015 weggefallen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.

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