§ 17 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsWerkstoffkunde und Arbeitsverfahren,
    2. 2.Ziffer 2Element-e des Maschinenbaus und Elektroanlagenbaus,
    3. 3.Ziffer 3Grundlagen der Elektrotechnik,
    4. 4.Ziffer 4Grundlagen der Elektronik und Digitaltechnik,
    5. 5.Ziffer 5Grundlagen der Prozessleittechnik (Steuerungen, Regelungen),
    6. 6.Ziffer 6elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen,
    7. 7.Ziffer 7Prüf- und Messtechnik.
  2. (2)Absatz 2Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich mindestens vier Aufgaben zu stellen.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
§ 17 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsWerkstoffkunde und Arbeitsverfahren,
    2. 2.Ziffer 2Element-e des Maschinenbaus und Elektroanlagenbaus,
    3. 3.Ziffer 3Grundlagen der Elektrotechnik,
    4. 4.Ziffer 4Grundlagen der Elektronik und Digitaltechnik,
    5. 5.Ziffer 5Grundlagen der Prozessleittechnik (Steuerungen, Regelungen),
    6. 6.Ziffer 6elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen,
    7. 7.Ziffer 7Prüf- und Messtechnik.
  2. (2)Absatz 2Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich mindestens vier Aufgaben zu stellen.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.
§ 17 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen.

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