§ 11 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
§ 11 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Zwischenprüfung kann wiederholt werdenseit 01.08.2015 weggefallen.

(2) Die Wiederholungsprüfung ist auf die mit “Nicht genügend” bewerteten Gegenstände zu beschränken.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
§ 11 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Zwischenprüfung kann wiederholt werdenseit 01.08.2015 weggefallen.

(2) Die Wiederholungsprüfung ist auf die mit “Nicht genügend” bewerteten Gegenstände zu beschränken.

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