§ 5 MTGV (weggefallen)

Grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 21. März 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, BGBl. II Nr. 90/2004, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2004,, außer Kraft.
§ 5 MTGV seit 25.05.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 21.03.2010 bis 25.05.2022
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 21. März 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, BGBl. II Nr. 90/2004, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2004,, außer Kraft.
§ 5 MTGV seit 25.05.2022 weggefallen.

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