§ 5 MTGV (weggefallen)

Grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 21§ 5 MTGV seit 25.05.2022 weggefallen. März 2010 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, BGBl. II Nr. 90/2004, außer Kraft.

Stand vor dem 25.05.2022

In Kraft vom 21.03.2010 bis 25.05.2022
(1) Diese Verordnung tritt mit 21§ 5 MTGV seit 25.05.2022 weggefallen. März 2010 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, BGBl. II Nr. 90/2004, außer Kraft.

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