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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben im Bereich des Arbeitsmarktservice gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (AMS-Buchhaltungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 338/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben im Bereich des Arbeitsmarktservice gemäß § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes (AMS-Buchhaltungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 338/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen verordnet: