Anl. 1 AltlsanG

Altlastensanierungsgesetz

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Fassung gültig ab 01.01.2025

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß § 2 Z 14Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß Paragraph 2, Ziffer 14,

Anlage 1

Anforderungen anAbfälle mit hohem biogenen Anteil sind die beitragsfreie Rekultivierungsschichtnachfolgend in Tabelle 1 und (mit den angegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüsselnummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß der Abfallverzeichnisverordnung 2020. Teilmengen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil.

Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil

Schlüssel-nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifizierung

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse

12301

Wachse (pflanzliche und tierische)

125

Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten

12501

Inhalt von Fettabscheidern

12503

Öl-, Fett- und Wachsemulsionen

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17104

Holzschleifstäube und -schlämme

17104 01

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz

17104 02

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17104 03

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17114

Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung

17115

Spanplattenabfälle

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17202

Bau- und Abbruchholz 1)

17202 01

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz

17202 02

Bau- und Abbruchholz – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17202 03

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17218

Holzabfälle, organisch behandelt (zB ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen)

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

184

Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung

18401

Rückstände aus der Papiergewinnung ohne Altpapieraufbereitung

187

Papier- und Pappeabfälle

18702

Papier und Pappe, beschichtet

19

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

199

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

19909

Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)

94

Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

947

Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung (ausgenommen Schlämme)

94705

Inhalte aus Fettfängen

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94902

Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken

1) Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].

Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)Anmerkungen zu Tabelle 1:

Der Gehalt an organischerFeststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90%) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei Gruppen von Abfällen unterscheiden:

Gruppe 1:

Die folgenden Abfälle leiten sich direkt oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:

17104, 17104 01, 17104 02, 17104 03, 17114, 17115, 17202, 17202 01, 17202 02, 17202 03, 17218, 18401, 94902

Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch gebundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.

Gruppe 2:

Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz nimmtliegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg).

12301, 12501, 12503, 19909, 94705

Gruppe 3:

Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, dennoch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50% (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25%).

18702

Die nachfolgend in der Tabelle 2 mit zunehmender Tiefe abder fünfstelligen Schlüsselnummer des Abfallverzeichnisses angeführten Abfälle hohen biogenen Anteils (Aufbau einer naturnahen Bodenschichtungmit den angegebenen Einschränkungen) sind, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist, als Abfälle mit hohem biogenen Anteil zu qualifizieren:

Tabelle 2: Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist

Schlüssel-nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifizierung

11

Nahrungs- und Genussmittelabfälle

111

Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion

11102

überlagerte Lebensmittel

11103

Spelze, Spelzen- und Getreidestaub

11104

Würzmittelrückstände

11110

Melasse

11111

Teig

11112

Rübenschnitzel, Rübenschwänze

114

Abfälle aus der Genussmittelproduktion

11401

Überlagerte Genussmittel

11402

Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen

11404

Malztreber, Malzkeime, Malzstaub

11405

Hopfentreber

11406

Ausputz- und Schwimmgerste

11415

Trester

11416

Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände)

11417

Fabrikationsrückstände von Tee

11418

Fabrikationsrückstände von Kakao

11419

Hefe und hefeähnliche Rückstände

11423

Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion

117

Abfälle aus der Futtermittelproduktion

11701

Futtermittel

11702

überlagerte Futtermittel

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

121

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Öle

12101

Ölsaatenrückstände

12102

verdorbene Pflanzenöle

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse

12302

Fette (zB Frittieröle)

127

Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette

12702

Schlamm aus der Speisefettproduktion

12703

Schlamm aus der Speiseölproduktion

12704

Zentrifugenschlamm

129

Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Fette

12901

Bleicherde, ölhaltig

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17101

Rinde aus der Be- und Verarbeitung

17102

Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

17103

Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17201

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

17201 01

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz

17201 02

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17201 03

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17203

Holzwolle

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

181

Abfälle aus der Zellstoffherstellung

18101

Rückstände aus der Zellstoffherstellung

19

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

199

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

19901

Stärkeschlamm

19903

Gelatineabfälle

19904

Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion

19905

Rückstände aus der Maisstärkeproduktion

19906

Rückstände aus der Reisstärkeproduktion

19911

Darmabfälle aus der Verarbeitung

53

Abfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen und Desinfektionsmitteln

535

Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen

53504

Trester von Heilpflanzen

91

Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle

916

Marktabfälle

91601

Viktualienmarkt-Abfälle

917

Grünabfälle

91701

Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen

92

Abfälle, die für die biologische Verwertung geeignet sind

921

Hochwertige Abfälle für die biologische Verwertung, ausschließlich pflanzlicher Herkunft

92105 68

Holz, aus der Verarbeitung von unbehandeltem Holz

94

Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94901

Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut)

Anmerkungen zu Tabelle 2:

Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und folgende Werte (bestimmt nach Absiebung auf 11,2 mm) werden nicht überschrittenenthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwasserstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:

___________________________________________________________________Gruppe 1:

TOC im Eluat mit

Schichttiefe TOC gesamt Flüssig-Fest-Verhältnis

„Natives“ biologisches Material, d.h. Pflanzen, Pflanzenteile (l/sinklusive Extraktionsrückstände) = 10

___________________________________________________________________

in den obersten 60 cm durchschnittlich 500 mg/kg TM

höchstens 5% der

Trockenmasse (TM)

___________________________________________________________________

von 60 bis 120 cm durchschnittlich 200 mg/kg TM

höchstens 3% der TM

___________________________________________________________________

ab 120 cm maximal 0,7% der TM 200 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Organische Gesamtgehalte (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

Summe Kohlenwasserstoffe (KW) 50 mg/kg TM für Material mit

einem TOC von

weniger als

0,5 Masse-%

___________________________________

100 mg/kg TM für Material mit

einem TOC von

0,5 bis 2 Masse-%

___________________________________

200 mg/kg TM für Material mit

einem TOCtierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffanteil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von mehr

Zellulose/Lignin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkörper). Ein „antropogener“ Anteil ist gering (allenfalls als 2 Masse-%

___________________________________________________________________

Summe der polyzyklischen

aromatischen Kohlenwasserstoffe

(PAK - 16 EPA-Verbindungen) *1)

bezogen auf Trocknung bei

30 Grad C 2 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Benzo[a]pyren 0,2 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Schwermetalle bestimmt aus dem Königswasseraufschluss (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

Arsen (As) 30 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Blei (Pb) 100 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cadmium (Cd) 1,1 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Chrom gesamt (Cr ges.) 90 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Kupfer (Cu) 60 mg/kg TM

...................................................................

bei pH-Wert der Erde >= 7 90 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Nickel (Ni) 55 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Quecksilber (Hg) 0,7 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Kupfer (Cu) 60 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Zink (Zn) 300 mg/kg TM

...................................................................

bei pH-Wert der Erde >= 7 450 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Eluat mit Flüssig-Fest-Verhältnis (l/s) = 10 (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

As 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Pb 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cd 0,03 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cr ges. 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cu 0,6 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Ni 0,6 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Hg 0,01 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Zn 18 mg/kg TM

___________________________________________________________________

KW 5 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Extrahierbare organische

Halogenverbindungen (EOX) 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________ *1) Von der US-amerikanischen Umweltschutzagentur (Environmental Protection Agency) erstellte Liste von 16 LeitverbindungenVerunreinigung aus der Sammlung).

11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201, 17201 01, 17201 02, 17201 03, 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 92105 68, 94901

Gruppe der Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (Naphthalin, Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Indeno-(1,2,3-c,d)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen2:

Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und Benzo(g,h,i)perylentierische Stoffe: Der Feststoffanteil dieser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorganischer) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten.

11102, 11110,11111, 11401, 11701, 11702,12702, 12703, 12704

Gruppe 3:

Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist.

12901

Stand vor dem 30.06.2009

In Kraft vom 01.01.2001 bis 30.06.2009
Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß § 2 Z 14Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß Paragraph 2, Ziffer 14,

Anlage 1

Anforderungen anAbfälle mit hohem biogenen Anteil sind die beitragsfreie Rekultivierungsschichtnachfolgend in Tabelle 1 und (mit den angegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüsselnummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß der Abfallverzeichnisverordnung 2020. Teilmengen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil.

Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil

Schlüssel-nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifizierung

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse

12301

Wachse (pflanzliche und tierische)

125

Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten

12501

Inhalt von Fettabscheidern

12503

Öl-, Fett- und Wachsemulsionen

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17104

Holzschleifstäube und -schlämme

17104 01

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz

17104 02

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17104 03

Holzschleifstäube und –schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17114

Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung

17115

Spanplattenabfälle

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17202

Bau- und Abbruchholz 1)

17202 01

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz

17202 02

Bau- und Abbruchholz – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17202 03

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17218

Holzabfälle, organisch behandelt (zB ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen)

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

184

Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung

18401

Rückstände aus der Papiergewinnung ohne Altpapieraufbereitung

187

Papier- und Pappeabfälle

18702

Papier und Pappe, beschichtet

19

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

199

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

19909

Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)

94

Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

947

Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung (ausgenommen Schlämme)

94705

Inhalte aus Fettfängen

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94902

Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken

1) Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].

Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)Anmerkungen zu Tabelle 1:

Der Gehalt an organischerFeststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90%) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei Gruppen von Abfällen unterscheiden:

Gruppe 1:

Die folgenden Abfälle leiten sich direkt oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:

17104, 17104 01, 17104 02, 17104 03, 17114, 17115, 17202, 17202 01, 17202 02, 17202 03, 17218, 18401, 94902

Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch gebundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.

Gruppe 2:

Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz nimmtliegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg).

12301, 12501, 12503, 19909, 94705

Gruppe 3:

Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, dennoch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50% (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25%).

18702

Die nachfolgend in der Tabelle 2 mit zunehmender Tiefe abder fünfstelligen Schlüsselnummer des Abfallverzeichnisses angeführten Abfälle hohen biogenen Anteils (Aufbau einer naturnahen Bodenschichtungmit den angegebenen Einschränkungen) sind, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist, als Abfälle mit hohem biogenen Anteil zu qualifizieren:

Tabelle 2: Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist

Schlüssel-nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifizierung

11

Nahrungs- und Genussmittelabfälle

111

Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion

11102

überlagerte Lebensmittel

11103

Spelze, Spelzen- und Getreidestaub

11104

Würzmittelrückstände

11110

Melasse

11111

Teig

11112

Rübenschnitzel, Rübenschwänze

114

Abfälle aus der Genussmittelproduktion

11401

Überlagerte Genussmittel

11402

Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen

11404

Malztreber, Malzkeime, Malzstaub

11405

Hopfentreber

11406

Ausputz- und Schwimmgerste

11415

Trester

11416

Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extraktionsrückstände)

11417

Fabrikationsrückstände von Tee

11418

Fabrikationsrückstände von Kakao

11419

Hefe und hefeähnliche Rückstände

11423

Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion

117

Abfälle aus der Futtermittelproduktion

11701

Futtermittel

11702

überlagerte Futtermittel

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

121

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Öle

12101

Ölsaatenrückstände

12102

verdorbene Pflanzenöle

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse

12302

Fette (zB Frittieröle)

127

Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette

12702

Schlamm aus der Speisefettproduktion

12703

Schlamm aus der Speiseölproduktion

12704

Zentrifugenschlamm

129

Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Fette

12901

Bleicherde, ölhaltig

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17101

Rinde aus der Be- und Verarbeitung

17102

Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

17103

Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17201

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

17201 01

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz

17201 02

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17201 03

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17203

Holzwolle

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

181

Abfälle aus der Zellstoffherstellung

18101

Rückstände aus der Zellstoffherstellung

19

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

199

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte

19901

Stärkeschlamm

19903

Gelatineabfälle

19904

Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion

19905

Rückstände aus der Maisstärkeproduktion

19906

Rückstände aus der Reisstärkeproduktion

19911

Darmabfälle aus der Verarbeitung

53

Abfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen und Desinfektionsmitteln

535

Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen

53504

Trester von Heilpflanzen

91

Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle

916

Marktabfälle

91601

Viktualienmarkt-Abfälle

917

Grünabfälle

91701

Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF entsprechen

92

Abfälle, die für die biologische Verwertung geeignet sind

921

Hochwertige Abfälle für die biologische Verwertung, ausschließlich pflanzlicher Herkunft

92105 68

Holz, aus der Verarbeitung von unbehandeltem Holz

94

Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94901

Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut)

Anmerkungen zu Tabelle 2:

Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und folgende Werte (bestimmt nach Absiebung auf 11,2 mm) werden nicht überschrittenenthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwasserstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:

___________________________________________________________________Gruppe 1:

TOC im Eluat mit

Schichttiefe TOC gesamt Flüssig-Fest-Verhältnis

„Natives“ biologisches Material, d.h. Pflanzen, Pflanzenteile (l/sinklusive Extraktionsrückstände) = 10

___________________________________________________________________

in den obersten 60 cm durchschnittlich 500 mg/kg TM

höchstens 5% der

Trockenmasse (TM)

___________________________________________________________________

von 60 bis 120 cm durchschnittlich 200 mg/kg TM

höchstens 3% der TM

___________________________________________________________________

ab 120 cm maximal 0,7% der TM 200 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Organische Gesamtgehalte (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

Summe Kohlenwasserstoffe (KW) 50 mg/kg TM für Material mit

einem TOC von

weniger als

0,5 Masse-%

___________________________________

100 mg/kg TM für Material mit

einem TOC von

0,5 bis 2 Masse-%

___________________________________

200 mg/kg TM für Material mit

einem TOCtierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffanteil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von mehr

Zellulose/Lignin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkörper). Ein „antropogener“ Anteil ist gering (allenfalls als 2 Masse-%

___________________________________________________________________

Summe der polyzyklischen

aromatischen Kohlenwasserstoffe

(PAK - 16 EPA-Verbindungen) *1)

bezogen auf Trocknung bei

30 Grad C 2 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Benzo[a]pyren 0,2 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Schwermetalle bestimmt aus dem Königswasseraufschluss (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

Arsen (As) 30 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Blei (Pb) 100 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cadmium (Cd) 1,1 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Chrom gesamt (Cr ges.) 90 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Kupfer (Cu) 60 mg/kg TM

...................................................................

bei pH-Wert der Erde >= 7 90 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Nickel (Ni) 55 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Quecksilber (Hg) 0,7 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Kupfer (Cu) 60 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Zink (Zn) 300 mg/kg TM

...................................................................

bei pH-Wert der Erde >= 7 450 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Eluat mit Flüssig-Fest-Verhältnis (l/s) = 10 (im Grobanteil und im Feinanteil < 2 mm):

___________________________________________________________________

As 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Pb 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cd 0,03 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cr ges. 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Cu 0,6 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Ni 0,6 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Hg 0,01 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Zn 18 mg/kg TM

___________________________________________________________________

KW 5 mg/kg TM

___________________________________________________________________

Extrahierbare organische

Halogenverbindungen (EOX) 0,3 mg/kg TM

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________ *1) Von der US-amerikanischen Umweltschutzagentur (Environmental Protection Agency) erstellte Liste von 16 LeitverbindungenVerunreinigung aus der Sammlung).

11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201, 17201 01, 17201 02, 17201 03, 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 92105 68, 94901

Gruppe der Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (Naphthalin, Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Indeno-(1,2,3-c,d)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen2:

Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und Benzo(g,h,i)perylentierische Stoffe: Der Feststoffanteil dieser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorganischer) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten.

11102, 11110,11111, 11401, 11701, 11702,12702, 12703, 12704

Gruppe 3:

Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist.

12901

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