Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 7 sind sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn das Gericht verständigt wird, daß ein Agrarverfahren nach einem Teilungs- und Regulierungslandesgesetz oder auf Grund sonstiger Gesetze, insbesondere der Landesgesetze über die Regulierung oder Neuregulierung der nach dem Patente vom 5. Juli 1853, R. G. Bl. Nr. 130, regulierten Holz-, Weide- und Forstproduktenbezugsrechte eingeleitet worden ist.
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 7 sind sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn das Gericht verständigt wird, daß ein Agrarverfahren nach einem Teilungs- und Regulierungslandesgesetz oder auf Grund sonstiger Gesetze, insbesondere der Landesgesetze über die Regulierung oder Neuregulierung der nach dem Patente vom 5. Juli 1853, R. G. Bl. Nr. 130, regulierten Holz-, Weide- und Forstproduktenbezugsrechte eingeleitet worden ist.