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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen festgelegt werden (Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung)
StF: BGBl. Nr. 670/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen festgelegt werden (Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung)
StF: BGBl. Nr. 670/1995
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird verordnet: