§ 14 AllgLAPO Schlußbestimmungen

Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2001 bis 31.12.9999
Paragraph 14, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen, BGBl. Nr. 170/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 432/1978 und BGBl. Nr. 35/1980 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1978, und Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1980, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 12, Absatz eins und Paragraph 13, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001, treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2001

In Kraft vom 01.01.1996 bis 28.12.2001
Paragraph 14, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen, BGBl. Nr. 170/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 432/1978 und BGBl. Nr. 35/1980 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung von Lehrabschlußprüfungen, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1978, und Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1980, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 12, Absatz eins und Paragraph 13, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001, treten am 1. Jänner 2002 in Kraft.

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