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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In brand-, schlagwetter- und kohlenstaubgefährdeten Gruben ist über die Führung und Verteilung der Wetter ein ausführlicher Wetterriß (§ 201 lit. b) anzulegen und am laufenden zu erhalten.
In brand-, schlagwetter- und kohlenstaubgefährdeten Gruben ist über die Führung und Verteilung der Wetter ein ausführlicher Wetterriß (§ 201 lit. b) anzulegen und am laufenden zu erhalten.