§ 206 AllgBergpVO Abschluß des Alten Mannes.

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Alter Mann, aus dem der Austritt schlechter Wetter in bedenklichen Mengen zu befürchten ist, muß gegen die offenen Grubenräume wetterdicht abgeschlossen werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1975 bis 31.12.9999

Alter Mann, aus dem der Austritt schlechter Wetter in bedenklichen Mengen zu befürchten ist, muß gegen die offenen Grubenräume wetterdicht abgeschlossen werden.

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