Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nebeneinanderliegende Gleise müssen so weit voneinander entfernt sein, daß zwischen den breitesten Förderwagen und Lokomotiven ein Raum von mindestens 50 cm Breite freibleibt.
(3) Bei den Kippgleisen ist die äußere Schiene etwas zu erhöhen, um ein Abstürzen der Wagen zu verhüten.
(4) Die Weichen sind bei Dunkelheit oder starkem Nebel während des Betriebes zu beleuchten.
(2) Nebeneinanderliegende Gleise müssen so weit voneinander entfernt sein, daß zwischen den breitesten Förderwagen und Lokomotiven ein Raum von mindestens 50 cm Breite freibleibt.
(3) Bei den Kippgleisen ist die äußere Schiene etwas zu erhöhen, um ein Abstürzen der Wagen zu verhüten.
(4) Die Weichen sind bei Dunkelheit oder starkem Nebel während des Betriebes zu beleuchten.