Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Sind infolge des Bergbaubetriebes Tagbrüche oder Senkungen an der Tagesoberfläche zu erwarten, so hat der Betriebsleiter dafür Sorge zu tragen, daß der Grundeigentümer und allfällige Nutzungsberechtigte rechtzeitig verständigt werden.
(2) Über das Eintreten oder den Verlauf von Senkungen sind markscheiderische Untersuchungen durchzuführen, wenn diese notwendig sind, um rechtzeitig Maßnahmen zum Schutze der Oberfläche treffen zu können.
(1) Sind infolge des Bergbaubetriebes Tagbrüche oder Senkungen an der Tagesoberfläche zu erwarten, so hat der Betriebsleiter dafür Sorge zu tragen, daß der Grundeigentümer und allfällige Nutzungsberechtigte rechtzeitig verständigt werden.
(2) Über das Eintreten oder den Verlauf von Senkungen sind markscheiderische Untersuchungen durchzuführen, wenn diese notwendig sind, um rechtzeitig Maßnahmen zum Schutze der Oberfläche treffen zu können.