§ 21 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsIn Tagbauen muß stets von oben nach unten abgeräumt und abgebaut werden.
  2. (2)Absatz 2Bei größerer Mächtigkeit sind mehrere Strossen (Etagen) anzulegen. Höhe, Böschung und Breite der Strossen sind je nach der Festigkeit und Standfestigkeit der Überlagerung und der Lagerstätte so zu bemessen, wie es der Schutz der Oberfläche und die Sicherheit der Arbeiter erfordert.
  3. (3)Absatz 3Die Höhe der Bruchwand darf 10 m nicht überschreiten. Ausnahmen kann die Berghauptmannschaft bewilligen.
  4. (4)Absatz 4Die äußerste Schiene der Fördergleise muß vom oberen Rand der tieferen Strosse mindestens 1,5 m entfernt sein.
§ 21 AllgBergpVO seit 01.06.2022 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2022

In Kraft vom 09.01.2002 bis 01.06.2022
  1. (1)Absatz einsIn Tagbauen muß stets von oben nach unten abgeräumt und abgebaut werden.
  2. (2)Absatz 2Bei größerer Mächtigkeit sind mehrere Strossen (Etagen) anzulegen. Höhe, Böschung und Breite der Strossen sind je nach der Festigkeit und Standfestigkeit der Überlagerung und der Lagerstätte so zu bemessen, wie es der Schutz der Oberfläche und die Sicherheit der Arbeiter erfordert.
  3. (3)Absatz 3Die Höhe der Bruchwand darf 10 m nicht überschreiten. Ausnahmen kann die Berghauptmannschaft bewilligen.
  4. (4)Absatz 4Die äußerste Schiene der Fördergleise muß vom oberen Rand der tieferen Strosse mindestens 1,5 m entfernt sein.
§ 21 AllgBergpVO seit 01.06.2022 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten