§ 11 AbnVO (weggefallen)

Abfallnachweisverordnung 2003

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Bis zum 31§ 11 AbnVO seit 30.06.2013 weggefallen. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß § 5 Abs. 4 und § 6 als Nachweise gemäß § 5 Abs. 5.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2013
Bis zum 31§ 11 AbnVO seit 30.06.2013 weggefallen. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß § 5 Abs. 4 und § 6 als Nachweise gemäß § 5 Abs. 5.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten