§ 11 AbnVO (weggefallen)

Abfallnachweisverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
§ 11 AbnVO seit 30.06.2013 weggefallen.Paragraph 11,

Bis zum 31. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß § 5 Abs. 4 und § 6 als Nachweise gemäß § 5 Abs. 5. Bis zum 31. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1991,, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß Paragraph 5, Absatz 4 und Paragraph 6, als Nachweise gemäß Paragraph 5, Absatz 5,

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2013
§ 11 AbnVO seit 30.06.2013 weggefallen.Paragraph 11,

Bis zum 31. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, BGBl. Nr. 65/1991, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß § 5 Abs. 4 und § 6 als Nachweise gemäß § 5 Abs. 5. Bis zum 31. März 2004 dürfen Begleitscheine gemäß der Anlage 2 der Abfallnachweisverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1991,, verwendet werden. Diese Begleitscheine gelten bei Handhabung gemäß Paragraph 5, Absatz 4 und Paragraph 6, als Nachweise gemäß Paragraph 5, Absatz 5,

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