Anl. 2 ExtPruefVO

Externistenprüfungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999

Externistenprüfungszeugnis
über den Lehrstoff
einzelner Unterrichtsgegenstände

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert

Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 05.06.2018 bis 31.08.2020

Externistenprüfungszeugnis
über den Lehrstoff
einzelner Unterrichtsgegenstände

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert

Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)

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