§ 25 ExtPruefVO

Externistenprüfungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.08.2016 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretensmit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung BGBl. II Nr. 385/2008 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 19.08.2016

In Kraft vom 01.11.2008 bis 19.08.2016

Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretensmit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung BGBl. II Nr. 385/2008 geltenden Fassung anzuwenden.

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