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Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.03.2023 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
StF: BGBl. II Nr. 464/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 276/2009

BGBl. II Nr. 191/2014

BGBl. II Nr. 27/2016

BGBl. II Nr. 286/2018

Präambel/PromulgationsklauselBGBl. II Nr. 75/2023

Auf Grund der §§ 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Stand vor dem 24.03.2023

In Kraft vom 22.11.2018 bis 24.03.2023
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
StF: BGBl. II Nr. 464/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 276/2009

BGBl. II Nr. 191/2014

BGBl. II Nr. 27/2016

BGBl. II Nr. 286/2018

Präambel/PromulgationsklauselBGBl. II Nr. 75/2023

Auf Grund der §§ 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

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