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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1 und 2, § 3 Abs. 1 Z 2, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2, § 14 Z 1 bis 8 und § 15 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2009 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1 und 2, § 3 Abs. 1 Z 2, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2, § 14 Z 1 bis 8 und § 15 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2009 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.