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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jedermann hat das Recht, die nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Rechtmäßigkeit der Eingabe und der Übermittlung von ihn betreffenden Daten an Europol sowie des Abrufs dieser Daten durch die Nationale Europol-Stelle und die Verbindungsbeamten zu überprüfen.
(2) Jedermann hat das Recht, die nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Rechtmäßigkeit der Eingabe und der Übermittlung von ihn betreffenden Daten an Europol sowie des Abrufs dieser Daten durch die Nationale Europol-Stelle und die Verbindungsbeamten zu überprüfen.