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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Löscht eine Sicherheitsbehörde Daten, die an Europol übermittelt worden sind, ist Europol davon durch die Nationale Europol-Stelle zu informieren.
(3) Die Löschung der Daten nach Abs. 1 hat zu unterbleiben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer erfassten Person beeinträchtigt würden und diese die Einwilligung zur Weiterverwendung ihrer Daten erteilt.
(2) Löscht eine Sicherheitsbehörde Daten, die an Europol übermittelt worden sind, ist Europol davon durch die Nationale Europol-Stelle zu informieren.
(3) Die Löschung der Daten nach Abs. 1 hat zu unterbleiben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer erfassten Person beeinträchtigt würden und diese die Einwilligung zur Weiterverwendung ihrer Daten erteilt.